GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 7
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ TL6516
Radgröße 6.5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- TL6516 LK100/Ø60,1-Ø56,1 Nr.61 4/100/56,1 40 620 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 53233
Herstellerzeichen AUTEC Germany
Radtyp und Ausführung TL6516 (s.o.)
Radgröße 6.5Jx16H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§ 22 53233
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5
S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35
S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35
S05 Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Kia
MG Rover
Mini/BMW
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII) 66-81 195/50R16 R37 A12 A14 A21
EP1, -2, -4 66-81 205/50R16 Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII) 66-81 195/50R16 R37 A12 A14 A21
EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/50R16 Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII) Cou- 88-92 195/50R16 R37 A12 A14 A21
pé 88-92 205/50R16 Cpe S01
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Insight 65 185/55R16 K1c A01 A12 A14
ZE2 A21 Flh S05
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I) 57,61 195/45R16 A12 A14 A21
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 205/45R16 A01 K1c S01
e6*98/14*0088,87*.., 57,61 215/40R16 A01 K1c K2b K42 K56 R70
e6*2001/116*0101*..,
§ 22 53233
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II) 66, 73 185/55R16 K1c K2b A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a A21 S05
e6*2007/46* 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II) 66, 73 185/55R16 K1c K2b A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a A21 S05
e6*2001/116* 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (III) 75, 96 185/55R16 K1c A01 A12 A14
GK 75, 96 195/50R16 K1c A21 Flh KOV
e6*2007/46*0162*.. 75, 96 205/50R16 K1c K3a K3c K5b S05
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz Hybrid (II) 65 185/55R16 K1c K2b A01 A12 A14
GP1 A21 S05
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma 65-85 195/45R16 A12 A14 A21
FB Flh Sth S01
e4*96/27*0024*..,
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 195/50R16 K42 K56 R37 A01 A12 A14
RF, F 55-107 205/45R16 K42 K56 A21 B03 Npf
H224, 55-118 205/50R16 K42 K56 R09 S01
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 195/45R16 R37 A12 A14 A21
RT, T 55-110 195/50R16 A01 K42 K46 R37 B03 S01
H093, 55-110 205/45R16 A01 K42 K46 K56
e11*93/81*0014*.., 74-130 205/50R16 A01 K42 K46 K56 R09
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S 65-160 195/55R16 A12 A14 A21
Mini 65-160 205/45R16 A01 K1a K2b Cbo Flh S03
e1*2001/116* 65-160 205/50R16 A01 K1a K1b K2b K32
0231*08-.. 65-85 195/50R16 R37
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S 55-147 185/55R16 K2b M+S A01 A12 A14
Mini-N, UKL- 55-147 195/50R16 K2b M+S A21 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1 55-147 195/55R16 K2b Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..; 55-147 205/50R16 K1a K1b K2b
e1*2007/46* 55-90 185/50R16 K2b
0369, 0370, 0593*.. 55-90 185/55R16 K2b
e1*2007/46*0371*00- 55-90 195/50R16 K2b
09, 55-90 205/45R16 K2b
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
§ 22 53233
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-160 195/55R16 A12 A14 A21
R50, Mini 55-160 205/45R16 A01 K1a K2b Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*.., 55-160 205/50R16 A01 K1a K1b K2b K32
e1*2001/116* 55-85 195/50R16 R37
0231*00-07
- bis MJ 2006
Mitsubishi Carisma 66 195/45R16 K42 K56 T80 A01 A12 A14
DAO 66 205/45R16 K42 K56 A21 B02 B03
e4*93/81*0005*.., S01
e4*98/14*0005*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 7
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 53233
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 7
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 53233
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 6 von 7
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
§ 22 53233
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53233 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55034220 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ TL6516
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 7 von 7
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juni 2020 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 53233
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 29. Juni 2020
Coen 00346172.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim