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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 1 von 9

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               TL6516
             Radgröße                          6.5Jx16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring  Lochzahl/ Loch-       Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                       kreis- (mm)/ Mit-     tiefe       last   (mm)
                                                           tenloch-ø (mm)        (mm)        (kg)
             -            TL6516 LK114,3/Ø70,0-Ø66,1 Nr.21 5/114,3/66,1          32          740    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        53233
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             TL6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5Jx16H2
             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 53233




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                 -
             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 30,5
             S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                 -
             S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                 30
             S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                 30,5
             S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      115                 -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Nissan
                                               Renault

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 2 von 9

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Nissan Juke (I) 2WD     69-147        205/60R16                                       A12 A14 A21
             F15                     69-147        205/65R16                                       A58 B16 V16
             e11*2007/46*0132*..;    69-147        215/60R16                                       S03
             e3*2007/46*0162*..,     69-147        225/55R16   A01 K1c K2b
             e5*2007/46*1031*..
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke (I) 4WD     140, 147      205/60R16                                       A12 A14 A21
             F15                     140, 147      205/65R16                                       A56 B16 S03
             e11*2007/46*0132*..,    140, 147      215/60R16   A01 K2b
             e5*2007/46*1031*..      140, 147      225/55R16   A01 K1c K2b
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke (II) 2WD  86              215/65R16   A90                                 A14 A21 A58
             F16                   86              225/60R16   A90                                 S05
             e9*2007/46*6697*..    86              225/65R16   A01 A12 G01
                                   86              235/60R16   A12
             Nissan Leaf           90              205/55R16   A91                                 A14 A21 A58
             ZE1                   90              205/60R16   A12                                 S06
             e9*2007/46*6537*..    90              215/55R16   A01 A12 K1b K4i K6f
             (40, 62 kWh-Batterie) 90              225/50R16   A01 A12 K1b K4i K6f
§ 22 53233




             Nissan Primera        80-103          205/60R16                                       A12 A14 A21
             P12                   80-103          215/55R16   A01 K2b                             B03 Car Lim
             e11*98/14*0183*..     80-103          225/50R16   A01 K1c K2b                         V16 S01
                                   80-103          225/55R16   A01 K1c K2b K44 K56
                                   80-103          235/50R16   A01 K1c K2c K44 K56
             Nissan Pulsar         81, 85          195/55R16                                       A12 A14 A21
             C13                   81-140          195/60R16                                       A58 Flh V16
             e9*2007/46*3086*..    81-140          205/55R16                                       S06
                                   81-140          215/55R16   A01 K1c K2b K8h
                                   81-140          225/50R16   A01 K1c K2b K8h
             Nissan Qashqai        81-120          215/65R16   A91                                 A14 A21 A57
             J11                   81-120          225/60R16   A12                                 S05
             e11*2007/46*0963*..; 81-120           225/65R16   A12
             e5*2007/46*1029*..    81-120          235/60R16   A01 A12 K2b
             Nissan Qashqai, /+2 76-110            215/65R16   A33                                 A14 A21 A57
             J10                   76-110          225/60R16   A01 A12 K2b                         B03 B16 S03
             e11*2001/116*0295*. 76-110            235/60R16   A01 A12 K1a K2b
             Nissan X-Trail        104-127         215/65R16   A13                                 A14 A21 B03
             T31                   104-127         225/60R16   A01 A12 K42                         S03
             e1*2001/116*0432*.. 104-127           235/60R16   A01 A12 K2b K42
             - incl. MJ 2011
             Renault Captur (II)   70-113          215/65R16   A90                                 A14 A21 A58
             RJB                   70-113          225/60R16   A90                                 S02
             e2*2007/46*0684*..    70-113          225/65R16   A12
                                   70-113          235/60R16   A12




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 9

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Kadjar 2WD     81-120        215/65R16    A91                                  A14 A21 A58
             RFE                    81-120        225/60R16    A12                                  F23 S02
             e2*2007/46*0475*..     81-120        225/65R16    A12
                                    81-120        235/60R16    A01 A12 K2b
             Renault Latitude       81,103        195/60R16    A33                                  A14 A21 B03
             T                      81,103        205/60R16    A91                                  Lim S04
             e2*2001/116*0363*.. 81,103           215/55R16    A01 A12 K4h
                                    81,103        215/60R16    A01 A12 K4h
                                    81,103        225/55R16    A01 A12 K4h
             Renault Megane (IV) 66-103           195/55R16    A31                                  A14 A21 A58
             RFB                    66-103        195/60R16    A31                                  Car Flh L05
             e2*2007/46*0546*..     66-120        205/55R16    A01 A12 K8c                          V16 S02
                                    66-120        215/55R16    A01 A12 K2b K8c
                                    66-120        225/50R16    A01 A12 K1c K2c K8m
             Renault Scenic (III)   63-103        205/55R16    A33 T91 T94                          A14 A21 A58
             JZ                     63-103        205/60R16    A33 T92 T96                          A60 B03 V16
             e2*2001/116*0379*.., 63-103          215/55R16    A12                                  S02
             e2*2007/46*0011*..     63-103        225/50R16    A01 A12 K2b K4a T92 T93
§ 22 53233




             - Scenic / Gr. Scenic 63-103         225/55R16    A01 A12 K2b K4a
             Renault ZOE (II)       51            195/55R16    K1a K1b K2b T91                      A01 A12 A14
             AG                     51            205/50R16    K1a K1b K2b K6i K8c T91              A21 A58 Flh
             e2*2007/46*0251*15-..; 51            215/50R16    K1c K2a K2b K6g K6i K8c              S02
             e2*2007/46*0681*03-
             ..
             (41-52 kWh-Batterie)


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 4 von 9

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 53233




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 9

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§ 22 53233




             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             B16   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296
             mm an Achse 1.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 6 von 9

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§ 22 53233




             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4a     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
             kleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Rad-
             hausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 7 von 9

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
§ 22 53233




             mit Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 8 von 9

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 53233




                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juni 2020 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 9 von 9

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 29. Juni 2020
§ 22 53233




             Coen                                                                 00346193.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim