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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                             Ziegeleistraße 25
                                                             67105 Schifferstadt
                                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Typ                             U8519
                             Radgröße                        8,5Jx19H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                             tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             51           U8519 LK112/ohne Ring              5/112/66,6          56          1000   2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51726
                             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
                             Radtyp und Ausführung           U8519 (s.o.)
§ 22 51726, Erweiterung 05




                             Radgröße                        8,5Jx19H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm     150                     45
                             S02       Serien-Schraube M15x1,25     Kugel Ø 28 mm     150                     44
                                       (2-teilig)

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                 Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             GL-Klasse             155,165        275/50R19   A12 R37 199                         A07 A16 A21
                             164G                  155-285        265/55R19   A63 M+S 195                         S01
                             e1*2001/116*0340*..   155-285        275/55R19   A12 193
                             GL-Klasse             190-320        265/55R19   A10 M+S                             A07 A16 A21
                             166                   190-320        275/50R19   A12                                 A56 KMV S01
                             e1*2007/46*           190-320        275/55R19   A12 193
                             0598*05-17
                             (FIN: WDC1668...)
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             GL-Klasse             190,245        265/55R19   A10                                 A07 A16 A21
                             166                   190-320        265/55R19   A10 M+S                             A56 KOV S01
                             e1*2007/46*           190-320        275/50R19   A12
                             0598*05-17            190-320        275/55R19   A12 193
                             (FIN: WDC1668...)
                             - ohne Radhaus-
§ 22 51726, Erweiterung 05




                               Verbreiterungen
                             GLE-Klasse            150-190        235/55R19   A10 R37 T01 T05                     A07 A16 A21
                             166                   150-190        245/50R19   A10 R37 T01 T05                     A56 B03 MHy
                             e1*2007/46*           150-335        255/50R19   A31                                 NBF S01
                             0598*16-...           150-335        265/50R19   A12
                             (FIN: WDC1660...)     150-335        275/45R19   A12
                             GLE-Klasse            180-210        235/55R19   A10 R37 T01 T05                     A07 A16 A21
                             H1GLE                 180-210        245/50R19   A10 R37 T01 T05                     A56 KFS R78
                             e1*2007/46*1885*..    180-210        245/55R19   A10 R37 T03 T07                     V19 S02
                             - ohne AMG-Line       180-270        255/50R19   A10 T03 T07
                                                   180-270        265/50R19   A01 A12 K2b
                                                   180-270        275/45R19   A12
                             GLS-Klasse            190-335        265/55R19   A10 M+S                             A07 A16 A21
                             166                   190-335        275/50R19   A12                                 A56 KMV X93
                             e1*2007/46*           190-335        275/55R19   A12 193                             Z19 S01
                             0598*18-..
                             (FIN: WDC1668...)
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             GLS-Klasse            190,245        265/55R19   A10                                 A07 A16 A21
                             166                   190-335        265/55R19   A10 M+S                             A56 KOV X93
                             e1*2007/46*           190-335        275/50R19   A12                                 S01
                             0598*18-..            190-335        275/55R19   A12 193
                             (FIN: WDC1668...)
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             M-Klasse              140-285        255/50R19   A10                                 A07 A16 A21
                             164                   140-285        275/45R19   A12                                 F38 S01
                             e1*2001/116*0315*..
                             - mit Luftfederung
                             M-Klasse              140-285        255/50R19   A10                                 A07 A16 A21
                             164                   140-285        275/45R19   A12                                 F39 S01
                             e1*2001/116*0315*..
                             - ohne Luftfederung


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             M-Klasse               150-190        235/55R19    A10 A84 R37 T01 T05                   A07 A16 A21
                             166                    150-190        245/50R19    A10 A84 R37 T01 T05                   A56 B03 NBF
                             e1*2007/46*            150-320        255/50R19    A32 A84                               S01
                             0598*00-15             150-320        265/50R19    A12
                                                    150-320        275/45R19    A12

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51726, Erweiterung 05




                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             193      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             195      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1950 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             199      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
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                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                             A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
                             reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                             F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 51726, Erweiterung 05




                             Bereich abgedeckt sein.

                             KFS     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
                             fung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




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                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse
§ 22 51726, Erweiterung 05




                             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    225/55R19     275/45R19
                             Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 8    235/45R19     255/40R19
                             Nr. 9    235/50R19     255/45R19
                             Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 11   245/30R19     305/25R19
                             Nr. 12   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 14   245/45R19     275/40R19
                             Nr. 15   245/50R19     275/45R19
                             Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 19   255/45R19     285/40R19
                             Nr. 20   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 21   255/55R19     275/50R19
                             Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 24   265/40R19     295/35R19
                             Nr. 25   265/45R19     295/40R19
                             Nr. 26   265/50R19     295/45R19
                             Nr. 27   275/30R19     315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51726 nach §22 StVZO

                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55012118 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ U8519
                             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 7 von 7

                             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                             an Achse 1.

                             Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 31. März 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
§ 22 51726, Erweiterung 05




                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 31. März 2020




                             Coen                                                                00341016.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim