GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 01 102 2301065
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ VL7017
Radgröße 7.0Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
- VL7017 LK100/Ø60,1 Ø54,1 Nr.60 4/100/54,1 45 540 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54467
Herstellerzeichen AUTEC Germany
Radtyp und Ausführung VL7017 (s.o.)
Radgröße 7.0Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 54467*02
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 2631
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - 2631
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - 2631
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Hyundai
Kia
Mazda
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 124 Spider 103 195/45R17 A12 A14 A21 Cbo
NF, NFM 103 205/40R17 A47 V17 S03
e11*2007/46*3320*..; 103 205/45R17 A47
e5*2007/46*1036*..; 103 215/40R17 A12 R03
e3*2007/46*0474*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Bayon 58-88 195/45R17 A33 A14 A21 A58
BC3 58-88 205/45R17 A91 Flh KMV Z15
e5*2007/46*0121*.. 58-88 215/40R17 A90 Z16 S02
- 15/16-Zoll Serie 58-88 215/45R17 A12
Hyundai Bayon 73-88 205/50R17 A91 A14 A21 A58
BC3 73-88 205/55R17 A91 Flh KMV V17
e5*2007/46*0121*.. 73-88 215/50R17 A01 A12 K1a K1b K2b K6w K8h Z17 S02
- 17-Zoll Serie 73-88 225/45R17 A12
73-88 225/50R17 A01 A12 K1c K2b K6w K8h
Hyundai i10 (II) 48-64 195/40R17 K1a K1b K2b A01 A12 A14
IA, IA-HME A21 A58 Flh
e11*2007/46*1008*..; Y13 S01
e13*2007/46*1602*..;
e5*2007/46*1086*..
- incl. Facelift 2017
Hyundai i10 (III) 49-74 195/40R17 A12 A14 A21
AC3 A58 Flh S01
e5*2007/46*0090*..
§22 54467*02
- incl. N-Line
Hyundai i20 (II) 55-88 195/45R17 A12 A14 A21
GB, GB-HME 55-88 205/40R17 T84 Cpe Flh KOV
e11*2007/46*1600*..; 55-88 205/45R17 S02
e13*2007/46*1603*..,
e5*2007/46*1087*..
- Fließheck
- Coupé
incl. Facelift 2018
Hyundai i20 (II) Active 66-88 195/45R17 A12 A14 A21
GB, GB-HME 66-88 205/40R17 T84 Flh KMV S02
e11*2007/46*1600*..; 66-88 205/45R17
e13*2007/46*1603*..,
e5*2007/46*1087*..
Hyundai i20 (III) 58-88 195/45R17 A12 A14 A21
BC3 58-88 205/45R17 A58 Flh NoE
e5*2007/46*0121*.. 58-88 215/45R17 A01 K1c NoP S02
Hyundai Inster 24, 28 195/45R17 ASo T85 A14 A21 A58
AX1 24, 28 205/45R17 A12 Flh S02
e4*2018/858*00225*..
- Elektro
Kia Picanto (III) 46-74 195/40R17 K1a K1b K2b K5b K8h A01 A12 A14
JA A21 A58 Flh
e11*2007/46*3848*..; KOV S01
e5*2007/46*1078*..
- incl. Facelift 2020+2024
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GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Picanto (III) X-Line 49-74 195/40R17 K6w A01 A12 A14
JA A21 A58 Flh
e11*2007/46*3848*..; KMV S01
e5*2007/46*1078*..
- incl. Facelift 2020
Kia Rio (IV) 57-89 195/45R17 T85 A12 A14 A21
YB 57-89 205/40R17 T84 A58 Flh S02
e11*2007/46*3777*..; 57-89 205/45R17
e5*2007/46*1077*..
- incl. Facelift 2020
Kia Stonic 61-100 195/45R17 A39 T85 A14 A21 A58
YB, YB-KMD 61-100 205/45R17 A90 Z15 Z16 S02
e11*2007/46* 61-100 215/40R17 A12
3777*01-..; 61-100 215/45R17 A12
e5*2007/46*1077*..;
e1*2007/46*2094*..
- 15/16-Zoll Serie
- incl. Facelift 2020
§22 54467*02
Kia Stonic 73-100 205/50R17 A94 A14 A21 A58
YB, YB-KMD 73-100 205/55R17 A12 V17 Z17 S02
e11*2007/46* 73-100 225/45R17 A12
3777*01-..;
e5*2007/46*1077*..;
e1*2007/46*2094*..
- 17 Zoll Serie
- incl. Facelift 2020
Mazda MX-5 1,5l (IV) 96, 97 195/45R17 A12 A14 A21 Cbo
ND 96, 97 205/40R17 A47 V17 S03
e11*2007/46*2661*.., 96, 97 205/45R17 A01 A47 K3u
e5*2007/46*0069*.. 96, 97 215/40R17 A12 R03
- Roadster / RF
Mazda MX-5 2,0l (IV) 118 195/45R17 A12 R37 A14 A21 B01
ND 118 215/40R17 A12 R03 Cbo V17 S03
e11*2007/46*2661*.., 118, 135 205/40R17 A47
e5*2007/46*0069*.. 118, 135 205/45R17 A47
- Roadster / RF
Toyota Yaris (III) 51-82 195/40R17 T81 A12 A14 A21
XP13M(a), -/TMG 51-82 195/45R17 Flh LY2 S01
e11*2007/46*0152*..; 51-82 205/40R17
e13*2007/46*1722*..;
e6*2007/46*0344*..
- incl. Facelift 2017
Toyota Yaris Hybrid (III) 54, 55 195/40R17 T81 A12 A14 A21
XP13M(a), -/TMG 54, 55 195/45R17 Flh LY3 S01
e11*2007/46*0152*..; 54, 55 205/40R17
e13*2007/46*1722*..; 54, 55 205/45R17 A01 G87
e6*2007/46*0344*.. 54, 55 205/45R17 R09
- incl. Facelift 2017
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GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 54467*02
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 54467*02
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A47 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A94 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
ASo Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s.
Betriebsanleitung).
B01 Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)
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Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G87 Ist 17 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 54467*02
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw.
auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).
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GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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LY3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
§22 54467*02
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 195/45R17 215/40R17
Nr. 3 205/40R17 225/35R17
Nr. 4 205/45R17 235/40R17
Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6 205/55R17 225/50R17
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
Seite 8 von 9
Vorderachse Hinterachse (Forts.)
Nr. 7 215/40R17 245/35R17
Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17
Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10 215/55R17 235/50R17
Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17
Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr. 15 235/50R17 255/45R17
Nr. 16 235/55R17 255/50R17
Nr. 17 235/60R17 255/55R17
Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17
Nr. 19 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 54467*02
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juli 2025 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co.KG
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. Juli 2025
Pohl 00450693.DOCX
§22 54467*02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim