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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51948 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55027918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ U8018
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               U8018
             Radgröße                          8,0Jx18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             32           U8018 LK130/ohne Ring                5/130/71,5          48          900    2400

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51948
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             U8018 (s.o.)
             Radgröße                          8,0Jx18H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51948




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
             S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm       160                     36
             S03       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm       180                     34,5
             S04       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm       160                     34,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Audi
                                               Porsche
                                               Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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             Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55027918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ U8018
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi Q7                150-206        235/60R18   A30 R37 T02 T03 T07 180             A07 A16 A21
             4L, 4L1                150-257        235/60R18   A30 M+S T02 T03 T07 180             KMV S02
             e1*2001/116*           150-257        255/55R18   A12 180
             0350*00-19,            150-257        285/50R18   A12 180
             0367*00-04;
             e13*2007/46*
             1081*00-05
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Audi Q7                150-206        235/60R18   A30 R37 T02 T03 T07 180             A07 A16 A21
             4L, 4L1                150-257        235/60R18   A30 M+S T02 T03 T07 180             KOV S02
             e1*2001/116*           150-257        255/55R18   A12 180
             0350*00-19,            150-257        285/50R18   A01 A12 K1a K1b K2b 180
             0367*00-04;
             e13*2007/46*
             1081*00-05
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Porsche Cayenne (I)    176-331        235/60R18   K1c M+S R37 T02 T03 T07 180         A01 A07 A12
§ 22 51948




             9PA                    176-397        255/55R18   K1c 180                             A16 A21 B03
             e13*2001/116*0089*.                                                                   P41 S02
             Porsche Cayenne (II)   155-309        255/55R18   A11 180                             A07 A16 A21
             92A, -N, -H, -HN       155-309        255/60R18   A12 180                             A56 BnK V18
             e13*2007/46*           155-309        285/50R18   A01 A12 K1c K2b 180                 S04
             1085*00-08,
             1106*00-08,
             1107*00-03,
             1108*00-03
             Porsche Cayenne (II)   155-309        255/55R18   A11 180                             A07 A16 A21
             92A, -N, -H, -HN       155-309        255/60R18   A12 180                             A56 BnK
             e13*2007/46*           155-309        285/50R18   A12 180                             KMV
             1085*00-08,                                                                           V18 S04
             1106*00-08,
             1107*00-03,
             1108*00-03
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             VW Touareg (I)         155-228        235/60R18   R37 T02 T03 T07 180                 A07 A16 A21
             7L                     155-331        235/60R18   M+S T02 T03 T07 180                 A30 S02
             e1*2001/116*0203*..    155-331        255/55R18   A01 K1c K2b 180




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55027918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ U8018
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Touareg (II)         150-206        235/60R18   A13 R37                             A07 A16 A21
             7P, 7p, 7PH, 7pH        150-206        235/65R18   A12 R37                             A56 V18 S03
             e1*2007/46*0376*..;     150-250        255/55R18   A13
             DE*2007/46*0400*..;     150-250        255/60R18   A12
             e1*2007/46*0400*..;     150-250        285/50R18   A01 A12 K1c K2b
             e1*2007/46*0403*..;
             DE*2007/46*0404*..;
             e1*2007/46*0404*..;
             e1*2007/46*0498*..;
             e1*2007/46*0499*..
             - incl. Facelift 2014

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
§ 22 51948




             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51948 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55027918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ U8018
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 7

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
§ 22 51948




             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
             den.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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             Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55027918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ U8018
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 5 von 7

             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
§ 22 51948




             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
             an Achse 1.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51948 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55027918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ U8018
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 7

             T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18     225/35R18
             Nr. 2    205/45R18     225/40R18
§ 22 51948




             Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
             Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18     255/35R18
             Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18     275/45R18
             Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
             Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
             Nr. 18   255/50R18     285/45R18
             Nr. 19   255/55R18     285/50R18
             Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Mai 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51948 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55027918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ U8018
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 7 von 7

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 29. Mai 2018
§ 22 51948




             Coen                                                                 00296059.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim