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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                 Ziegeleistraße 25
                                 67105 Schifferstadt
                                 QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              W7016
Radgröße                         7Jx16H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            W7016 LK108/Ø70-Ø63,4              5/108/63,4          45          600    2010
             Nr. 12

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49132
Herstellerzeichen                AUTEC
Radtyp und Ausführung            W7016 (s.o.)
Radgröße                         7Jx16H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°     110                      -
S03       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°     125                      -
S04       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°     130                      -
S05       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)     Kegel 60°     130                      -
S06       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°     135                      -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                       Ford
                                 Jaguar
                                 Volvo

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX              66-107       205/55R16                                    A12 A16 A21
DM2                     66-107       215/50R16                                    B02 V16 S02
e13*2001/116*0109*.     66-107       225/50R16   A01 K2b K42 K46 K56 R03
Ford C-Max              70-134       205/55R16   A91 R09                          A16 A21 A58
(Compact)               70-134       205/60R16   A12 R37                          B02 KoS V16
DXA                     70-134       215/55R16   A12                              S04
e13*2007/46*1103*..     70-134       225/50R16   A12

Ford Focus              166          205/55R16   A12 M+S                          A16 A21 B02
DA3, DB3                59-107       205/55R16   A12                              Car Flh Sth
e13*2001/116*           59-107       215/50R16   A12                              V16 S04
0144,0157*..            59-107       215/55R16   A12
                        59-107       225/50R16   A01 A12 LK6
                        59-92        195/55R16   A33 R37 T87
Ford Focus              66-134       205/55R16   A33                              A16 A21 A58
DYB                     66-134       215/55R16   A90                              Car Flh Lim
e13*2007/46*1138*..     66-134       225/50R16   A12                              V16 S04
- incl. Facelift 2014
Ford Focus Cabrio       74-107       205/55R16                                    A12 A16 A21
DB3                     74-107       215/50R16                                    B02 Cbo V16
e13*2001/116*0157*.     74-107       215/55R16                                    S04
                        74-107       225/50R16   A01 K2b LK6
Ford Focus ST           136, 184     215/55R16   A90 M+S                          A16 A21 A58
DYB                     136, 184     225/50R16   A12 M+S                          Car Flh S04
e13*2007/46*1138*..
- incl. Facelift 2015
Ford Kuga (II)          85-134       215/65R16   A13 116                          A16 A21 A57
DM2                     85-134       225/60R16   A13 117                          B03 S04
e13*2001/116*           85-134       225/65R16   A33 114
0109*31-..              85-134       235/60R16   A13 116
- ab Modell 2013        85-134       245/55R16   A12 117
                        85-134       245/60R16   A12 114
Ford Mondeo             66-150       205/50R16   A13 R37 T87 T91                  A16 A21 A58
B4Y, B5Y                66-150       205/55R16   A13 T88 T89 T91                  B02 B03 Flh
e1*98/14*               66-150       215/55R16   A01 A12 K1a K2b                  Sth S02
0154,0155*..            66-150       225/45R16   A01 A12 K1a K2b T89
                        66-166       205/55R16   A13 M+S
Ford Mondeo             74-176       215/55R16   A01 A12 G03 120                  A16 A21 A58
BA7                     74-176       215/55R16   A12 R09 120                      B02 Flh Lim
e13*2001/116*           74-176       225/50R16   A12 120                          V16 S05
0249*00-25              74-176       235/50R16   A01 A12 G40 K2b 120
- incl. Facelift 2010   74-92        205/55R16   A33 R09 120
                        85-120       215/60R16   A12 R09 119
Ford Mondeo             85-177       215/60R16   119                              A12 A16 A21
BA7                     85-177       225/55R16   120                              A58 Flh Lim
e13*2001/116*           85-177       245/50R16   A01 K2b K6g 120                  V16 S06
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo Turnier     85-177         215/60R16   119                            A12 A16 A21
BA7                     85-177         225/55R16   120                            A58 Car V16
e13*2001/116*           85-177         245/50R16   A01 K2b K6g 120                S06
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford Mondeo Turnier     66-150         205/50R16   A13 R37 T87 T91 120            A16 A21 A58
BWY                     66-150         205/55R16   A13 T91 120                    B02 B03 Car
e1*98/14*0156*..        66-150         215/50R16   A01 A12 K1a T90 120            V16 S02
                        66-150         215/55R16   A01 A12 K1a 120
                        66-150         225/45R16   A01 A12 K1a T89 120
                        66-150         225/50R16   A01 A12 K1c K2b 120
                        66-166         205/55R16   A13 M+S T91 120
Ford Transit/Tourneo    55-125         205/60R16   A91 T91 T95 120                A16 A21 A58
Connect                 55-125         215/55R16   A12 T93 T97 120                V16 S06
PJ2, PU2                55-125         225/55R16   A12 120
e1*2001/116*
0207*16-..;
e1*2007/46*0272*04-..
ab Modell 2014
Jaguar S-Type           147,175        205/60R16   R37                            A12 A16 A21
CCX                     147-203        225/55R16   A01 K42 K45 K46                B02 B03 Y62
e11*98/14*0115*..       147-203        235/50R16   A01 K1a K42 K45 K46            S03
Jaguar X-Type           96-170         205/55R16   K1a K2b K45 K46 K56            A01 A12 A16
CF1                     96-170         215/50R16   K1a K2b K42 K45 K46 K56        A21 B02 B03
e11*98/14*0176*..       96-170         225/45R16   K1a K2b K45 K46 K56            K41 Lim V16
                        96-170         225/50R16   K1a K2b K42 K45 K46 K56 L02    S02
Volvo C30               73-169         195/60R16   A33 R37                        A16 A21 A58
M, M-2D                 73-169         205/55R16   A12                            B02 Com V16
e4*2001/116*0076*..,    73-169         215/50R16   A12                            S02
e1*2001/116*0427*..     73-169         215/55R16   A01 A12 K25 K42
                        73-169         225/50R16   A01 A12 K1c K2b K42 LK6
Volvo C70               100-169        215/55R16   A33                            A16 A21 B02
M                       100-169        225/50R16   A12                            Cbo V16 S02
e4*2001/116*0076        100-169        235/50R16   A12
*08-..
Volvo S40, V50          73-169         195/60R16   K46 R37                        A01 A12 A16
M                       73-169         205/55R16   K42 K46                        A21 B02 B03
e4*2001/116*0076*..     73-169         215/50R16   K1a K1b K2b K42 K46            Car Lim V00
                        73-169         215/55R16   K1a K1b K2b K42 K45 K46        V16 S02
                        73-169         225/50R16   K1c K2b K42 K46 LK6
Volvo V40               84             195/60R16   A33 R37                        A16 A21 A58
M, M-N2E                84 - 187       205/55R16   A90                            Flh V16 X4V
e4*2001/116*            84 - 187       215/55R16   A12                            S04
0076*27-..;             84 - 187       225/50R16   A12
e13*2007/46*1337*..
Volvo V40 CC            84-187         205/60R16   A13                            A16 A21 A57
M, M-N2E                84-187         215/55R16   A13                            Flh S04
e4*2001/116*            84-187         215/60R16   A13
0076*29..;              84-187         225/55R16   A33
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

117      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

119      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1190 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 5 von 9
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 6 von 9
Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 7 von 9
K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 8 von 9
T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
(Typ M).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55101612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 9 von 9

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. März 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. März 2015




Haasis                                                               00226302.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim