GUTACHTEN zur ABE Nr. 53110 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55004220 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Sonderrad für Anhänger 6.0Jx15H2 Typ TG6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 3 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand Sonderrad für Anhänger Typ TG6015 Radgröße 6.0Jx15H2 Zentrierart Je nach Fahrzeugart Lochkreis- bzw. Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 17 TG6015 LK112/ohne Ring 5/112/66,6 30 1100 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 53110 Herstellerzeichen AUTEC Germany Radtyp und Ausführung TG6015 (s.o.) Radgröße 6.0Jx15H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) § 22 53110 Giessereikennzeichen KFJ Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) - - Kegel 60 ° - - Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden von der TÜV Rheinland Group (Gutachten Nr. 55004220) durchgeführt. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Anhänger der Klassen 01 und 02 vorgesehen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53110 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55004220 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Sonderrad für Anhänger 6.0Jx15H2 Typ TG6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 3 Auflagen und Hinweise A03 Der vorschriftsmäßige Zustand des Anhängers nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifentyps zulässig. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. § 22 53110 A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss eine Anbauprüfung in Anlehnung an die Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (Anhang I) "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW- Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " - in der jeweils gültigen Fassung - durchgeführt werden. A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem Serienstand entsprechen. A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss bei der Begutachtung überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers. A53 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden. A54 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand zu Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein. Außerdem muss die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), abgedeckt sein. R01 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Radgröße freigegeben sind (siehe u. a. Reifenhandbuch, ETRTO, DIN-Blatt 7803, W.d.K.-Leitlinie 128). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53110 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55004220 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Sonderrad für Anhänger 6.0Jx15H2 Typ TG6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 3 X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast, der Einpreßtiefe und dem max. zulässigem Abrollumfang ergebende Biegemoment und die Radlast der Impactprüfung dürfen nicht überschritten werden. Zudem darf der Umrüst-Reifen nicht kleiner als der für die Impactprüfung verwendete Reifen sein (siehe § 30 StVZO Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger). Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind für Anhänger der Klassen 01 und 02 vorgesehen. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. § 22 53110 Lambsheim, 24. Januar 2020 Pohl 00336193.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim