GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 8 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ U9021 Radgröße 9,0Jx21H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 31 U9021 LK112/ohne Ring 5/112/57,1 35 1000 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51786 Herstellerzeichen AUTEC Germany Radtyp und Ausführung U9021 (s.o.) Radgröße 9,0Jx21H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr § 22 51786 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 mm 120 27 S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 mm 140 27 S03 Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 mm 140 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A8 155-206 265/30R21 T96 A01 A07 A12 4E 240 265/30R21 A59 T96 A16 A21 K1c e1*2001/116*0198*.., 257-331 265/30R21 T96 K2b Lim NBF e1*2001/116*0246*.. S01 Audi Q3 88-162 245/30R21 K1a K2b T91 A01 A12 A16 8U, 8U1 88-162 255/30R21 K1a K2b K6v A21 A57 S03 e1*2007/46*0591*..; e13*2007/46*1163*.. Audi Q3 88-162 245/30R21 T91 A12 A16 A21 8U, 8U1 88-162 255/30R21 A01 K6v A57 KMV S03 e1*2007/46*0591*..; e13*2007/46*1163*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Audi RS Q3 228-270 245/30R21 T91 A12 A16 A21 8U 228-270 255/30R21 A01 K6v A56 KMV S03 e1*2007/46* 0590*01-.. Seat Ateca 85, 110 245/30R21 G01 K1c K2b K6v K8c A01 A07 A12 § 22 51786 5FP A16 A21 A58 e9*2007/46*6394*.. F23 KMV S02 - Frontantrieb Seat Ateca 4drive 110, 140 245/30R21 K1c K2b K6v K8c T87 T91 A01 A07 A12 5FP A16 A21 A56 e9*2007/46*6394*.. F24 KMV S02 Skoda Kodiaq 92-140 245/35R21 T96 A07 A12 A16 NS 92-140 255/35R21 A01 K1a K2b T98 A21 A57 S02 e8*2007/46*0249* Skoda Superb (III) 88-206 245/30R21 G01 K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h A01 A07 A12 3T K6i K8m T87 T91 A16 A21 A57 e11*2001/116* Car Lim S02 0326*32-45; e11*2007/46* 0014*22-..; e8*2007/46*0317*.. VW Arteon 110-206 245/30R21 K1a K2b T91 A01 A07 A12 3H 110-206 255/30R21 K1c K2b K5b K8d T93 A16 A21 A57 e1*2007/46*1725*.. S02 VW Tiguan (I) 81-155 255/30R21 A01 K42 A07 A12 A16 5N 81-155 255/30R21 Z19 A21 KMV S02 e1*2001/116* 0450*00-23; e1*2007/46* 0487*00-14 - incl. Facelift 2011 - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Tiguan (I) 81-155 255/30R21 K1c K2c K42 A01 A07 A12 5N A16 A21 S02 e1*2001/116* 0450*11-23; e1*2007/46* 0487*02-14 - ab Facelift 2011 VW Tiguan (I) 81-155 255/30R21 K1c K2c K42 A01 A07 A12 5N A16 A21 S02 e1*2001/116* 0450*00-10; e1*2007/46* 0487*00-01 VW Tiguan (II) 85-176 245/35R21 K1a K1b K2b A01 A07 A12 5N 85-176 255/35R21 K1c K2b K6w A16 A21 A57 e1*2001/116* KOV S02 0450*24-..; e1*2007/46* 0487*15-.. § 22 51786 - ab Modell 2016 VW Tiguan (II) 85-176 245/35R21 K1c K2b A01 A07 A12 5N 85-176 255/35R21 K1c K2b K6w A16 A21 A57 e1*2001/116* KOV S02 0450*24-..; e1*2007/46* 0487*15-.. - ab Modell 2016 VW Tiguan (II) 110-176 245/35R21 K1c K2b T96 A01 A07 A12 Allspace 110-176 255/35R21 K1c K2b K6w T98 A16 A21 A57 5N KOV S02 e1*2001/116* 0450*31-.. VW Tiguan (II) 110-176 245/35R21 K1a K1b K2b T96 A01 A07 A12 Allspace 110-176 255/35R21 K1c K2b K6w T98 A16 A21 A57 5N KOV S02 e1*2001/116* 0450*31-.. VW Tiguan (II) All- 110-176 245/35R21 T96 A07 A12 A16 space R-Line 110-176 255/35R21 A01 K6w T98 A21 A57 KMV 5N S02 e1*2001/116* 0450*31-.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Tiguan (II) R-Line 85-176 245/35R21 A07 A12 A16 5N 85-176 255/35R21 A01 K6w A21 A57 KMV e1*2001/116* S02 0450*24-..; e1*2007/46* 0487*15-.. - ab Modell 2016 - mit Radhaus- Verbreiterungen Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht § 22 51786 erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 8 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. § 22 51786 A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 8 G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. § 22 51786 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K3d An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti- gen. K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche voll- ständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 8 K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti- gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. § 22 51786 K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun- gen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 8 von 8 T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2018 in Lambsheim statt. § 22 51786 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 16. November 2018 Coen 00307634.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim