Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               U8519
             Radgröße                          8,5Jx19H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             32           U8519 LK130/ohne Ring                5/130/71,5          50          960    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51726
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             U8519 (s.o.)
             Radgröße                          8,5Jx19H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51726




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
             S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm       160                     36
             S03       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm       180                     34,5
             S04       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm       160                     34,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Audi
                                               Porsche
                                               Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi Q7                150-257        255/50R19   T03 192                             A07 A12 A16
             4L, 4L1                150-257        255/55R19   190                                 A21 KMV S02
             e1*2001/116*           150-257        265/50R19   192
             0350*00-19,            150-257        275/45R19   192
             0367*00-04;            150-257        275/50R19   191
             e13*2007/46*
             1081*00-05
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Audi Q7                150-257        255/50R19   T03 192                             A07 A12 A16
             4L, 4L1                150-257        255/55R19   190                                 A21 KOV S02
             e1*2001/116*           150-257        265/50R19   A01 K1a K1b K2b 192
             0350*00-19,            150-257        275/45R19   192
             0367*00-04;            150-257        275/50R19   A01 K1a K1b K2b 191
             e13*2007/46*
             1081*00-05
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Porsche Cayenne (I)    176-368        255/45R19   T04                                 A07 A12 A16
§ 22 51726




             9PA                    176-368        255/50R19   A01 K1c T03 T07                     A21 B03 P38
             e13*2001/116*0089*.    176-368        275/45R19   A01 K1a K1b                         P41 S02
             Porsche Cayenne (II)   155-309        255/50R19   A10                                 A07 A16 A21
             92A, -N, -H, -HN       155-309        255/55R19   A12                                 A56 P41 S04
             e13*2007/46*           155-405        265/50R19   A01 A10 K1b K2b
             1085*00-08,            155-405        275/45R19   A10
             1106*00-08,            155-405        275/50R19   A01 A12 K1c K2b
             1107*00-03,
             1108*00-03
             Porsche Cayenne (II)   155-309        255/50R19   A10                                 A07 A16 A21
             92A, -N, -H, -HN       155-309        255/55R19   A12                                 A56 KMV P41
             e13*2007/46*           155-405        265/50R19   A10                                 S04
             1085*00-08,            155-405        275/45R19   A10
             1106*00-08,            155-405        275/50R19   A12
             1107*00-03,
             1108*00-03
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             VW Touareg (I)         155-230        255/45R19   T04                                 A07 A12 A16
             7L                     155-331        255/50R19   A01 K1c K2b T03 T07                 A21 S02
             e1*2001/116*0203*..    155-331        275/45R19   A01 K1c K2b




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 6

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Touareg (II)         150-250        255/50R19   A13                                 A07 A16 A21
             7P, 7p, 7PH, 7pH        150-250        255/55R19   A12                                 A56 S03
             e1*2007/46*0376*..;     150-250        265/50R19   A01 A12 K1a K1b
             DE*2007/46*0400*..;     150-250        275/45R19   A12
             e1*2007/46*0400*..;     150-250        275/50R19   A01 A12 K1c
             e1*2007/46*0403*..;
             DE*2007/46*0404*..;
             e1*2007/46*0404*..;
             e1*2007/46*0498*..;
             e1*2007/46*0499*..
             - incl. Facelift 2014

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
§ 22 51726




             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 6

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             191      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             192      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1920 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§ 22 51726




             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 6

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 51726




             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
             an Achse 1.

             P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
             an Achse 1.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 6

             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 8. Februar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
§ 22 51726




             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 8. Februar 2018




             Coen                                                                   00287267.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim