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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 1 von 7

             Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Typ                              TL6516
             Radgröße                         6.5Jx16H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             -            TL6516 LK100/Ø60,1-Ø56,1 Nr.61         4/100/56,1          40          620    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                       53233
             Herstellerzeichen                AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung            TL6516 (s.o.)
             Radgröße                         6.5Jx16H2
             Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr
§ 22 53233




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        110                    -
             S02       Schraube M12x1,5              Kegel 60°        110                    30,5
             S03       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        130                    35
             S04       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        140                    35
             S05       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)   Kegel 60°        110                    -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Honda
                                              Kia
                                              MG Rover
                                              Mini/BMW
                                              Mitsubishi

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                                 A12 A14 A21
             EP1, -2, -4              66-81         205/50R16                                       Flh S01
             e11*98/14*
             0173,0174,0188*..
             Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                                 A12 A14 A21
             EU5,-6,-7,-8,-9          66-81         205/50R16                                       Flh S01
             e11*98/14*
             0158-0161,0189*..
             Honda Civic (VII) Cou-   88-92         195/50R16   R37                                 A12 A14 A21
             pé                       88-92         205/50R16                                       Cpe S01
             EM2
             e6*98/14*0080*..
             Honda Insight            65            185/55R16   K1c                                 A01 A12 A14
             ZE2                                                                                    A21 Flh S05
             e6*2001/116*0130*..
             Honda Jazz (I)           57,61         195/45R16                                       A12 A14 A21
             GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         205/45R16   A01 K1c                             S01
             e6*98/14*0088,87*..,     57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
             e6*2001/116*0101*..,
§ 22 53233




             e6*2001/116*0102*..
             Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A14
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A21 S05
             e6*2007/46*              66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
             0010, 0011, 0013,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
             0014, 0015,0016*..
             - ab MJ 2011
             Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A14
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A21 S05
             e6*2001/116*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
             0125, 0126, 0127,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
             0128, 0131, 0132*..
             Honda Jazz (III)         75, 96        185/55R16   K1c                                 A01 A12 A14
             GK                       75, 96        195/50R16   K1c                                 A21 Flh KOV
             e6*2007/46*0162*..       75, 96        205/50R16   K1c K3a K3c K5b                     S05
             - incl. Facelift 2018
             Honda Jazz Hybrid (II)   65            185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A14
             GP1                                                                                    A21 S05
             e6*2007/46*0012*..

             Kia Sephia, Shuma        65-85         195/45R16                                       A12 A14 A21
             FB                                                                                     Flh Sth S01
             e4*96/27*0024*..,
             e4*98/14*0024*..
             - Shuma I/II, Spectra
             Rover 2..,-25,MG ZR      55-107        195/50R16   K42 K56 R37                         A01 A12 A14
             RF, F                    55-107        205/45R16   K42 K56                             A21 B03 Npf
             H224,                    55-118        205/50R16   K42 K56 R09                         S01
             e11*93/81,
             2001/116*0016*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16   R37                                  A12 A14 A21
             RT, T                   55-110        195/50R16   A01 K42 K46 R37                      B03 S01
             H093,                   55-110        205/45R16   A01 K42 K46 K56
             e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16   A01 K42 K46 K56 R09
             e11*2001/116*0014*.
             Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                        A12 A14 A21
             Mini                    65-160        205/45R16   A01 K1a K2b                          Cbo Flh S03
             e1*2001/116*            65-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32
             0231*08-..              65-85         195/50R16   R37
             - ab MJ 2007
             Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16   K2b M+S                              A01 A12 A14
             Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16   K2b M+S                              A21 Car Cbo
             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16   K2b                                  Cpe Flh S04
             e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16   K1a K1b K2b
             e1*2007/46*             55-90         185/50R16   K2b
             0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16   K2b
             e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16   K2b
             09,                     55-90         205/45R16   K2b
             e24*2007/46*0023*..
             - Mini/Clubman/Cabrio
§ 22 53233




             - Coupè/Roadster
             Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                        A12 A14 A21
             R50, Mini               55-160        205/45R16   A01 K1a K2b                          Cbo Flh S02
             e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32
             e1*2001/116*            55-85         195/50R16   R37
             0231*00-07
             - bis MJ 2006
             Mitsubishi Carisma      66            195/45R16   K42 K56 T80                          A01 A12 A14
             DAO                     66            205/45R16   K42 K56                              A21 B02 B03
             e4*93/81*0005*..,                                                                      S01
             e4*98/14*0005*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 53233




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.



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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 7

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 53233




             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
             ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.

             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 6 von 7

             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.
§ 22 53233




             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 7 von 7

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juni 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 53233




             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 29. Juni 2020




             Coen                                                                     00346172.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim