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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53703 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ TE6517-5L
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Typ                             TE6517-5L
               Radgröße                        6.5Jx17H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               81           TE6517-5L LK114,3/Ø 67,1 Ø 60,1    5/114,3/60,1        46          740    2200
                            Nr. 48

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53703
               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           TE6517-5L (s.o.)
               Radgröße                        6.5Jx17H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
§22 53703*00




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5               Kegel 60°     100                      30,5
               S02       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     100                      -
               S03       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)    Kegel 60°     110                      -
               S04       Schraube M12x1,5               Kegel 60°     90                       30,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Suzuki
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53703 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ TE6517-5L
               Hersteller                          AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Suzuki Swift Sport (V)    100            195/45R17   A91                                  A14 A21 A58
               NZ                        100            205/45R17   A01 A12 G01                          Flh S04
               e4*2007/46*0155*..
               Suzuki Swift Sport (VI)   95, 103        195/45R17   A91                                  A14 A21 A58
               AZ                        95, 103        205/45R17   A01 A12 G01                          Flh S02
               e4*2007/46*1205*..
               Suzuki SX4 S-Cross        88             205/50R17   A33                                  A14 A21 A57
               JY                        88             205/55R17   A90                                  S04
               e4*2007/46*               88             215/50R17   A90
               0779*00-03                88             225/50R17   A12
               Suzuki SX4 S-Cross        82-103         215/55R17   A91                                  A14 A21 A57
               JY                        82-103         225/50R17   A12                                  S01
               e4*2007/46*               82-103         235/50R17   A01 A12 K2b K6w
               0779*04-..
               ab Modelljahr 2017
               Suzuki Vitara             82-103         215/50R17   A91                                  A14 A21 A57
               LY                        82-103         215/55R17   A91                                  S04
               e4*2007/46*0928*..        82-103         215/60R17   A01 A12 G01
§22 53703*00




                                         82-103         225/50R17   A12
                                         82-103         225/55R17   A01 A12 G01
                                         82-103         235/50R17   A12
               Toyota Auris (II)         66, 73, 85     205/50R17                                        A12 A14 A21
               E15UT(a),                                                                                 A58 Car F23
               E15UTN(a), -/TMG                                                                          Flh KOV S03
               e11*2001/116*
               0305*14-..;
               e11*2007/46*
               0019*04-..;
               e13*2007/46*1718*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris (II)       82 - 97          205/50R17                                        A12 A14 A21
               E15UT(a),                                                                                 A58 Car F24
               E15UTN(a), -/TMG                                                                          Flh KOV S03
               e11*2001/116*
               0305*14-..;
               e11*2007/46*
               0019*04-..;
               e13*2007/46*1718*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris Hybrid(II) 73               205/50R17                                        A12 A14 A21
               HE15U(a), -/TMG                                                                           A58 Car F24
               e11*2007/46*                                                                              Flh KOV S03
               0018*05-..;
               e13*2007/46*1549*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53703 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ TE6517-5L
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota C-HR             72-112        215/60R17     A33                                   A14 A21 A57
               AX1T(EU,M), -/TMG       72-112        225/55R17     A90                                   MHy S03
               e11*2007/46*3641*..;    72-112        235/55R17     A12
               e13*2007/46*1765*..;
               e6*2007/46*0264*..;
               e6*2007/46*0338*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.
§22 53703*00




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53703 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ TE6517-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
§22 53703*00




               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53703 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ TE6517-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 6

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
§22 53703*00




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juli 2021 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53703 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ TE6517-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 7. Juli 2021




               Kocher                                                               00371087.DOC
§22 53703*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim