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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                        Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                              Ziegeleistraße 25
                                                              67105 Schifferstadt
                                                              QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Typ                              W6515
                             Radgröße                         6,5Jx15H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             -            W6515 LK100/Ø70-Ø56,1                  4/100/56,1          42          560    1940
                                          Nr. 43

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                       49131
                             Herstellerzeichen                AUTEC
§ 22 49131, Erweiterung 08




                             Radtyp und Ausführung            W6515 (s.o.)
                             Radgröße                         6,5Jx15H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        110                    -
                             S02       Schraube M12x1,5              Kegel 60°        110                    30,5
                             S03       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        130                    35
                             S04       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        140                    35
                             S05       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)   Kegel 60°        110                    -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Honda
                                                              MG Rover
                                                              Mini/BMW
                                                              Mitsubishi

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Civic (VII)       66-81         195/60R15                                       A16 A21 A30
                             EP1, -2, -4                                                                           Flh S01
                             e11*98/14*
                             0173,0174,0188*..
                             Honda Civic (VII)       66-81         195/60R15                                       A16 A21 A30
                             EU5,-6,-7,-8,-9                                                                       Flh S01
                             e11*98/14*
                             0158-0161,0189*..
                             Honda Civic (VII)       88-92         195/60R15                                       A16 A21 A30
                             Coupé                                                                                 B03 Cpe S01
                             EM2
                             e6*98/14*0080*..
                             Honda Insight           65            175/65R15   A90 R37 R70                         A16 A21 Flh
                             ZE2                     65            185/60R15   A01 A12 K1a K1b                     S05
                             e6*2001/116*0130*..
                             Honda Jazz (I)          57,61         185/55R15                                       A12 A16 A21
§ 22 49131, Erweiterung 08




                             GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         195/50R15   A01 K1c LK6                         S01
                             e6*98/14*0088,87*..,
                             e6*2001/116*0101*..,
                             e6*2001/116*0102*..
                             Honda Jazz (II)         66, 73        175/65R15   R70                                 A12 A16 A21
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   A01 K1c K2b                         S05
                             e6*2007/46*             66, 73        195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                             0010, 0011, 0013,       66, 73        195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)         66, 73        175/65R15   R70                                 A12 A16 A21
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   A01 K1c K2b                         S05
                             e6*2001/116*            66, 73        195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                             0125, 0126, 0127,       66, 73        195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)        75            185/60R15   K1c                                 A01 A12 A16
                             GK                      75            195/55R15   K1c                                 A21 Flh KOV
                             e6*2007/46*0162*..      75            195/60R15   K1c                                 S05
                             - incl. Facelift 2018   75            205/55R15   K1c
                             Honda Jazz Hybrid       65            175/65R15   R70                                 A12 A16 A21
                             (II)                    65            185/60R15   A01 K1c K2b                         S05
                             GP1
                             e6*2007/46*0012*..
                             Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        185/55R15   K42                                 A01 A12 A16
                             RF, F                   55-107        195/50R15   K42                                 A21 Npf S01
                             H224,                   55-107        205/50R15   K42 K56
                             e11*93/81,
                             2001/116*0016*..
                             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15   R37 T81 T82                         A12 A16 A21
                             RT, T                   55-110        195/50R15                                       B03 V15 S01
                             H093,                   55-110        195/55R15
                             e11*93/81*0014*..,      55-110        205/50R15   A01 K1a K2b K42 K45
                             e11*2001/116*0014*.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 3 von 8


                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Mini One, Cooper, -S 65-85          175/65R15     A11 R70                              A16 A21 B03
                             Mini                 65-85          185/60R15     A12                                  Cbo Flh S03
                             e1*2001/116*         65-85          185/65R15     A12
                             0231*08-..           65-85          195/55R15     A12
                             - ab MJ 2007         65-85          195/60R15     A12
                                                  65-85          205/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b
                                                  65-85          205/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b
                             Mini One, Cooper, -S 55-90          175/65R15     R70                                  A12 A16 A16
                             Mini-N, UKL-         55-90          185/60R15                                          A21 B03 Car
                             C,/K,/L,/B-L, -N1    55-90          185/65R15                                          Cbo Cpe Flh
                             e1*2001/116*0343*..; 55-90          195/55R15     A01 K2b                              S04
                             e1*2007/46*          55-90          195/60R15     A01 K2b
                             0369, 0370, 0593*..  55-90          205/50R15     A01 K1a K2b
                             e1*2007/46*0371*00- 55-90           205/55R15     A01 K1a K2b
                             09,
§ 22 49131, Erweiterung 08




                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/ Cab-
                             rio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S 55-85          175/65R15     A11 R70                              A16 A21 B03
                             R50, Mini            55-85          185/60R15     A12                                  Cbo Flh S02
                             e1*98/14*0168*..,    55-85          185/65R15     A12
                             e1*2001/116*         55-85          195/55R15     A12
                             0231*00-07           55-85          195/60R15     A12
                             - bis MJ 2006        55-85          205/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b
                                                  55-85          205/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b
                             Mitsubishi Carisma   66             185/55R15     R37 T81 T82                          A12 A16 A21
                             DAO                  66             195/50R15                                          S01
                             e4*93/81*0005*..,    66             195/55R15
                             e4*98/14*0005*..


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.




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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 49131, Erweiterung 08




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 5 von 8

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§ 22 49131, Erweiterung 08




                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 6 von 8

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 49131, Erweiterung 08




                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                        Seite 7 von 8

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 49131, Erweiterung 08




                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
                             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
                             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
                             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 19. November 2019 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55103312 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                               Seite 8 von 8

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 19. November 2019




                             Coen                                                              00332703.DOC
§ 22 49131, Erweiterung 08




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim