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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                           Seite 1 von 9
               Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 01 102 2301065

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Typ                            VL7017
               Radgröße                       7.0Jx17H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)
                -             VL7017 LK100/Ø60,1    Ø54,1 Nr.60 4/100/54,1        45         540      2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54467
               Herstellerzeichen              AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          VL7017 (s.o.)
               Radgröße                       7.0Jx17H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 54467*02




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          110          -                2631
                S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          125          -                2631
                S03   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          130          -                2631

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Fiat
                                              Hyundai
                                              Kia
                                              Mazda
                                              Toyota
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat 124 Spider            103            195/45R17     A12                             A14 A21 Cbo
                NF, NFM                    103            205/40R17     A47                             V17 S03
                e11*2007/46*3320*..;       103            205/45R17     A47
                e5*2007/46*1036*..;        103            215/40R17     A12 R03
                e3*2007/46*0474*..

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 2 von 9
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai Bayon                58-88        195/45R17     A33                           A14 A21 A58
                BC3                          58-88        205/45R17     A91                           Flh KMV Z15
                e5*2007/46*0121*..           58-88        215/40R17     A90                           Z16 S02
                - 15/16-Zoll Serie           58-88        215/45R17     A12
                Hyundai Bayon                73-88        205/50R17     A91                           A14 A21 A58
                BC3                          73-88        205/55R17     A91                           Flh KMV V17
                e5*2007/46*0121*..           73-88        215/50R17     A01 A12 K1a K1b K2b K6w K8h   Z17 S02
                - 17-Zoll Serie              73-88        225/45R17     A12
                                             73-88        225/50R17     A01 A12 K1c K2b K6w K8h
                Hyundai i10 (II)             48-64        195/40R17     K1a K1b K2b                   A01 A12 A14
                IA, IA-HME                                                                            A21 A58 Flh
                e11*2007/46*1008*..;                                                                  Y13 S01
                e13*2007/46*1602*..;
                e5*2007/46*1086*..
                - incl. Facelift 2017
                Hyundai i10 (III)            49-74        195/40R17                                   A12 A14 A21
                AC3                                                                                   A58 Flh S01
                e5*2007/46*0090*..
§22 54467*02




                - incl. N-Line
                Hyundai i20 (II)             55-88        195/45R17                                   A12 A14 A21
                GB, GB-HME                   55-88        205/40R17     T84                           Cpe Flh KOV
                e11*2007/46*1600*..;         55-88        205/45R17                                   S02
                e13*2007/46*1603*..,
                e5*2007/46*1087*..
                - Fließheck
                - Coupé
                incl. Facelift 2018
                Hyundai i20 (II) Active      66-88        195/45R17                                   A12 A14 A21
                GB, GB-HME                   66-88        205/40R17     T84                           Flh KMV S02
                e11*2007/46*1600*..;         66-88        205/45R17
                e13*2007/46*1603*..,
                e5*2007/46*1087*..
                Hyundai i20 (III)            58-88        195/45R17                                   A12 A14 A21
                BC3                          58-88        205/45R17                                   A58 Flh NoE
                e5*2007/46*0121*..           58-88        215/45R17     A01 K1c                       NoP S02
                Hyundai Inster               24, 28       195/45R17     ASo T85                       A14 A21 A58
                AX1                          24, 28       205/45R17     A12                           Flh S02
                e4*2018/858*00225*..
                - Elektro
                Kia Picanto (III)            46-74        195/40R17     K1a K1b K2b K5b K8h           A01 A12 A14
                JA                                                                                    A21 A58 Flh
                e11*2007/46*3848*..;                                                                  KOV S01
                e5*2007/46*1078*..
                - incl. Facelift 2020+2024




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Kia Picanto (III) X-Line    49-74        195/40R17      K6w                           A01 A12 A14
                JA                                                                                    A21 A58 Flh
                e11*2007/46*3848*..;                                                                  KMV S01
                e5*2007/46*1078*..
                - incl. Facelift 2020
                Kia Rio (IV)                57-89        195/45R17      T85                           A12 A14 A21
                YB                          57-89        205/40R17      T84                           A58 Flh S02
                e11*2007/46*3777*..;        57-89        205/45R17
                e5*2007/46*1077*..
                - incl. Facelift 2020
                Kia Stonic                  61-100       195/45R17      A39 T85                       A14 A21 A58
                YB, YB-KMD                  61-100       205/45R17      A90                           Z15 Z16 S02
                e11*2007/46*                61-100       215/40R17      A12
                3777*01-..;                 61-100       215/45R17      A12
                e5*2007/46*1077*..;
                e1*2007/46*2094*..
                - 15/16-Zoll Serie
                - incl. Facelift 2020
§22 54467*02




                Kia Stonic                  73-100       205/50R17      A94                           A14 A21 A58
                YB, YB-KMD                  73-100       205/55R17      A12                           V17 Z17 S02
                e11*2007/46*                73-100       225/45R17      A12
                3777*01-..;
                e5*2007/46*1077*..;
                e1*2007/46*2094*..
                - 17 Zoll Serie
                - incl. Facelift 2020
                Mazda MX-5 1,5l (IV)        96, 97       195/45R17      A12                           A14 A21 Cbo
                ND                          96, 97       205/40R17      A47                           V17 S03
                e11*2007/46*2661*..,        96, 97       205/45R17      A01 A47 K3u
                e5*2007/46*0069*..          96, 97       215/40R17      A12 R03
                - Roadster / RF
                Mazda MX-5 2,0l (IV)        118          195/45R17      A12 R37                       A14 A21 B01
                ND                          118          215/40R17      A12 R03                       Cbo V17 S03
                e11*2007/46*2661*..,        118, 135     205/40R17      A47
                e5*2007/46*0069*..          118, 135     205/45R17      A47
                - Roadster / RF
                Toyota Yaris (III)          51-82        195/40R17      T81                           A12 A14 A21
                XP13M(a), -/TMG             51-82        195/45R17                                    Flh LY2 S01
                e11*2007/46*0152*..;        51-82        205/40R17
                e13*2007/46*1722*..;
                e6*2007/46*0344*..
                - incl. Facelift 2017
                Toyota Yaris Hybrid (III)   54, 55       195/40R17      T81                           A12 A14 A21
                XP13M(a), -/TMG             54, 55       195/45R17                                    Flh LY3 S01
                e11*2007/46*0152*..;        54, 55       205/40R17
                e13*2007/46*1722*..;        54, 55       205/45R17      A01 G87
                e6*2007/46*0344*..          54, 55       205/45R17      R09
                - incl. Facelift 2017


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 4 von 9

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 54467*02




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 5 von 9

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 54467*02




               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A47      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Kettenschloß
               auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A94      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               ASo       Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung
               dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s.
               Betriebsanleitung).

               B01      Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 6 von 9

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G87      Ist 17 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
               StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 54467*02




               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3u      An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
               im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw.
               auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

               K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LY2      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
               Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 7 von 9

               LY3      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
               Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

               NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
§22 54467*02




               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   195/40R17      215/35R17
               Nr.   2   195/45R17      215/40R17
               Nr.   3   205/40R17      225/35R17
               Nr.   4   205/45R17      235/40R17
               Nr.   5   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr.   6   205/55R17      225/50R17




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 8 von 9

                        Vorderachse Hinterachse (Forts.)

               Nr. 7    215/40R17      245/35R17
               Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17      235/50R17
               Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17      255/45R17
               Nr. 16   235/55R17      255/50R17
               Nr. 17   235/60R17      255/55R17
               Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17      285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 54467*02




               Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juli 2025 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54467 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55066722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ VL7017
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 9 von 9

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 7. Juli 2025


               Pohl                                                                                 00450693.DOCX
§22 54467*02




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim