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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 8

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               W6515
                Radgröße                          6,5Jx15H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                -            W6515 LK108/Ø70-Ø63,4                 4/108/63,4          40          560    1940
                             Nr. 12

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49131
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             W6515 (s.o.)
                Radgröße                          6,5Jx15H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 49131*05




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                   -
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Ford
                                                  Mazda

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford B-MAX            55-103        185/60R15                                       A12 A16 A21
                JK8                   55-103        185/65R15                                       A58 V15 S04
                e9*2007/46*0092*..    55-103        195/55R15
                                      55-103        195/60R15
                                      55-103        205/55R15
                                      55-103        225/50R15   R03
                Ford Cougar           96-125        205/60R15   A12                                 A16 A21 B02
                BCV                   96-151        195/60R15   A11 M+S R09                         B03 S03
                e9*96/79*0027*..
                Ford Fiesta (IV+V)    37-76         195/45R15   G22 L02                             A01 A12 A16
                JAS, JBS                                                                            A21 B02 K1c
                e13*93/81,95/54*                                                                    K42 K56 S04
                0008,0009*..
                Ford Fiesta (VI)      43-74         185/55R15   K1a K1b K2b R37                     A01 A12 A16
                JH1, JD3              43-74         195/45R15   K1b K2b R37 T78                     A21 Flh S03
                e1*98/14*0191*..,     43-74         195/50R15   K1a K1b K2b K46
                e1*2001/116*0210*..   43-74         205/45R15   K1a K1b K2b T79 T81
                Ford Fiesta (VII)     44-99         185/55R15   R37                                 A12 A16 A21
§ 22 49131*05




                JA8, JR8              44-99         195/50R15                                       B02 Flh V15
                e9*2001/116*          44-99         195/55R15   A01 G01                             S03
                0069*00-10;           44-99         205/45R15
                e9*2007/46*           44-99         205/50R15   A01 K1a K2b K41 K45
                0002*00-06;
                DE*2007/46*0072*..;
                e13*2007/46*
                1058*00-08
                Ford Fiesta (VII)     44-103        185/55R15   R37                                 A12 A16 A21
                JA8, JR8              44-103        195/50R15                                       B02 Flh V15
                e9*2001/116*          44-103        195/55R15                                       S04
                0069*11-..;           44-103        205/45R15
                e9*2007/46*           44-103        205/50R15   A01 K1a K2b K41 K45
                0002*07-..;
                e13*2007/46*
                1058*09-..
                - ab Modell 2013
                Ford Fiesta ST 150    110           185/55R15   K1a K1b K2b R37                     A01 A12 A16
                (VI)                  110           195/50R15   K1a K1b K2b K46                     A21 Flh V15
                JD3                   110           205/45R15   K1a K1b K2b T79 T81                 S03
                e1*2001/116*0210*..   110           205/50R15   K1c K2b K44 K46

                Ford Focus            55-85         195/50R15   R37 T82 T83                         A12 A16 A21
                D . W, D . X          55-85         195/55R15   R37 T84 T85                         B02 B03 Car
                e13*97/27*, 98/14*,   55-85         205/50R15   A01 K1c K42                         Flh Sth S03
                0037-40, 56-58*..     55-96         195/60R15
                                      55-96         195/60R15   A01 G03 R09
                                      55-96         205/55R15   A01 K1c K42




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 8

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Fusion            50-74         185/60R15    K1a K2b R09                          A01 A12 A16
                JU2                    50-74         195/55R15    K1c K2b R37                          A21 S03
                e1*98/14*0194*..       50-74         195/60R15    K1c K2b
                                       50-74         205/55R15    K1c K2b
                                       50-74         215/50R15    K1c K2b
                                       50-74         215/55R15    K1c K2b K46
                Ford Mondeo (II)       66-125        195/60R15    R09                                  A12 A16 A21
                BAP, BAW               66-125        205/55R15    Z15                                  B02 B03 S03
                e1*95/54*0046*..,      66-96         195/55R15    Z14
                e1*98/14*0124*..       66-96         195/55R15    M+S R09
                                       66-96         205/50R15    R37
                Ford Mondeo (II)       66-125        195/60R15    R09                                  A12 A16 A21
                BFP, BFW               66-125        205/55R15    Z15                                  B02 B03 S03
                e1*95/54*0045*..,      66-96         195/55R15    Z14
                e1*98/14*0125*..       66-96         195/55R15    M+S R09
                                       66-96         205/50R15    R37
                Ford Mondeo (II)       65-100        195/55R15    M+S R09 T85 T89                      A12 A16 A21
                BNP, BNW               65-100        195/55R15    T85 T89 Z14                          B02 B03 S03
§ 22 49131*05




                G387,                  65-100        205/50R15    R37 T85 T86
                e1*95/54*0047*..,      65-125        195/60R15    R09 T86 T87 T88
                e1*98/14*0126*..       65-125        205/55R15    T87 T88 Z15
                Ford Tourneo/Transit   55-74         185/60R15                                         A12 A16 A21
                Courier                55-74         185/65R15                                         S04
                JU2, JN8               55-74         195/60R15
                e1*98/14*0194*26-..;   55-74         195/60R15C
                e13*2007/46*1349*..
                Mazda 121              37-66         195/45R15    G22 L02 T78                          A01 A12 A16
                JASM, JBSM                                                                             A21 B02 K1c
                e13*93/81,95/54*                                                                       K42 K56 S02
                0010,0011*..
                Mazda 2 (I)            50-74         185/55R15    R37                                  A12 A16 A21
                DY                     50-74         195/45R15    R37                                  Flh V15 S03
                e1*2001/116*0212*..    50-74         195/50R15    A01 K1a K1b K2b
                                       50-74         205/45R15    A01 K1a K1b K2b
                                       50-74         205/50R15    A01 K1c K2b K46 K56


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 8

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
§ 22 49131*05




                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 8

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeug-
                schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
§ 22 49131*05




                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetrage-
                nen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 6 von 8

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
                fenkombination herzustellen.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
§ 22 49131*05




                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 7 von 8

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse
§ 22 49131*05




                Nr.   1   175/55R15     195/50R15
                Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.   4   205/55R15     225/50R15
                Nr.   5   205/65R15     225/60R15
                Nr.   6   235/70R15     275/60R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 30. Januar 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 8 von 8

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 30. Januar 2017
§ 22 49131*05




                Coen                                                                00264349.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim