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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54806 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55011023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ VN6015
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                      Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Typ                             VN6015
               Radgröße                        6.0Jx15H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               81           VN6015 LK114,3/ohne Ring           5/114,3/67,1        46          620    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      54806
               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           VN6015 (s.o.)
               Radgröße                        6.0Jx15H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 54806*00




               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund            Anzugsmoment     Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                   (Nm)             (mm)
               S01   Serienmutter M12x1,5          Kegel 60°       110              -                 Serie
               S02   Serienmutter M12x1,5          Kegel 60°       125              -                 Serie
               S03   Serienmutter M12x1,5          Kegel 60°       110              -                 Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Hyundai
                                               Kia
                                               Mazda

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54806 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55011023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ VN6015
               Hersteller                         AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai i30 /-cw        70-118          195/65R15   A33                                 A14 A21 A58
               PDE                     70-118          205/60R15   A33                                 B81 Car F24
               e11*2007/46*3807*..;    70-118          215/60R15   A12                                 Flh NoP X82
               e5*2007/46*1075*..                                                                      S02
               - incl. Facelift 2020
               Hyundai Ioniq Hybrid    77              195/60R15   A39                                 A14 A21 A58
               AE                      77              195/65R15   A39                                 BH1 Flh NoE
               e4*2007/46*1157*..      77              205/60R15   A91                                 S02
               - incl. Facelift 2019   77              215/60R15   A12
               Kia Ceed /-SW (III)     73-118          195/65R15   A33                                 A14 A21 A58
               CD                      73-118          205/60R15   A39                                 B81 Car KOV
               e4*2007/46*1299*..      73-118          215/60R15   A12                                 NoP X82 Y85
                                                                                                       S02
               Kia Venga               55-94           195/65R15   A13                                 A14 A21 A58
               YN, -/S, -/G            55-94           205/60R15   A90                                 Flh S03
               e4*2007/46*             55-94           215/60R15   A12
               0130*,0131*,
               0261*,0262*..;
§22 54806*00




               e50*2007/46*0052*..
               - incl. Facelift 2015
               Mazda 3 (I)             62-80           195/65R15   A39                                 A14 A21 B02
               BK                      62-80           205/60R15   A12                                 B03 Flh Lim
               e1*2001/116*0234*..                                                                     S01
               Mazda 3 (II)            77 - 110        195/65R15   A91                                 A14 A21 B03
               BL                      77 - 110        205/60R15   A91                                 Flh Sth S01
               e11*2001/116*
               0262*00-09
               (FIN: -JMZBL...)
               Mazda 5 (I)             81-107          195/65R15   A39                                 A14 A21 B02
               CR1                     81-107          205/60R15   A12                                 B03 B30 S01
               e13*2001/116*0156*.
               Mazda 5 (II)            85              195/65R15   A33                                 A14 A21 A58
               CW, CWE                 85              205/60R15   A01 A91 K6f                         B03 B30 S01
               e1*2007/46*0433*..,
               e13*2007/46*1731*00
               Mazda 6 (I)             119-122         195/65R15   A11 M+S                             A14 A21 B03
               GG/GY; GG1/GY1          88-108          195/65R15   A11                                 Car Flh Lim
               e1*98/14*0188*..;       88-108          205/60R15   A11                                 S01
               e11*2001/116*0203*.     88-108          215/55R15   A12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54806 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55011023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ VN6015
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 54806*00




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54806 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55011023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ VN6015
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 4 von 6

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.
§22 54806*00




               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

               B81     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

               BH1    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 262 mm an
               Achse 2.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54806 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55011023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ VN6015
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 5 von 6

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 54806*00




               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               X82    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an
               Achse 1.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Schräghecklimousine (Fließheck).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2023 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54806 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55011023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ VN6015
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 10. Juli 2023
§22 54806*00




               Pohl                                                                 00412334.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim