GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 9 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ W6515 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) - W6515 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 45 560 1940 Nr. 1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49131 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung W6515 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Coupe 77-123 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 GK 77-123 205/60R15 A12 A05 A08 A09 e11*98/14*0186*.. A16 A82 S02 Hyundai i30 /-cw 66-105 185/65R15 A33 R09 0A1 A02 A04 FD, FDH 66-105 195/60R15 A90 R37 A05 A08 A09 e11*2001/116*0313*. 66-105 195/65R15 A90 A16 A74 A82 e11*2001/116*0343*. 66-105 205/60R15 A12 B03 B30 Car e11*2007/46*0225*.. 66-105 215/60R15 A12 Flh V15 S02 66-105 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56 Hyundai i30 /-cw 66-99 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 GDH 66-99 205/60R15 A12 A05 A08 A09 e11*2007/46*0337*..; 66-99 215/60R15 A01 A12 K2b K6g A16 A17 A58 e11*2007/46*0338*.. A82 B81 Car Cpe Flh X82 S02 Hyundai ix20 57-94 195/65R15 A90 0A1 A02 A04 JC 57-94 205/60R15 A12 A05 A08 A09 e4*2007/46*0207*..; 57-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b A16 A58 A74 e4*2007/46*0223*.. A82 Flh S02 Kia Soul 85-103 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 AM 85-103 195/70R15 A01 A12 G73 A05 A08 A09 e4*2001/116*0139*..; 85-103 195/70R15 A12 Z18 A16 A58 A82 e4*2007/46*0133*.. 85-103 205/60R15 A12 X74 S02 85-103 205/60R15 A01 A12 G46 85-103 205/65R15 A12 G73 85-103 205/65R15 A12 Z18 85-103 215/60R15 A12 85-103 215/65R15 A01 A12 G73 85-103 215/65R15 A12 Z18 85-103 225/60R15 A01 A12 G73 K1a K1b K2b K6g Kia Venga 55-94 195/65R15 A90 0A1 A02 A04 YN, -/S, -/G 55-94 205/60R15 A12 A05 A08 A09 e4*2007/46*0130*..; 55-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b A16 A58 A82 e4*2007/46*0131*..; Flh S02 e4*2007/46*0261*..; e4*2007/46*0262*..; e50*2007/46*0052*.. Kia cee'd 66-106 185/65R15 A33 R09 0A1 A02 A04 ED 66-106 195/60R15 A90 R37 A05 A08 A09 e4*2001/116*0121*.; 66-106 195/65R15 A90 A16 A82 B03 e4*2007/46*0132*.. 66-106 205/60R15 A12 B30 Car Cpe - pro_cee'd /-SW 66-106 215/60R15 A12 Flh V15 S02 66-106 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56 Kia cee'd /-SW 66-99 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 JD 66-99 205/60R15 A12 A05 A08 A09 e4*2007/46*0496*..; 66-99 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b K6g A16 A17 A58 e4*2007/46*0497*.. A82 B81 Car X82 Y85 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Kia pro_cee'd 66-99 195/65R15 A33 0A1 A02 A04 JD 66-99 205/60R15 A12 A05 A08 A09 e4*2007/46*0496*.. 66-99 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b K4h K6g A16 A17 A58 A82 B81 X82 Y84 S02 Mazda 3 62-80 195/65R15 A39 0A1 A02 A04 BK 62-80 205/60R15 A12 A05 A08 A09 e1*2001/116*0234*.. A16 A82 B02 B03 Flh Lim S02 Mazda 3 77 - 110 195/65R15 A91 112 0A1 A02 A04 BL 77 - 110 205/60R15 A90 112 A05 A08 A09 e11*2001/116* 77 - 110 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K6b 112 A16 A82 B03 0262*00-09 Flh Sth S02 (FIN: -JMZBL...) Mazda 323 106 195/60R15 R37 0A1 A02 A04 BA A05 A08 A09 G878, A11 A16 A82 e13*96/27*0023*.. B03 S02 Mazda 323 F 96 195/55R15 K42 K56 0A1 A01 A02 BJ, BJD 96 205/50R15 K42 K46 K56 A04 A05 A08 e1*98/14*0094*.., A09 A12 A16 e1*98/14*0181*.. A82 B03 S02 Mazda 6 119-122 195/65R15 A11 M+S 112 0A1 A02 A04 GG/GY; GG1/GY1 88-108 195/65R15 A11 112 A05 A08 A09 e1*98/14*0188*..; 88-108 205/60R15 A12 112 A16 A82 B03 e11*2001/116*0203*. 88-108 215/55R15 A01 A12 K42 112 Car Flh Lim 88-108 225/55R15 A01 A12 K42 112 V00 V15 S02 Mazda 626 66-100 185/65R15 R09 T87 T88 T92 112 0A1 A02 A04 GF ww. GF/GW, -/D 66-100 195/55R15 R37 T85 T89 112 A05 A08 A09 e1*96/27*0055*.., 66-100 195/60R15 R37 T86 T87 T88 112 A16 A30 A82 e1*98/14*0055*.., 66-100 195/65R15 R09 112 S02 e1*98/14*0164*.. Mazda Premacy 66-84 185/55R15 R37 T81 T82 T85 T86 0A1 A02 A04 CP, CPD 66-84 195/50R15 A01 K42 R37 T82 T83 X20 A05 A08 A09 e1*98/14*0116*.., 66-96 195/55R15 A01 K42 T85 T89 A12 A16 A82 e1*98/14*0161*.. 96 195/60R15 A01 K42 R09 S02 Mitsubishi Space 92-110 205/65R15 0A1 A02 A04 Runner A05 A08 A09 N50 (Version DR .. ) A12 A16 A82 e1*97/27*0103*.. S02 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 9 112 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A17 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht werden. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 9 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1. B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 9 G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 9 Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 8 von 9 V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X20 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 19. Februar 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 9 von 9 Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. Februar 2014 Haasis 00206532.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim