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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               U9021
             Radgröße                          9,0Jx21H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             31           U9021 LK112/ohne Ring                5/112/57,1          35          1000   2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51786
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             U9021 (s.o.)
             Radgröße                          9,0Jx21H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51786




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 26 mm       120                     27
             S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 26 mm       140                     27
             S03       Schraube M14x1,5             Kugel Ø 26 mm       140                     30

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Audi
                                               Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A8                 155-206        265/30R21   T96                                 A01 A07 A12
             4E                      240            265/30R21   A59 T96                             A16 A21 K1c
             e1*2001/116*0198*..,    257-331        265/30R21   T96                                 K2b Lim NBF
             e1*2001/116*0246*..                                                                    S01
             Audi Q3                 88-162         245/30R21   K1a K2b T91                         A01 A12 A16
             8U, 8U1                 88-162         255/30R21   K1a K2b K6v                         A21 A57 S03
             e1*2007/46*0591*..;
             e13*2007/46*1163*..
             Audi Q3                 88-162         245/30R21   T91                                 A12 A16 A21
             8U, 8U1                 88-162         255/30R21   A01 K6v                             A57 KMV S03
             e1*2007/46*0591*..;
             e13*2007/46*1163*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Audi RS Q3              228-270        245/30R21   T91                                 A12 A16 A21
             8U                      228-270        255/30R21   A01 K6v                             A56 KMV S03
             e1*2007/46*
             0590*01-..
             Seat Ateca              85, 110        245/30R21   G01 K1c K2b K6v K8c                 A01 A07 A12
§ 22 51786




             5FP                                                                                    A16 A21 A58
             e9*2007/46*6394*..                                                                     F23 KMV S02
             - Frontantrieb

             Seat Ateca 4drive       110, 140       245/30R21   K1c K2b K6v K8c T87 T91             A01 A07 A12
             5FP                                                                                    A16 A21 A56
             e9*2007/46*6394*..                                                                     F24 KMV S02

             Skoda Kodiaq            92-140         245/35R21   T96                                 A07 A12 A16
             NS                      92-140         255/35R21   A01 K1a K2b T98                     A21 A57 S02
             e8*2007/46*0249*
             Skoda Superb (III)      88-206         245/30R21   G01 K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h     A01 A07 A12
             3T                                                 K6i K8m T87 T91                     A16 A21 A57
             e11*2001/116*                                                                          Car Lim S02
             0326*32-45;
             e11*2007/46*
             0014*22-..;
             e8*2007/46*0317*..
             VW Arteon               110-206        245/30R21   K1a K2b T91                         A01 A07 A12
             3H                      110-206        255/30R21   K1c K2b K5b K8d T93                 A16 A21 A57
             e1*2007/46*1725*..                                                                     S02
             VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   A01 K42                             A07 A12 A16
             5N                      81-155         255/30R21   Z19                                 A21 KMV S02
             e1*2001/116*
             0450*00-23;
             e1*2007/46*
             0487*00-14
             - incl. Facelift 2011
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                 Seite 3 von 8

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Tiguan (I)         81-155         255/30R21   K1c K2c K42                         A01 A07 A12
             5N                                                                                   A16 A21 S02
             e1*2001/116*
             0450*11-23;
             e1*2007/46*
             0487*02-14
             - ab Facelift 2011
             VW Tiguan (I)         81-155         255/30R21   K1c K2c K42                         A01 A07 A12
             5N                                                                                   A16 A21 S02
             e1*2001/116*
             0450*00-10;
             e1*2007/46*
             0487*00-01
             VW Tiguan (II)        85-176         245/35R21   K1a K1b K2b                         A01 A07 A12
             5N                    85-176         255/35R21   K1c K2b K6w                         A16 A21 A57
             e1*2001/116*                                                                         KOV S02
             0450*24-..;
             e1*2007/46*
             0487*15-..
§ 22 51786




             - ab Modell 2016
             VW Tiguan (II)        85-176         245/35R21   K1c K2b                             A01 A07 A12
             5N                    85-176         255/35R21   K1c K2b K6w                         A16 A21 A57
             e1*2001/116*                                                                         KOV S02
             0450*24-..;
             e1*2007/46*
             0487*15-..
             - ab Modell 2016
             VW Tiguan (II)        110-176        245/35R21   K1c K2b T96                         A01 A07 A12
             Allspace              110-176        255/35R21   K1c K2b K6w T98                     A16 A21 A57
             5N                                                                                   KOV S02
             e1*2001/116*
             0450*31-..
             VW Tiguan (II)        110-176        245/35R21   K1a K1b K2b T96                     A01 A07 A12
             Allspace              110-176        255/35R21   K1c K2b K6w T98                     A16 A21 A57
             5N                                                                                   KOV S02
             e1*2001/116*
             0450*31-..
             VW Tiguan (II) All-   110-176        245/35R21   T96                                 A07 A12 A16
             space R-Line          110-176        255/35R21   A01 K6w T98                         A21 A57 KMV
             5N                                                                                   S02
             e1*2001/116*
             0450*31-..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 4 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Tiguan (II) R-Line   85-176        245/35R21                                        A07 A12 A16
             5N                      85-176        255/35R21   A01 K6w                              A21 A57 KMV
             e1*2001/116*                                                                           S02
             0450*24-..;
             e1*2007/46*
             0487*15-..
             - ab Modell 2016
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§ 22 51786




             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 5 von 8

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 51786




             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 6 von 8

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51786




             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K3d    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.

             K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche voll-
             ständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen
             oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 7 von 8

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
             gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 51786




             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
             gen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 8 von 8

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2018 in Lambsheim statt.
§ 22 51786




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 16. November 2018




             Coen                                                                     00307634.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim