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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54580 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55057322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ U8518
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 49 02 0082204

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Typ                            U8518
               Radgröße                       8.5Jx18H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                61            U8518 LK112/ohne Ring                5/112/57,1        56         950      2300


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55027918, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 51948 , RADTYP U8018) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Kennzeichnungen
§22 54580*04




               KBA-Nummer                     54580
               Herstellerzeichen              AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          U8518 (s.o.)
               Radgröße                       8.5Jx18H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)         (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel Ø 28 mm     160          30                Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Volkswagen

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54580 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55057322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ U8518
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                           Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich       Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW ID.BUZZ Cargo        70-89            255/55R18      A32 R03                         A07 A16 A21
                EBN                                                                                     A57 B54 BS2
                e1*2018/858*00165*..                                                                    V18 Vn2 HA2
                - Elektro                                                                               S01
                - normaler Radstand
                VW ID.BUZZ Pro / GTX    89               255/55R18      A32 R03 T05 T09 190             A07 A16 A21
                EB                                                                                      A58 B54 BS2
                e1*2018/858*00164*..                                                                    V18 Vn2 Z18
                - Elektro                                                                               HA2 S01
                - langer Radstand
                VW ID.BUZZ Pro/Pure/GTX 70-89            255/55R18      A32 R03                         A07 A16 A21
                EB                                                                                      A57 A59 B54
                e1*2018/858*00164*..                                                                    BS2 V18 Vn2
                - Elektro                                                                               Z18 HA2 S01
                - normaler Radstand
§22 54580*04




               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55027918, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 51948 , RADTYP U8018) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54580 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55057322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ U8518
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 54580*04




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               190       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54580 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55057322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ U8518
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 4 von 6

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A59       Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B54       Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               BS2       Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1.
§22 54580*04




               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55027918, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 51948 ,
               RADTYP U8018) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.

               R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T09      Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   205/40R18     225/35R18
               Nr.   2   205/45R18     225/40R18
               Nr.   3   215/40R18     245/35R18, 255/35R18
               Nr.   4   215/45R18     235/40R18, 245/40R18




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54580 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55057322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ U8518
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 5 von 6

                        Vorderachse Hinterachse (Forts.)

               Nr. 5    215/55R18      235/50R18
               Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   235/65R18      255/60R18
               Nr. 14   245/35R18      255/35R18
               Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 17   245/50R18      275/45R18
               Nr. 18   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
               Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 20   255/50R18      285/45R18
               Nr. 21   255/55R18      285/50R18
               Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
§22 54580*04




               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2025 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54580 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55057322 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ U8518
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 5. Juni 2025



               Kocher                                                                                00448744.DOCX
§22 54580*04




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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