Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             U9020
             Radgröße                        9,0Jx20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             25           U9020 LK120/ohne Ring                 5/120/72,6          40          1000   2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51788
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           U9020 (s.o.)
             Radgröße                        9,0Jx20H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 51788




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kegel 60°        140                    32,5
                       (1-teilig)
             S03       Serien-Schraube M12x1,5      Kegel 60°        120                    25
             S04       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        130                    28
             S05       Serien-Schraube M14x1,5      Kegel 60°        140                    32,5
                       (2-teilig)

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 5er-Reihe 4x4        145-200        245/30R20   K1a T90                             A01 A07 A12
             560X                                                                                    A16 A21 A56
             e1*2001/116*0322*..                                                                     Lim S03
             BMW X3                   100-230        245/40R20   T95 T99                             A07 A12 A16
             X3, X-N1                 100-230        255/35R20   T93 T97                             A21 B90 V20
             e1*2007/46*0512*..;      100-230        275/35R20   A01 K2b K6v R03                     S04
             e1*2007/46*0454*..
             - incl. Facelift 2014
             BMW X3                   100-210        245/35R20   T95                                 A07 A12 A16
             X83                      100-210        255/35R20   A01 K1b K2b T93 T97                 A21 S02
             e1*2001/116*0249*..      100-210        265/35R20   A01 K1b K2b T95 T99
             BMW X4                   100-230        245/40R20   T95 T99                             A07 A12 A16
             X3, X-N1                 100-230        255/35R20   T93 T97                             A21 B90 V20
             e1*2007/46*              100-230        275/35R20   A01 K2b K6v R03                     S04
             0512*11-.., 0454*13-..
             BMW X4                   100-230        245/40R20   T95 T99                             A07 A12 A16
             X3, X-N1                 100-230        255/35R20   T93 T97                             A21 B90 KMV
             e1*2007/46*              100-230        275/35R20   A01 K2b K6v R03                     V20 S04
             0512*11-.., 0454*13-..
§ 22 51788




             - mit M-Paket - Ver-
             breiterungen
             BMW X5                   135-235        255/50R20   G01 K1a K42 K45                     A01 A07 A12
             X53                      135-235        255/50R20   F40 G01 K1a K45                     A16 A21 S05
             e1*98/14*0153*..,        135-235        265/45R20   K1a
             e1*2001/116*0153*..      135-235        275/40R20   K1a K42
                                      135-235        275/40R20   F40 K1a

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51788




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 51788




             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 6

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.
§ 22 51788




             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

             Nr.   1   225/35R20      255/30R20, 265/30R20
             Nr.   2   235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr.   3   235/35R20      265/30R20, 275/30R20
             Nr.   4   235/45R20      255/40R20, 265/40R20
             Nr.   5   245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr.   6   245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 6

                      Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
             Nr. 22   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51788




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Februar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 21. Februar 2018




             Coen                                                                   00288286.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim