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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 1 von 10

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             U9020
             Radgröße                        9,0Jx20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                             tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             -            U9020 LK114,3/Ø70,0-Ø60,1          5/114,3/60,1        38          750    2300
                          Nr.20

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51788
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           U9020 (s.o.)
             Radgröße                        9,0Jx20H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
§ 22 51788




             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,5               Kegel 60°     100                      28,5
             S03       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°     110                      -
             S04       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     90                       -
             S05       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     100                      -
             S06       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     140                      -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Fiat
                                             Lexus
                                             Suzuki
                                             Toyota

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 2 von 10

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Fiat Sedici            79-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42              A01 A12 A16
             FY                                                                                     A21 A57 Flh
             e4*2001/116*0106*..                                                                    KMV S02
             Lexus GS               183-255        245/30R20   K1a K2b K42 K56 T90 Z49              A01 A12 A16
             S19(a)                 183-255        255/30R20   K1c K2b K30 K42 K56 T92              A21 Lim S03
             e6*2001/116*
             0103*00-05
             Lexus GS               154, 180       235/35R20   K3h K3s K3v T92                      A01 A12 A16
             250/200t/300           154, 180       265/30R20   K2b K4i K6g K6i K6r R03 T94          A21 A58 Lim
             S19(a)                 154, 180       275/30R20   K2b K4i K6g K6i K6r R03              NoH V20 S03
             e6*2001/116*
             0103*06-..
             ab Modell 2013
             Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K1a K27 K30 K41 R02 R70 T88      A01 A12 A16
             XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                              A21 Lim VL0
             e11*2001/116*          110-153        255/30R20   R03 T92                              S03
             0206*00-09
             Lexus IS 250c          153            235/30R20   G01 K1a K3c K3s K5c R02 R70 T88      A01 A12 A16
             XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                              A21 Cbo VL0
§ 22 51788




             e11*2001/116*          153            255/30R20   R03 T92                              S03
             0206*00-09
             Lexus NX 300h          114            235/45R20                                        A12 A16 A21
             AZ1, AZ1-TMG           114            245/40R20                                        A57 S03
             e6*2007/46*0111*..;    114            245/45R20
             e13*2007/46*1536*..
             Lexus RC 200t/300H     133, 180       235/35R20   K1b K3h K3s K3v T92                  A01 A12 A16
             XC1(EU,M)              133, 180       265/30R20   K2a K2b K6g K6i K6j R03 T94          A21 A58 Cpe
             e11*2007/46*2883*..    133, 180       275/30R20   K2c K4h K6g K6i K6j R03              MHy V20 S03
             Lexus SC 430           210            245/30R20                                        A12 A16 A21
             Z4                                                                                     S03
             e6*98/14*0084*..,
             e6*2001/116*0084*..
             Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c K2b                              A01 A12 A16
             JT                     78-122         275/35R20   K1c K2c                              A21 Y84 S05
             e4*2001/116*0091*..;   78-122         275/40R20   K1c K25 K2c
             e4*2007/46*0292*..
             - 3-Türer
             Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c K2b                              A01 A12 A16
             JT                     78-171         275/35R20   K1c K2c K42 Z49                      A21 Y85 S05
             e4*2001/116*0091*..;   78-171         275/40R20   K1c K25 K2c K42 Z49
             e4*2007/46*0292*..
             - 5-Türer
             Suzuki Kizashi         131            225/35R20   K1c K2b K6d T90                      A01 A12 A16
             FR                     131            235/35R20   K1c K2b K6d T92                      A21 A57 Lim
             e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   K1c K2b K6d T90                      S06
                                    131            255/30R20   K1c K2b K3i K5d K6d T92




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 10

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Suzuki SX4              66-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42              A01 A12 A16
             EY                                                                                      A21 A58 Flh
             e4*2001/116*0105*..;                                                                    KOV S02
             e4*2007/46*0284*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4              66-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42              A01 A12 A16
             EY                                                                                      A21 A57 Flh
             e4*2001/116*0105*..;                                                                    KMV S02
             e4*2007/46*0284*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4              79,82,88       245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42              A01 A12 A16
             GY                                                                                      A21 A58 Flh
             e4*2001/116*0124*..;                                                                    KOV S04
             e4*2007/46*0291*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4              79,82,88       245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42              A01 A12 A16
§ 22 51788




             GY                                                                                      A21 A57 Flh
             e4*2001/116*0124*..;                                                                    KMV S04
             e4*2007/46*0291*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20   K1a K1b K2b                          A01 A12 A16
             XA3(a)                  100-130        255/35R20   K1c K2b                              A21 A57 KOV
             e6*2001/116*            100-130        255/40R20   K1c K2b                              S03
             0105*00-08              100-130        265/35R20   K1c K2a K2b
             - ohne Radhaus-         100-130        265/40R20   K1c K2a K2b
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                        A12 A16 A21
             XA3(a)                  100-130        255/35R20                                        A57 KMV S03
             e6*2001/116*            100-130        255/40R20
             0105*00-08              100-130        265/35R20
             - mit Radhaus-          100-130        265/40R20
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                        A12 A16 A21
             XA3(a)                  91-112         245/40R20                                        A57 LT4 S03
             e6*2001/116*            91-112         245/45R20
             0105*09-13              91-112         255/40R20   A01 K1c K2b
             - ab Modell 2013
             Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                        A12 A16 A21
             XA3(a)                  91-112         245/40R20                                        A57 LT3 S03
             e6*2001/116*            91-112         245/45R20
             0105*09-13
             - ab Modell 2013




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 4 von 10

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota RAV4 (IV)      105, 112      235/45R20                                          A12 A16 A21
             XA3(a)                105, 112      245/40R20                                          A57 LT4 S03
             e6*2001/116*          105, 112      245/45R20
             0105*14-..            105, 112      255/40R20     A01 K1a K1b K2b
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)      105, 112      235/45R20                                          A12 A16 A21
             XA3(a)                105, 112      245/40R20                                          A57 LT3 S03
             e6*2001/116*          105, 112      245/45R20
             0105*14-..
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)      114           235/45R20                                          A12 A16 A21
             Hybrid                114           245/40R20                                          A57 LT3 S03
             XA4(EU,M)             114           245/45R20
             e6*2007/46*0166*..
             Toyota RAV4 (IV)      114           235/45R20                                          A12 A16 A21
             Hybrid                114           245/40R20                                          A57 LT4 S03
             XA4(EU,M)             114           245/45R20
             e6*2007/46*0166*..    114           255/40R20     A01 K1a K1b K2b
§ 22 51788




             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 5 von 10

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
§ 22 51788




             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
             Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 6 von 10

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
§ 22 51788




             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
             schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
             kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
             Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 7 von 10

             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.

             K3h     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
             kleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und
             dauerhaft zu befestigen.

             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
             bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
§ 22 51788




             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
             umzulegen.

             K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
             mitte vollständig umzulegen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 8 von 10

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
             schlag zu Anschlag.

             LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
             zeug).

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§ 22 51788




             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 9 von 10

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
§ 22 51788




             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20      295/40R20
             Nr. 17   265/50R20      295/45R20
             Nr. 18   275/35R20      305/30R20
             Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20      305/40R20
             Nr. 21   275/50R20      305/45R20
             Nr. 22   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             VL0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                 Seite 10 von 10

             Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Fließheck.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).

             Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
             Kederband) zu entfernen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Februar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 51788




             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 21. Februar 2018




             Coen                                                                 00288279.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim