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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             U9021
             Radgröße                        9,0Jx21H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             25           U9021 LK120/ohne Ring                 5/120/72,6          40          1000   2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51786
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           U9021 (s.o.)
             Radgröße                        9,0Jx21H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 51786




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kegel 60°      140                     32,5
                       (1-teilig)
             S02       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°      130                     28
             S03       Serien-Schraube M14x1,5      Kegel 60°      140                     32,5
                       (2-teilig)

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW X3                   100-230        245/35R21   T96                                 A07 A12 A16
             X3, X-N1                 100-230        255/30R21   T93                                 A21 B90 V21
             e1*2007/46*0512*..;      100-230        255/35R21   T94 T98                             S02
             e1*2007/46*0454*..       100-230        275/30R21   A01 K2b K6v R03 T98
             - incl. Facelift 2014
             BMW X3                   100-210        255/30R21   A01 K1a K2b T93                     A07 A12 A16
             X83                      100-210        265/30R21   A01 K1a K2b T96                     A21 S01
             e1*2001/116*0249*..
             BMW X4                   100-230        245/35R21   T96                                 A07 A12 A16
             X3, X-N1                 100-230        255/30R21   T93                                 A21 B90 V21
             e1*2007/46*              100-230        255/35R21   T94 T98                             S02
             0512*11-.., 0454*13-..   100-230        275/30R21   A01 K2b K6v R03 T98
             BMW X4                   100-230        245/35R21   T96                                 A07 A12 A16
             X3, X-N1                 100-230        255/30R21   T93                                 A21 B90 KMV
             e1*2007/46*              100-230        255/35R21   T94 T98                             V21 S02
             0512*11-.., 0454*13-..   100-230        275/30R21   A01 K2b K6v R03 T98
             - mit M-Paket - Ver-
             breiterungen
             BMW X5                   135-235        265/40R21   K1a T05                             A01 A07 A07
§ 22 51786




             X53                      135-235        275/35R21   K1a K42 T03                         A12 A16 A21
             e1*98/14*0153*..,        135-235        275/35R21   F40 K1a T03                         S03
             e1*2001/116*0153*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 6

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51786




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 6

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51786




             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 6

             T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 51786




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1   245/30R21       295/25R21
             Nr. 2   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
             Nr. 3   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
             Nr. 4   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
             Nr. 5   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
             Nr. 6   255/40R21       285/35R21
             Nr. 7   255/50R21       285/45R21
             Nr. 8   265/35R21       305/30R21, 315/30R21
             Nr. 9   265/40R21       295/35R21
             Nr.10   265/45R21       295/40R21
             Nr.11   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
             Nr.12   275/40R21       305/35R21
             Nr.13   275/45R21       315/40R21
             Nr.14   285/35R21       325/30R21
             Nr.15   285/40R21       315/35R21
             Nr.16   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51786 nach §22 StVZO

             Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55031618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ U9021
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 51786




             Lambsheim, 16. November 2018




             Coen                                                                 00307647.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim