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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                 Ziegeleistraße 25
                                 67105 Schifferstadt
                                 QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              W7016
Radgröße                         7Jx16H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            W7016 LK108/Ø70-Ø63,4              5/108/63,4          45          600    2010
             Nr. 12

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49132
Herstellerzeichen                AUTEC
Radtyp und Ausführung            W7016 (s.o.)
Radgröße                         7Jx16H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°      110                    -
S03       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°      125                    -
S04       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°      130                    -
S05       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)     Kegel 60°      130                    -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                       Ford
                                 Jaguar
                                 Volvo

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX            66-107       205/55R16                                      0A1 A02 A04
DM2                   66-107       215/50R16                                      A05 A08 A09
e13*2001/116*0109*.   66-107       225/50R16    A01 K2b K42 K46 K56 R03           A12 A16 A82
                                                                                  B02 V16 S02
Ford C-Max            70-134       205/55R16    A91 R09                           0A1 A02 A04
(Compact)             70-134       205/60R16    A12 R37                           A05 A08 A09
DXA                   70-134       215/55R16    A12                               A16 A58 A82
e13*2007/46*1103*..   70-134       225/50R16    A12                               B02 KoS V16
                                                                                  S04
Ford Focus            166          205/55R16    A12 M+S                           0A1 A02 A04
DA3, DB3              59-107       205/55R16    A12                               A05 A08 A09
e13*2001/116*         59-107       215/50R16    A12                               A16 A82 B02
0144,0157*..          59-107       215/55R16    A12                               Car Flh Sth
                      59-107       225/50R16    A01 A12 LK6                       V16 S04
                      59-92        195/55R16    A33 R37 T87
Ford Focus            63-134       205/55R16    A33                               0A1 A02 A04
DYB                   63-134       215/55R16    A90                               A05 A08 A09
e13*2007/46*1138*..   63-134       225/50R16    A12                               A16 A58 A82
                                                                                  Car Flh Lim
                                                                                  V16 S04
Ford Focus Cabrio     74-107       205/55R16                                      0A1 A02 A04
DB3                   74-107       215/50R16                                      A05 A08 A09
e13*2001/116*0157*.   74-107       215/55R16                                      A12 A16 A82
                      74-107       225/50R16    A01 K2b LK6                       B02 Cbo V16
                                                                                  S04
Ford Focus ST         184          215/55R16    A90 M+S                           0A1 A02 A04
DYB                   184          225/50R16    A12 M+S                           A05 A08 A09
e13*2007/46*1138*..                                                               A16 A58 A82
                                                                                  Car Flh S04
Ford Kuga (II)        85-134       215/65R16    A13 116                           0A1 A02 A04
DM2                   85-134       225/60R16    A13 117                           A05 A08 A09
e13*2001/116*         85-134       225/65R16    A33 114                           A16 A57 A82
0109*31-..            85-134       235/60R16    A13 116                           B03 S04
- Modell 2013         85-134       245/55R16    A12 117
                      85-134       245/60R16    A12 114
Ford Mondeo           66-150       205/50R16    A13 R37 T87 T91                   0A1 A02 A04
B4Y, B5Y              66-150       205/55R16    A13 T88 T89 T91                   A05 A08 A09
e1*98/14*             66-150       215/55R16    A01 A12 K1a K2b                   A16 A58 A82
0154,0155*..          66-150       225/45R16    A01 A12 K1a K2b T89               B02 B03 Flh
                      66-166       205/55R16    A13 M+S                           Sth S02
Ford Mondeo           74-176       215/55R16    A01 A12 G03 120                   0A1 A02 A04
BA7                   74-176       215/55R16    A12 R09 120                       A05 A08 A09
e13*2001/116*0249*.   74-176       225/50R16    A12 120                           A16 A58 A74
- incl. MJ 2011       74-176       235/50R16    A01 A12 G40 K2b 120               A82 B02 Flh
                      74-92        205/55R16    A33 R37 120                       Lim V16 S05
                      85-120       215/60R16    A12 R09 119




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo Turnier    66-150         205/50R16   A13 R37 T87 T91 120             0A1 A02 A04
BWY                    66-150         205/55R16   A13 T91 120                     A05 A08 A09
e1*98/14*0156*..       66-150         215/50R16   A01 A12 K1a T90 120             A16 A58 A82
                       66-150         215/55R16   A01 A12 K1a 120                 B02 B03 Car
                       66-150         225/45R16   A01 A12 K1a T89 120             V16 S02
                       66-150         225/50R16   A01 A12 K1c K2b 120
                       66-166         205/55R16   A13 M+S T91 120
Jaguar S-Type          147,175        205/60R16   R37                             0A1 A02 A04
CCX                    147-203        225/55R16   A01 K42 K45 K46                 A05 A08 A09
e11*98/14*0115*..      147-203        235/50R16   A01 K1a K42 K45 K46             A12 A16 A82
                                                                                  B02 B03 Y62
                                                                                  S03
Jaguar X-Type          96-170         205/55R16   K1a K2b K45 K46 K56             0A1 A01 A02
CF1                    96-170         215/50R16   K1a K2b K42 K45 K46 K56         A04 A05 A08
e11*98/14*0176*..      96-170         225/45R16   K1a K2b K45 K46 K56             A09 A12 A16
                       96-170         225/50R16   K1a K2b K42 K45 K46 K56 L02     A82 B02 B03
                                                                                  K41 Lim V16
                                                                                  S02
Volvo C30              73-169         195/60R16   A33 R37                         0A1 A02 A04
M, M-2D                73-169         205/55R16   A12                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0076*..,   73-169         215/50R16   A12                             A16 A58 A82
e1*2001/116*0427*..    73-169         215/55R16   A01 A12 K25 K42                 B02 Com V16
                       73-169         225/50R16   A01 A12 K1c K2b K42 LK6         S02
Volvo C70              100-169        215/55R16   A33                             0A1 A02 A04
M                      100-169        225/50R16   A12                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0076       100-169        235/50R16   A12                             A16 A82 B02
*08-..                                                                            Cbo V16 S02
Volvo S40, V50         73-169         195/60R16   K46 R37                         0A1 A01 A02
M                      73-169         205/55R16   K42 K46                         A04 A05 A08
e4*2001/116*0076*..    73-169         215/50R16   K1a K1b K2b K42 K46             A09 A12 A16
                       73-169         215/55R16   K1a K1b K2b K42 K45 K46         A82 B02 B03
                       73-169         225/50R16   K1c K2b K42 K46 LK6             Car Lim V00
                                                                                  V16 S02
Volvo V40              84             195/60R16   A33 R37                         0A1 A02 A04
M, M-N2E               84 - 187       205/55R16   A90                             A05 A08 A09
e4*2001/116*           84 - 187       215/55R16   A12                             A16 A58 A82
0076*27-..;            84 - 187       225/50R16   A12                             Flh V16 X4V
e13*2007/46*1337*..                                                               S04
Volvo V40 CC           84-187         205/60R16   A13                             0A1 A02 A04
M, M-N2E               84-187         215/55R16   A13                             A05 A08 A09
e4*2001/116*           84-187         215/60R16   A13                             A16 A57 A82
0076*29..;             84-187         225/55R16   A33                             Flh S04
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 9

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

117      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

119      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1190 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 5 von 9

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 6 von 9

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 7 von 9

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 8 von 9

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 9 von 9

X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
(Typ M).

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Februar 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Februar 2014




Haasis                                                               00206625.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim