Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53234 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ TL7517
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               TL7517
             Radgröße                          7.5Jx17H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             -            TL7517 LK100/Ø60,1-Ø54,1 Nr.60        5/100/54,1          40          620    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        53234
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             TL7517 (s.o.)
             Radgröße                          7.5Jx17H2
             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 53234




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Lexus
                                               Subaru
                                               Toyota

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53234 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ TL7517
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Lexus CT 200h           73            205/45R17   A91 R37 T88                         A14 A21 A58
             A10(a)                  73            205/50R17   A12 R37                             Flh S01
             e11*2007/46*0150*..;    73            215/45R17   A12
             e6*2007/46*0334*..      73            225/45R17   A12
             Subaru Trezia           66, 73        195/45R17   K1a K2b K6f K6g K6i                 A01 A12 A14
             D1(a)                   66, 73        205/45R17   K1a K2b K6f K6g K6i                 A21 A58 S01
             e11*2007/46*0021*..     66, 73        215/40R17   K1c K2b K6f K6h K6i
                                     66, 73        215/45R17   K1c K2b K6f K6h K6i
             Toyota Avensis          81-120        205/50R17   R37                                 A12 A14 A21
             T25                     81-120        215/45R17                                       Car Flh Sth
             e11*2001/116*0196*.     81-120        215/50R17   A01 G03 K14 K42 K46                 V17 S01
                                     81-120        225/45R17   A01 K14 K46
                                     81-120        235/40R17   A01 K42 K46 R70
             Toyota Prius (III)      73            205/45R17   K6f T88                             A01 A12 A14
             XW3(a), XW3P            73            215/45R17   K1a K1b K6f                         A21 S01
             e11*2001/116*0264*.
             e11*2007/46*0015*..
             Toyota Prius (IV)       72            205/45R17   A91 T88                             A14 A21 A58
§ 22 53234




             XW5(EU,M), -/TMG        72            205/50R17   A12                                 Flh S01
             e11*2007/46*2971*..;    72            215/45R17   A12
             e13*2007/46*1931*..;    72            225/45R17   A01 A12 K9v
             e6*2007/46*0339*..
             Toyota Prius PHV (IV)   72            205/45R17   A91 T88                             A14 A21 Flh
             XW5P(EU,M)              72            205/50R17   A12                                 S01
             e11*2007/46*3704*..;    72            215/45R17   A12
             e6*2007/46*0340*..
             Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74    205/50R17                                       A12 A14 A21
             XP11                    66, 73, 74    215/45R17                                       A58 S01
             e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74    225/45R17
             - 2WD                   66, 73, 74    235/45R17   A01 K6f K6i
             Toyota Urban Cruiser    66            205/50R17                                       A12 A14 A21
             XP11                    66            215/45R17                                       A56 S01
             e11*2001/116*0263*.     66            225/45R17
             - 4WD                   66            235/45R17
             Toyota Verso-S          66, 73        195/45R17   K1a K2b K6f K6g K6i                 A01 A12 A14
             XP12(a)                 66, 73        205/45R17   K1a K2b K6f K6g K6i                 A21 A58 S01
             e11*2007/46*0020*..     66, 73        215/40R17   K1c K2b K6f K6h K6i
                                     66, 73        215/45R17   K1c K2b K6f K6h K6i


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53234 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ TL7517
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 7

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
§ 22 53234




             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53234 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ TL7517
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 4 von 7

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§ 22 53234




             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53234 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ TL7517
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 7

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
§ 22 53234




             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
             gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53234 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ TL7517
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 7

             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
             Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17     235/50R17
             Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§ 22 53234




             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juni 2020 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53234 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022220 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ TL7517
             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                               Seite 7 von 7

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 19. Juni 2020




             Coen                                                              00345669.DOC
§ 22 53234




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim