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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54468 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ VL7518
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 5

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               VL7518
               Radgröße                          7.5Jx18H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               15           VL7518 LK108/ohne Ring                4/108/65,1         32        540    2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54468
               Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung             VL7518 (s.o.)
               Radgröße                          7.5Jx18H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§22 54468*00




               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       nur Serien-Schraube          Flachbund      115                  36,5
                         M12x1,25 (mehrteilig)
                         der Aluminium-Serien-
                         Räder

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Citroen
                                                 DS
                                                 Opel
                                                 Peugeot

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54468 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ VL7518
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen C4 (III)        74-114        205/55R18                                    A07 A12 A14
               B                                                                                  A21 A58 Flh
               e9*2007/46*6816*..                                                                 NoE NoP S01
               Citroen ë-C4            57 (100)      205/55R18                                    A07 A12 A14
               B                                                                                  A21 A58 Flh
               e9*2007/46*6816*..                                                                 S01
               - Elektro
               DS 3 Crossback          74-114        215/50R18   AS7                              A07 A14 A21
               U                       74-114        215/55R18   AS7                              A58 NoE NoP
               e2*2007/46*0639*..      74-114        235/45R18   A12                              S01
               DS 3 Crossback e-       57(100)       215/50R18   AS7                              A07 A14 A21
               tense                   57(100)       215/55R18   AS7                              A58 S01
               U                       57(100)       235/45R18   A12
               e2*2007/46*0639*..
               - Elektro
               Opel Corsa (F)          55-96         205/40R18   K2b K6i K6j                      A01 A07 A12
               U                       55-96         215/35R18   K2b K6i K6j                      A14 A21 A58
               e2*2007/46*                                                                        Flh KOV NoE
§22 54468*00




               0639*05-..                                                                         S01
               Opel Corsa-e (F)        57 (100)      205/40R18   T86                              A07 A12 A14
               U                                                                                  A21 A58 Flh
               e2*2007/46*                                                                        S01
               0639*06-..
               - Elektro
               Opel Mokka (B)          74,81,96      215/50R18   AS7                              A07 A14 A21
               U                       74,81,96      215/55R18   AS7                              A58 NoE NoP
               e2*2007/46*0639*12-..   74,81,96      235/45R18   A12                              S01
               Opel Mokka-e (B)        57 (100)      215/50R18   AS7                              A07 A14 A21
               U                       57 (100)      215/55R18   AS7                              A58 S01
               e2*2007/46*0639*12-..   57 (100)      235/45R18   A12
               - Elektro
               Peugeot 2008 (II)       74-114        215/50R18                                    A07 A12 A14
               U                       74-114        215/55R18                                    A21 A58 NoE
               e2*2007/46*             74-114        235/45R18                                    NoP S01
               0639*05-..
               Peugeot 208 (II)        55-96         205/40R18   K2b                              A01 A07 A12
               U                       55-96         215/35R18   K2b K6i K6j                      A14 A21 A58
               e2*2007/46*                                                                        Flh KOV NoE
               0639*03-..                                                                         S01
               - ohne GT-Line
               Peugeot 208 GT-Line     74-96         205/40R18                                    A07 A12 A14
               (II)                    74-96         215/35R18                                    A21 A58 Flh
               U                                                                                  KMV NoE
               e2*2007/46*                                                                        S01
               0639*03-..
               Peugeot e-2008 (II)     57 (100)      215/50R18                                    A07 A12 A14
               U                       57 (100)      215/55R18                                    A21 A58 S01
               e2*2007/46*             57 (100)      235/45R18
               0639*05-..
               - Elektro


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54468 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ VL7518
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 5
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot e-208           57            205/40R18     T86                                   A07 A12 A14
               U                                                                                         A21 A58 Flh
               e2*2007/46*0639*..                                                                        KMV S01
               - Elektro


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
§22 54468*00




               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54468 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ VL7518
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 4 von 5
               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
§22 54468*00




               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               AS7     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut
               Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
               Kettenherstellers sind zu beachten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54468 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ VL7518
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 5
               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 3. November 2022 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§22 54468*00




               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 3. November 2022




               Kocher                                                                    00399532.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim