Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                Ziegeleistraße 25
                                                67105 Schifferstadt
                                                QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Typ                              W6515
               Radgröße                         6,5Jx15H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               -            W6515 LK100/Ø70,0x56,1mm             4/100/56,1          42          560    1940
                            Nr. 43

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       49131
               Herstellerzeichen                AUTEC
               Radtyp und Ausführung            W6515 (s.o.)
               Radgröße                         6,5Jx15H2
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
§22 49131*09




               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°       110                      -
               S02       Schraube M12x1,5               Kegel 60°       110                      30,5
               S03       Schraube M14x1,25              Kegel 60°       130                      35
               S04       Schraube M14x1,25              Kegel 60°       140                      35
               S05       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)    Kegel 60°       110                      -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Honda
                                                MG Rover
                                                Mini/BMW
                                                Mitsubishi

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Civic (VII)        66-81         195/60R15                                        A16 A21 A30
               EP1, -2, -4                                                                             Flh S01
               e11*98/14*
               0173,0174,0188*..
               Honda Civic (VII)        66-81         195/60R15                                        A16 A21 A30
               EU5,-6,-7,-8,-9                                                                         Flh S01
               e11*98/14*
               0158-0161,0189*..
               Honda Civic (VII) Cou-   88-92         195/60R15                                        A16 A21 A30
               pé                                                                                      B03 Cpe S01
               EM2
               e6*98/14*0080*..
               Honda Insight            65            175/65R15   A90 R37 R70                          A16 A21 Flh
               ZE2                      65            185/60R15   A01 A12 K1a K1b                      S05
               e6*2001/116*0130*..
               Honda Jazz (I)           57,61         185/55R15                                        A12 A16 A21
               GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         195/50R15   A01 K1c LK6                          S01
               e6*98/14*0088,87*..,
§22 49131*09




               e6*2001/116*0101*..,
               e6*2001/116*0102*..
               Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   R70                                  A12 A16 A21
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A01 K1c K2b                          S05
               e6*2001/116*             66, 73        195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0125, 0126, 0127,        66, 73        195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0128, 0131, 0132*..
               Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   R70                                  A12 A16 A21
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A01 K1c K2b                          S05
               e6*2007/46*              66, 73        195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0010, 0011, 0013,        66, 73        195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0014, 0015,0016*..
               - ab MJ 2011
               Honda Jazz (III)         75            185/60R15   K1c                                  A01 A12 A16
               GK                       75            195/55R15   K1c                                  A21 Flh KOV
               e6*2007/46*0162*..       75            195/60R15   K1c                                  S05
               - incl. Facelift 2018    75            205/55R15   K1c
               Honda Jazz (IV)          72            185/60R15   A90                                  A16 A21 A58
               GR                       72            195/55R15   A01 A12 K1c K2b                      Flh KOV S05
               e6*2007/46*0415*..       72            195/60R15   A01 A12 K1c K2b
               - Hybrid                 72            205/55R15   A01 A12 K1c K2b K5d

               Honda Jazz Hybrid (II) 65              175/65R15   R70                                  A12 A16 A21
               GP1                    65              185/60R15   A01 K1c K2b                          S05
               e6*2007/46*0012*..

               Rover 2..,-25,MG ZR      55-107        185/55R15   K42                                  A01 A12 A16
               RF, F                    55-107        195/50R15   K42                                  A21 Npf S01
               H224,                    55-107        205/50R15   K42 K56
               e11*93/81,
               2001/116*0016*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15    R37 T81 T82                          A12 A16 A21
               RT, T                   55-110        195/50R15                                         B03 V15 S01
               H093,                   55-110        195/55R15
               e11*93/81*0014*..,      55-110        205/50R15    A01 K1a K2b K42 K45
               e11*2001/116*0014*.
               Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15    A11 R70                              A16 A21 B03
               Mini                    65-85         185/60R15    A12                                  Cbo Flh S03
               e1*2001/116*            65-85         185/65R15    A12
               0231*08-..              65-85         195/55R15    A12
               - ab MJ 2007            65-85         195/60R15    A12
                                       65-85         205/50R15    A01 A12 K1a K1b K2b
                                       65-85         205/55R15    A01 A12 K1a K1b K2b
               Mini One, Cooper, -S    55-90         175/65R15    R70                                  A12 A16 A16
               Mini-N, UKL-            55-90         185/60R15                                         A21 B03 Car
               C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         185/65R15                                         Cbo Cpe Flh
               e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/55R15    A01 K2b                              S04
               e1*2007/46*             55-90         195/60R15    A01 K2b
               0369, 0370, 0593*..     55-90         205/50R15    A01 K1a K2b
               e1*2007/46*0371*00-     55-90         205/55R15    A01 K1a K2b
§22 49131*09




               09,
               e24*2007/46*0023*..
               - Mini/Clubman/Cabrio
               - Coupè/Roadster
               Mini One, Cooper, -S    55-85         175/65R15    A11 R70                              A16 A21 B03
               R50, Mini               55-85         185/60R15    A12                                  Cbo Flh S02
               e1*98/14*0168*..,       55-85         185/65R15    A12
               e1*2001/116*            55-85         195/55R15    A12
               0231*00-07              55-85         195/60R15    A12
               - bis MJ 2006           55-85         205/50R15    A01 A12 K1a K1b K2b
                                       55-85         205/55R15    A01 A12 K1a K1b K2b
               Mitsubishi Carisma      66            185/55R15    R37 T81 T82                          A12 A16 A21
               DAO                     66            195/50R15                                         S01
               e4*93/81*0005*..,       66            195/55R15
               e4*98/14*0005*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 49131*09




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 8

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
§22 49131*09




               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
               zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 49131*09




               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
               hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
               gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 7 von 8

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 49131*09




                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. Januar 2021 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 8 von 8

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 26. Januar 2021




               Coen                                                                00359068.DOC
§22 49131*09




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim