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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55012518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                             Ziegeleistraße 25
                                                             67105 Schifferstadt
                                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Typ                             U9020
                             Radgröße                        9,0Jx20H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                             tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             -            U9020 LK114,3/Ø70,0-Ø60,1          5/114,3/60,1        45          750    2300
                                          Nr.20

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51788
                             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
§ 22 51788, Erweiterung 04




                             Radtyp und Ausführung           U9020 (s.o.)
                             Radgröße                        9,0Jx20H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°     110                      -
                             S02       Schraube M12x1,5               Kegel 60°     90                       28,5
                             S03       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     100                      -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Lexus
                                                             Suzuki
                                                             Toyota

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55012518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                 Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Lexus GS               154, 180      235/35R20   T92                                 A12 A16 A21
                             250/200t/300           154, 180      265/30R20   A01 K2b K6r R03 T94                 A58 Lim NoH
                             S19(a)                 154, 180      275/30R20   A01 K2b K4i K6g K6i K6r R03         V20 S01
                             e6*2001/116*
                             0103*06-..
                             ab Modell 2013
                             Lexus GS F             351           235/35R20   A10 M+S T92                         A16 A21 A58
                             UL10 (EU,M)            351           255/30R20   A01 A91 K3f K3s M+S T92             L06 Lim V20
                             e6*2007/46*0164*..     351           265/30R20   A12 M+S R03 T94                     S01
                                                    351           275/30R20   A12 M+S R03
                             Lexus RC               133, 180      235/35R20   T92                                 A12 A16 A21
                             XC1 (EU,M)             133, 180      265/30R20   R03 T94                             A58 Cpe MHy
                             e11*2007/46*2883*..;   133, 180      275/30R20   A01 K2b R03                         V20 S01
                             e6*2007/46*0336*..
                             Lexus RC F             341, 351      235/35R20   A10 M+S T92                         A16 A21 A58
                             UXC1 (EU,M)            341, 351      255/30R20   A01 A91 K3f K3s M+S T92             Cpe L06 V20
§ 22 51788, Erweiterung 04




                             e11*2007/46*1532*..;   341, 351      265/30R20   A12 M+S R03 T94                     VC4 S01
                             e6*2007/46*0335*..     341, 351      275/30R20   A12 M+S R03
                             Lexus UX               112, 127      225/40R20                                       A12 A16 A21
                             ZA1(EU,M), -/TMG       112, 127      235/35R20   T92                                 A57 MHy S01
                             e6*2007/46*0263*..;    112, 127      235/40R20
                             e13*2007/46*2005*..    112, 127      245/35R20   A01 K6w
                             Suzuki Grand Vitara    78-171        245/40R20                                       A12 A16 A21
                             JT                     78-171        275/35R20   A01 K1c K2b K42 Z49                 Y85 S03
                             e4*2001/116*0091*..;   78-171        275/40R20   A01 K1c K2b K42 Z49
                             e4*2007/46*0292*..
                             - 5-Türer
                             Suzuki Grand Vitara    78-122        245/40R20                                       A12 A16 A21
                             JT                     78-122        275/35R20   A01 K1c K2b                         Y84 S03
                             e4*2001/116*0091*..;   78-122        275/40R20   A01 K1c K2b
                             e4*2007/46*0292*..
                             - 3-Türer
                             Suzuki Vitara          82-103        225/35R20   K1c K2b T88                         A01 A12 A16
                             LY                     82-103        235/30R20   K1c K2b R70 T88                     A21 A57 S02
                             e4*2007/46*0928*..     82-103        235/35R20   K1c K2b
                             Toyota C-HR            72-112        225/40R20   K1c K6w                             A01 A12 A16
                             AX1T(EU,M), -/TMG      72-112        235/35R20   K1c K6w                             A21 A57 MHy
                             e11*2007/46*3641*..;   72-112        235/40R20   K1c K6w                             S01
                             e13*2007/46*1765*..;   72-112        245/35R20   K1c K2b K6b K6x
                             e6*2007/46*0264*..;
                             e6*2007/46*0338*..
                             Toyota Camry Hybrid    131           225/35R20   T90                                 A12 A16 A21
                             XV7 (EU,M), -/TMG      131           235/35R20   T92                                 A58 Lim V20
                             e6*2007/46*0322*..;    131           245/30R20   T90                                 S01
                             e13*2007/46*2046*..    131           255/30R20   A01 K1c K2c K3a K3c K8e T92




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55012518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
                             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A16 A21
                             XA3(a)                                                                                 A57 KOV S01
                             e6*2001/116*
                             0105*00-08
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             - incl. Facelift 2009
                             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A16 A21
                             XA3(a)                                                                                 A57 KMV S01
                             e6*2001/116*
                             0105*00-08
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             - incl. Facelift 2009

                             Allgemeine Hinweise
§ 22 51788, Erweiterung 04




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55012518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 8

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.
§ 22 51788, Erweiterung 04




                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.



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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55012518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 5 von 8

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
§ 22 51788, Erweiterung 04




                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche voll-
                             ständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen
                             oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

                             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
                             mitte vollständig umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55012518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 6 von 8

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
                             ne Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
§ 22 51788, Erweiterung 04




                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
                             zeug).

                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55012518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 7 von 8

                             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                             Nr. 8    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
§ 22 51788, Erweiterung 04




                             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
                             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                             Nr. 16   265/45R20      295/40R20
                             Nr. 17   265/50R20      295/45R20
                             Nr. 18   275/35R20      305/30R20
                             Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                             Nr. 20   275/45R20      305/40R20
                             Nr. 21   275/50R20      305/45R20
                             Nr. 22   285/35R20      335/30R20
                             Nr. 23   285/40R20      325/35R20
                             Nr. 24   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VC4     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                             sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1 245/30R20         265/30R20
                             Nr. 2 255/30R20         275/30R20, 285/30R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Y84     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Fließheck.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51788 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55012518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ U9020
                             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 8 von 8

                             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
                             Kederband) zu entfernen.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 21. April 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§ 22 51788, Erweiterung 04




                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 21. April 2020




                             Coen                                                                 00342194.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim