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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               W6515
                Radgröße                          6,5Jx15H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                -            W6515 LK114,3/Ø70-Ø67,1               5/114,3/67,1        45          560    1940
                             Nr. 1

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49131
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             W6515 (s.o.)
                Radgröße                          6,5Jx15H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 49131*05




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Hyundai
                                                  Kia
                                                  Mazda
                                                  Mitsubishi

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai Coupe           77-123        195/65R15   A33                                 A16 A21 S02
                GK                      77-123        205/60R15   A12
                e11*98/14*0186*..
                Hyundai Ioniq Hybrid    77,2          195/60R15   A91                                 A16 A21 A58
                AE                      77,2          195/65R15   A91                                 Flh NoE S03
                e4*2007/46*1157*..      77,2          205/60R15   A12
                                        77,2          215/60R15   A01 A12 K1a K2b K8h
                Hyundai i30 /-cw        66-105        185/65R15   A33 R09                             A16 A21 B03
                FD, FDH                 66-105        195/60R15   A90 R37                             B30 Car Flh
                e11*2001/116*0313*.     66-105        195/65R15   A90                                 V15 S02
                e11*2001/116*0343*.     66-105        205/60R15   A12
                e11*2007/46*0225*..     66-105        215/60R15   A12
                                        66-105        225/55R15   A01 A12 K1a K1b K2b K56
                Hyundai i30 /-cw        66-100        195/65R15   A33                                 A16 A17 A21
                GDH, GDH-HME            66-100        205/60R15   A12                                 A58 B81 Car
                e11*2007/46*0337*..;    66-100        215/60R15   A01 A12 K2b K6g                     Cpe Flh X82
                e11*2007/46*0338*..;                                                                  S02
                e13*2007/46*1604*..
§ 22 49131*05




                - incl. Facelift 2015
                Hyundai ix20            57-94         195/65R15   A90                                 A16 A21 A58
                JC, JC-HME              57-94         205/60R15   A12                                 Flh S02
                e4*2007/46*0207*..;     57-94         215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b
                e4*2007/46*0223*..;
                e13*2007/46*1605*..
                - incl. Facelift 2015
                Kia Soul                85-103        195/65R15   A33                                 A16 A21 A58
                AM                      85-103        195/70R15   A01 A12 G73                         S02
                e4*2001/116*0139*..;    85-103        195/70R15   A12 Z18
                e4*2007/46*0133*..      85-103        205/60R15   A12 X74
                                        85-103        205/60R15   A01 A12 G46
                                        85-103        205/65R15   A12 G73
                                        85-103        205/65R15   A12 Z18
                                        85-103        215/60R15   A12
                                        85-103        215/65R15   A01 A12 G73
                                        85-103        215/65R15   A12 Z18
                                        85-103        225/60R15   A01 A12 G73 K1a K1b K2b K6g
                Kia Venga               55-94         195/65R15   A90                                 A16 A21 A58
                YN, -/S, -/G            55-94         205/60R15   A12                                 Flh S02
                e4*2007/46*             55-94         215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b
                0130*,0131*,
                0261*,0262*..;
                e50*2007/46*0052*..
                - incl. Facelift 2015
                Kia cee'd               66-106        185/65R15   A33 R09                             A16 A21 B03
                ED                      66-106        195/60R15   A90 R37                             B30 Car Cpe
                e4*2001/116*0121*.;     66-106        195/65R15   A90                                 Flh V15 S02
                e4*2007/46*0132*..      66-106        205/60R15   A12
                - pro_cee'd /-SW        66-106        215/60R15   A12
                                        66-106        225/55R15   A01 A12 K1a K1b K2b K56



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 9

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Kia cee'd /-SW          66-100          195/65R15   A33                                 A16 A17 A21
                JD                      66-100          205/60R15   A12                                 A58 B81 Car
                e4*2007/46*0496*..;     66-100          215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b K6g             X82 Y85 S02
                e4*2007/46*0497*..
                - incl. Facelift 2015
                Kia pro_cee'd           66-100          195/65R15   A33                                 A16 A17 A21
                JD                      66-100          205/60R15   A12                                 A58 B81 X82
                e4*2007/46*0496*..      66-100          215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b K4h K6g         Y84 S02
                - incl. Facelift 2015
                Mazda 3 (I)             62-80           195/65R15   A39                                 A16 A21 B02
                BK                      62-80           205/60R15   A12                                 B03 Flh Lim
                e1*2001/116*0234*..                                                                     S02
                Mazda 3 (II)            77 - 110        195/65R15   A91 112                             A16 A21 B03
                BL                      77 - 110        205/60R15   A90 112                             Flh Sth S02
                e11*2001/116*           77 - 110        215/60R15   A01 A12 K1a K1b K6b 112
                0262*00-09
                (FIN: -JMZBL...)
                Mazda 323 F             96              195/55R15   K42 K56                             A01 A12 A16
§ 22 49131*05




                BJ, BJD                 96              205/50R15   K42 K46 K56                         A21 B03 S02
                e1*98/14*0094*..,
                e1*98/14*0181*..
                Mazda 6 (I)             119-122         195/65R15   A11 M+S 112                         A16 A21 B03
                GG/GY; GG1/GY1          88-108          195/65R15   A11 112                             Car Flh Lim
                e1*98/14*0188*..;       88-108          205/60R15   A12 112                             V00 V15 S02
                e11*2001/116*0203*.     88-108          215/55R15   A01 A12 K42 112
                                        88-108          225/55R15   A01 A12 K42 112
                Mazda 626               66-100          185/65R15   R09 T87 T88 T92 112                 A16 A21 A30
                GF ww. GF/GW, -/D       66-100          195/55R15   R37 T85 T89 112                     S02
                e1*96/27*0055*..,       66-100          195/60R15   R37 T86 T87 T88 112
                e1*98/14*0055*..,       66-100          195/65R15   R09 112
                e1*98/14*0164*..
                Mazda Premacy           66-84           185/55R15   R37 T81 T82 T85 T86                 A12 A16 A21
                CP, CPD                 66-84           195/50R15   A01 K42 R37 T82 T83 X20             S02
                e1*98/14*0116*..,       66-96           195/55R15   A01 K42 T85 T89
                e1*98/14*0161*..        96              195/60R15   A01 K42 R09
                Mitsubishi Space        92-110          205/65R15                                       A12 A16 A21
                Runner                                                                                  S02
                N50 (Version DR .. )
                e1*97/27*0103*..


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 9

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.
§ 22 49131*05




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                112      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
                werden.




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 9

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§ 22 49131*05




                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

                B81     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 6 von 9

                G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
                57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 49131*05




                Bereich abgedeckt sein.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 7 von 9

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 49131*05




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr.   1   175/55R15      195/50R15
                Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
                Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
                Nr.   4   205/55R15      225/50R15
                Nr.   5   205/65R15      225/60R15




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49131 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 8 von 9

                       Vorderachse     Hinterachse (Forts.)

                Nr. 6 235/70R15        275/60R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                X74      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
                oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                leitung).

                X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
                an Achse 1.

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.
§ 22 49131*05




                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 30. Januar 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55103312 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W6515
                Hersteller                   AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 9 von 9

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 30. Januar 2017




                Coen                                                              00264356.DOC
§ 22 49131*05




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