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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55605 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000325 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ VL7519
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 01 102 2301065

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Typ                            VL7519
               Radgröße                       7.5Jx19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                -             VL7519 LK114,3/Ø70,0x60,1mm         5/114,3/60,1      32         735      2350
                              Nr.20

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     55605
               Herstellerzeichen              AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          VL7519 (s.o.)
               Radgröße                       7.5Jx19H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 55605*03




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110              -              2433
                S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        140              30             2446
                S03   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        120              -              2433
                S04   Schraube M14x1,5 (2-tlg)     Kegel 60°        140              30             24133
                      mitgeliefert

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     BYD
                                              Lexus
                                              Subaru
                                              Suzuki
                                              Toyota
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55605 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000325 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ VL7519
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BYD ATTO 2                 65 (130)      215/50R19      A01 G01 K1a K1b K2b           A12 A14 A21
                SC3E                       65 (130)      225/45R19                                    A58 S03
                e4*2018/858*00231*..       65 (130)      235/45R19      A01 K1a K1b K2b K5w
                - Elektro
                BYD ATTO 3                 65            215/50R19                                    A12 A14 A21
                SC2E                       65            225/45R19                                    A58 S03
                e9*2018/858*11147*..       65            235/45R19
                - Elektro
                BYD Dolphin                35            215/35R19      K1a K1b K2a K2b K5x T85       A01 A12 A14
                EM2E, EM2E-1               35, 65        225/35R19      K1c K2c K3i K4i K5x K6y T88   A21 A58 Flh
                e9*2018/858*11468*..;                                                                 S03
                e9*KS18/858*11459*..
                - Elektro
                BYD Seal 6 DM-i Touring    72            225/45R19      K2b                           A01 A12 A14
                HK                                                                                    A21 A58 Car
                e4*2018/858*00275*..                                                                  S03
                - Plug-in Hybrid
§22 55605*03




                Lexus NX                   114, 175      225/55R19                                    A12 A14 A21
                AZ1, AZ1-TMG               114, 175      235/50R19                                    A57 MHy S01
                e6*2007/46*0111*..;        114, 175      245/45R19
                e13*2007/46*1536*..        114, 175      245/50R19
                - incl. Hybrid
                Lexus NX 350h              140           235/55R19      A90                           A14 A21 A57
                AZ2 (M)                    140           245/50R19      A12                           NoP S02
                e6*2018/858*00081*         140           255/50R19      A01 A12 K6w
                Lexus NX 450h+             136           235/55R19      A90                           A14 A21 A56
                AZ2 (M)                    136           245/50R19      A12                           S02
                e6*2018/858*00081*..       136           255/50R19      A01 A12 K6w

                Lexus UX                   112, 127      225/45R19      K6w                           A01 A12 A14
                ZA1(EU,M), -/TMG           112, 127      235/45R19      K6w                           A21 A57 MHy
                e6*2007/46*0263*..;                                                                   S01
                e13*2007/46*2005*..
                Subaru Solterra            118 (160)     235/55R19      A91                           A07 A14 A21
                EAM1S(M)                   118 (160)     245/50R19      A01 A12 K1c                   A56 S04
                e6*2018/858*00162*00-04    118 (160)     255/50R19      A01 A12 K1c K4i K4w K6w
                - Elektro
                - mit Radschrauben
                M14x1,5
                Subaru Solterra            136           235/55R19      A91                           A14 A21 A56
                EAM1S(M)                   136           245/50R19      A01 A12 K1c                   S01
                e6*2018/858*00162*04-..    136           255/50R19      A01 A12 K1c K4i K4w K6w
                - Elektro
                - ab Modell 2026
                - mit Radmuttern M12x1,5




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55605 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000325 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ VL7519
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki Across            136            235/50R19                                     A12 A14 A21
                XA5P(S)(EU,M)            136            235/55R19                                     A56 S01
                e6*2007/46*0430*..;      136            245/50R19       A01 K1c K6w
                - Plug-in Hybrid         136            255/50R19       A01 K1c K2c K6w
                Toyota bZ4X              73, 118        235/55R19       A91                           A07 A14 A21
                EAM1(M) /-TGRE           73, 118        245/50R19       A01 A12 K1c                   A57 S04
                e6*2018/858*00144*00-05; 73, 118        255/50R19       A01 A12 K1c K4i K4w K6w
                e13*2018/858*00303*00-01
                - Elektro
                - mit Radschrauben
                M14x1,5
                Toyota bZ4X              53-136         235/55R19       A91                           A14 A21 A57
                EAM1(M) /-TGRE           53-136         245/50R19       A01 A12 K1c                   S01
                e6*2018/858*00144*05-..; 53-136         255/50R19       A01 A12 K1c K4i K4w K6w
                e13*2018/858*00303*02-..
                - Elektro
                - ab Modell 2026
                - mit Radmuttern M12x1,5
§22 55605*03




                Toyota C-HR (I)          72-112         225/45R19       K1c K2b K6b K6x               A01 A12 A14
                AX1T(EU,M), -/TMG        72-112         235/45R19       K1c K2b K6b K6x               A21 A57 MHy
                e11*2007/46*3641*..;                                                                  S01
                e13*2007/46*1765*..;
                e6*2007/46*0264*..;
                e6*2007/46*0338*..
                Toyota C-HR (II)         72-113         215/50R19       A01 G95                       A12 A14 A21
                AX2T(M), -/TGRE          72-113         215/50R19       R34                           A57 MpH S01
                e6*2018/858*00294*..;    72-113         225/45R19
                e13*2018/858*00573*..    72-113         225/50R19       A01 G95
                                         72-113         225/50R19       R09
                                         72-113         235/45R19
                                         72-113         245/45R19       A01 G95 K3i K3s K3v K5w
                Toyota Corolla Cross     72-112         225/45R19       A91                           A14 A21 A57
                Hybrid                   72-112         235/45R19       A12                           KMV S01
                XG1TJ(JP,M), -/TGRE
                e6*2018/858*00186*..;
                e13*2018/858*00420*..
                Toyota RAV4 (V)          129, 131       225/55R19                                     A12 A14 A21
                XA5(EU,M), -/TMG         129, 131       235/50R19                                     A57 NoP S01
                e6*2007/46*0289*..;      129, 131       235/55R19
                e13*2007/46*1991*..      129, 131       245/50R19       A01 K1c K6w
                                         129, 131       255/50R19       A01 K1c K2c K6w
                Toyota RAV4 (V) PHEV     136            225/55R19                                     A12 A14 A21
                XA5P(EU,M), -/TGRE       136            235/50R19                                     A56 S01
                e6*2007/46*0429*..;      136            235/55R19
                e13*2007/46*2356*..      136            245/50R19       A01 K1c K6w
                - Plug-in Hybrid         136            255/50R19       A01 K1c K2c K6w



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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000325 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ VL7519
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 4 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 55605*03




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000325 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ VL7519
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 5 von 8

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
§22 55605*03




               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000325 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ VL7519
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 6 von 8

               G95      Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
               Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
               ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§22 55605*03




               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
               nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4w      An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in
               den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind
               anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000325 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ VL7519
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 7 von 8

               K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
§22 55605*03




               MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
               in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R34     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17,
               225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55605 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000325 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ VL7519
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                Seite 8 von 8

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 31. März 2026 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2024.
§22 55605*03




               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 31. März 2026



               Kocher                                                                                   00465830.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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