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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 1 von 9

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               W8018
Radgröße                          8Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe        last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
-            W8018 LK100/Ø70-Ø56,6               4/100/56,6          35           580    1950
             Nr. 33

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49618
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             W8018 (s.o.)
Radgröße                          8Jx18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5               Kegel 60°      100                      28,5
S03       Schraube M12x1,5               Kegel 60°      100                      32
S04       Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                      32
S05       Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°      140                      -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Fiat
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                   Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo         51, 63, 74    215/40R18   K2b K4h T89                        A01 A07 A12
KL1T                   51, 63, 74    225/35R18   K2b K4h T87                        A16 A21 Flh
e4*2007/46*0270*..     51, 63, 74    225/40R18   K2b K4h                            Lim S05
Fiat Punto             48-99         205/40R18   K1c K2b K42 K56 T82 T86            A01 A12 A16
199                    48-99         215/35R18   K1c K2b K42 K56 T80 T84            A21 Flh S02
e3*2001/116*0217*..,   48-99         225/35R18   K1c K2b K42 K44 K56 T83 T87
e3*2001/116*0286*..,
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Fiat Punto Abarth      114-132       205/40R18                                      A12 A16 A21
199                    114-132       215/35R18   A01 K4i K6g T84                    Flh KMV S02
e3*2001/116*0217*..,   114-132       215/40R18   A01 K3s K4i K5w K6g K7a
- Grande / Evo
Opel Adam              51-85         205/40R18   K2b                                A01 A12 A16
S-D                    51-85         215/35R18   K2b                                A21 A58 V18
e1*2001/116*           51-85         215/40R18   K2b                                Y84 S04
0379*22-..             51-85         225/35R18   K2b K4h K8h
Opel Adam Rocks        51-85         205/40R18   M+S                                A12 A16 A21
S-D                    51-85         215/35R18   M+S                                A58 KMV Y84
e1*2001/116*           51-85         215/40R18                                      S04
0379*22-..             51-85         225/35R18   A01 K2b K4h K8h
Opel Astra-G           48-92         225/35R18   K1c K2c K41 K42 K45 K56 T83 T87    A01 A12 A16
T98, T98/NB, T98V                                                                   A21 Flh Sth
e1*97/27,98/14*                                                                     S03
0086,0092,0101*..
Opel Astra-G           74-92         225/35R18   K1c K2b K41 K42 K45 K56 T83 T87    A01 A12 A16
T98C                                                                                A21 Cbo Cpe
e1*98/14*0132*..                                                                    S03
- Coupé, Cabrio
Opel Astra-G Caravan   48-92         225/35R18   K1c K2c K41 K42 K45 T83 T87        A01 A12 A16
T98/Kombi, T98V                                                                     A21 Car S03
e1*97/27,
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Astra-H           55-92         215/40R18                                      A12 A16 A21
A-H                    55-92         225/35R18   A01 K2b K44 T83 T87                Flh V18 S03
e1*2001/116*0261*..;   55-92         225/40R18   A01 K2b K44
e1*2007/46*0344*..     55-92         245/35R18   A01 K2b K44 R03
Opel Astra-H Caravan   55-92         215/40R18                                      A12 A16 A21
A-H/SW -/Van           55-92         225/35R18   A01 K2b K44 T83 T87                Car V18 S03
e1*2001/116*0293*..;   55-92         225/40R18   A01 K2b K44
e1*2007/46*0341*..;    55-92         245/35R18   A01 K2b K44 R03
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H GTC       55-92         215/40R18                                      A12 A16 A21
A-H/C                  55-92         225/35R18   A01 K2b K44 T83 T87                Cpe V18 S03
e4*2001/116*0094*..    55-92         225/40R18   A01 K2b K44
                       55-92         245/35R18   A01 K2b K44 R03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-C            43-92        215/35R18     G01 K1c K2b K43 K44 K45 K56 T80       A01 A12 A16
Corsa-C                                                                                  A21 K41 K42
e1*98/14*0148*..                                                                         K71 Y84 S03
Opel Corsa-D            44-74        205/40R18     K2b K46 K56 T82                       A01 A12 A16
S-D, S-D/Van            44-74        215/35R18     K1a K2b K41 K46 K56 T80 T84           A21 Flh K44
e1*2001/116*            44-74        215/40R18     G78 K1a K2b K41 K46 K56               S03
0379*00-29;             44-74        225/35R18     K1c K2b K41 K43 K46 K56
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E            51-85        205/40R18     K2b K4i K6g K8h                       A01 A12 A16
S-D, S-D/Van            51-85        215/35R18     K1a K2b K3i K4i K5d K6g K8h T80       A21 Flh V18
e1*2001/116*                                       T84                                   S04
0379*30-..;             51-85        215/40R18     K1a K2b K3i K4i K5d K6g K8h
e1*2007/46*0505*08-..   51-85        225/35R18     K1c K2b K3i K4i K5d K6h K8m
Opel Meriva-A           51-92        215/35R18     K1c K2c T84                           A01 A12 A16
X01Monocab              51-92        225/35R18     K1c K2c K44 T83 T87                   A21 K46 K56
e1*2001/116*0215*..                                                                      S03
Opel Vectra-B           55-85        225/35R18     K1c K2c K41 K42 K56 T83 T87           A01 A12 A16
J96                     60-85        225/40R18     G46 K1c K2c K41 K42 K44 K56           A21 S03
e1*93/81, 95/54,
98/14*0030*..
Opel Vectra-B           55-85        225/35R18     K1c K2c K41 K42 K56 T83 T87           A01 A12 A16
Caravan                 60-85        225/40R18     G46 K1c K2c K41 K42 K44 K56           A21 S03
J96/Kombi
e1*95/54,
98/14*0044*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 9
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 5 von 9
G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 6 von 9

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K71    An der Vorderachse ist die Frontschürze am Übergang zum Radhausauschnitt
nachzuarbeiten.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 7 von 9

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   205/40R18      225/35R18
Nr.   2   205/45R18      225/40R18
Nr.   3   215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr.   4   215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr.   5   225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.   6   225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 8 von 9

V18      -Forts.-

Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18     255/35R18
Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18     275/45R18
Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18     285/45R18
Nr. 19   255/55R18     285/50R18
Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. April 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 9 von 9

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. April 2015




Haasis                                                               00226955.DOC




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