Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                 Ziegeleistraße 25
                                 67105 Schifferstadt
                                 QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              W6515
Radgröße                         6,5Jx15H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            W6515 LK114,3/Ø70-Ø60,1            5/114,3/60,1        45          560    1940
             Nr. 20

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49131
Herstellerzeichen                AUTEC
Radtyp und Ausführung            W6515 (s.o.)
Radgröße                         6,5Jx15H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5                Kegel 60°       100               28,5
S03       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°       110               -
S04       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°       90                -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                       Fiat
                                 Suzuki
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        195/65R15   A13                             0A1 A02 A04
FY                     79-99,2        205/60R15   A39                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        205/65R15   A39                             A16 A57 A82
                       79-99,2        215/60R15   A12                             B03 Flh KMV
                                                                                  S02
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                             0A1 A02 A04
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A39                             A16 A58 A82
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12                             B03 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                   S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                             0A1 A02 A04
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A39                             A16 A57 A82
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12                             B03 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                    S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         195/65R15                                   0A1 A02 A04
GY                     79, 88         205/60R15                                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/60R15   A01 K1b                         A12 A16 A58
- Limousine                                                                       A82 Lim S04
Suzuki Swift Sport      92            185/60R15   A33                             0A1 A02 A04
MZ                      92            195/55R15   A12                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*..     92            205/50R15   A12                             A16 A58 A82
                        92            205/55R15   A01 A12 K42                     Flh S02
Toyota Auris (I)        66-97         195/65R15   A33                             0A1 A02 A04
E15J, E15UT..           66-97         205/60R15   A91                             A05 A08 A09
e11*2001/116*0299*..; 66-97           215/60R15   A12                             A16 A82 B03
0305*00-13;             66-97         225/55R15   A12                             Flh V15 S03
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)       97            195/65R15   A33                             0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 97                205/60R15   A91                             A05 A08 A09
e11*2001/116*           97            215/60R15   A12                             A16 A58 A82
0305*14-..;                                                                       Car F24 Flh
e11*2007/46*                                                                      Pe2 S03
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)       66, 73        195/65R15   A33                             0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73            205/60R15   A91                             A05 A08 A09
e11*2001/116*           66, 73        215/60R15   A12                             A16 A58 A82
0305*14-..;                                                                       Car F23 Flh
e11*2007/46*                                                                      Pe2 S03
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I) 73            195/65R15   A33                             0A1 A02 A04
HE15U(a)                73            205/60R15   A91                             A05 A08 A09
e11*2007/46*                                                                      A16 A82 B03
0018*00-04                                                                        Flh S03



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73           195/65R15   A33                                   0A1 A02 A04
HE15U(a)                  73           205/60R15   A91                                   A05 A08 A09
e11*2007/46*              73           215/60R15   A12                                   A16 A58 A82
0018*05-..                                                                               Car F24 Flh
- ab Modell 2013 (E18)                                                                   Pe2 S03
Toyota Corolla            66-97        195/65R15   A33                                   0A1 A02 A04
E15EJ, E15ES              66-97        205/60R15   A91                                   A05 A08 A09
e11*2001/116*             66-97        215/60R15   A12                                   A16 A82 B03
0304*00-08;               66-97        225/55R15   A12                                   Sth V15 S03
e11*2001/116*0314*.


Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 6

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 5 von 6

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Februar 2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Februar 2014




Haasis                                                              00206531.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim