GUTACHTEN zur ABE Nr.51786 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55031618 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 01 102 2301065
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ U9021
Radgröße 9,0Jx21H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
- U9021 LK114,3/Ø70,0x60,1mm 5/114,3/60,1 40 750 2300
Nr.20
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51786
Herstellerzeichen AUTEC Germany
Radtyp und Ausführung U9021 (s.o.)
Radgröße 9,0Jx21H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 51786*08
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 2433
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 - 2433
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - 2433
S04 Schraube M14x1,5 (2-tlg) Kegel 60° 140 30 24133
mitgeliefert
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BYD
Lexus
Mazda
Subaru
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51786 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55031618 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BYD ATTO 2 65 (130) 245/30R21 K1a K1b K2b K5w K6w A01 A12 A16
SC3E A21 A58 S02
e4*2018/858*00231*..
- Elektro
BYD Seal 6 DM-i Touring 72 245/30R21 K1a K1b K2c K5d K8x T91 A01 A12 A16
HK 72 255/30R21 K1c K2c K5d K8e K8x T93 A21 A58 Car
e4*2018/858*00275*.. S02
- Plug-in Hybrid
Lexus NX 114, 175 245/35R21 A12 A16 A21
AZ1, AZ1-TMG 114, 175 245/40R21 A57 MHy S01
e6*2007/46*0111*..;
e13*2007/46*1536*..
- incl. Hybrid
Lexus UX 112, 127 245/30R21 K1a K6b K6x T91 A01 A12 A16
ZA1(EU,M), -/TMG 112, 127 255/30R21 K1c K2b K5v K6d K6y T93 A21 A57 MHy
e6*2007/46*0263*..; S01
e13*2007/46*2005*..
§22 51786*08
Mazda 6e (IV) 60 245/35R21 T96 A12 A16 A21
GN A58 Flh S03
e5*2018/858*00424*..
- Elektro
Subaru Solterra 118 (160) 245/40R21 A91 A07 A16 A21
EAM1S(M) 118 (160) 255/40R21 A12 A56 S04
e6*2018/858*00162*00-04 118 (160) 265/40R21 A01 A12 K1c
- Elektro 118 (160) 275/35R21 A01 A12 K1c K4i K4w K5v K6w
- mit Radschrauben
M14x1,5
Subaru Solterra 136 245/40R21 A91 A16 A21 A56
EAM1S(M) 136 255/40R21 A12 S01
e6*2018/858*00162*04-.. 136 265/40R21 A01 A12 K1c
- Elektro 136 275/35R21 A01 A12 K1c K4i K4w K5v K6w
- ab Modell 2026
- mit Radmuttern M12x1,5
Toyota bZ4X 73, 118 245/40R21 A91 A07 A16 A21
EAM1(M) /-TGRE 73, 118 255/40R21 A12 A57 S04
e6*2018/858*00144*00-05; 73, 118 265/40R21 A01 A12 K1c
e13*2018/858*00303*00-01 73, 118 275/35R21 A01 A12 K1c K4i K4w K5v K6w
- Elektro
- mit Radschrauben
M14x1,5
Toyota bZ4X 53-136 245/40R21 A91 A16 A21 A57
EAM1(M) /-TGRE 53-136 255/40R21 A12 S01
e6*2018/858*00144*05-..; 53-136 265/40R21 A01 A12 K1c
e13*2018/858*00303*02-.. 53-136 275/35R21 A01 A12 K1c K4i K4w K5v K6w
- Elektro
- ab Modell 2026
- mit Radmuttern M12x1,5
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota C-HR (II) 72-112 245/35R21 G95 K3i K3s K3v K5w A01 A12 A16
AX2T(M), -/TGRE 72-112 255/30R21 K3i K3s K3v K5x T93 A21 A57 MpH
e6*2018/858*00294*..; S01
e13*2018/858*00573*..
Toyota Corolla Cross 72-112 245/30R21 K1a T91 A01 A12 A16
Hybrid 72-112 255/30R21 K1c A21 A57 KMV
XG1TJ(JP,M), -/TGRE S01
e6*2018/858*00186*..;
e13*2018/858*00420*..
Toyota RAV4 (IV) 91-112 245/35R21 A12 A16 A21
XA3(a) A57 LT3 S01
e6*2001/116*
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV) 91-112 245/35R21 A12 A16 A21
XA3(a) 91-112 245/40R21 A57 LT4 S01
e6*2001/116* 91-112 255/35R21
0105*09-13
§22 51786*08
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV) 105, 112 245/35R21 A12 A16 A21
XA3(a), -/TMG A57 LT3 S01
e6*2001/116*
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV) 105, 112 245/35R21 A12 A16 A21
XA3(a), -/TMG 105, 112 245/40R21 A57 LT4 S01
e6*2001/116* 105, 112 255/35R21
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV) Hybrid 114 245/35R21 A12 A16 A21
XA4(EU,M), -/TMG A57 LT3 S01
e6*2007/46*0166*..;
e13*2007/46*1658*..
Toyota RAV4 (IV) Hybrid 114 245/35R21 A12 A16 A21
XA4(EU,M), -/TMG 114 245/40R21 A57 LT4 S01
e6*2007/46*0166*..; 114 255/35R21
e13*2007/46*1658*..
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GUTACHTEN zur ABE Nr.51786 nach §22 StVZO
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 51786*08
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
§22 51786*08
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G95 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.51786 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55031618 (4. Ausfertigung)
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Seite 6 von 8
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§22 51786*08
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in
den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind
anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51786 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55031618 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
Seite 7 von 8
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
K8x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit
225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag.
§22 51786*08
LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit
235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51786 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55031618 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
Seite 8 von 8
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 3. März 2026 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 51786*08
Lambsheim, 3. März 2026
Kocher 00463613.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim