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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087213 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 7

                Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                Ziegeleistraße 25
                                                67105 Schifferstadt
                                                QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Typ                             W8018
                Radgröße                        8Jx18H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                -            W8018 LK100/Ø70-Ø54,1                4/100/54,1          35          580    1950
                             Nr. 23

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49618
                Herstellerzeichen               AUTEC
                Radtyp und Ausführung           W8018 (s.o.)
                Radgröße                        8Jx18H2
                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
§ 22 49618*03




                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel           Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5                     Kegel 60°   100                     28,5
                S03       Mutter M12x1,5                       Kegel 60°   110                     -
                S04       Mutter M12x1,5                       Kegel 60°   130                     -
                S05       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)         Kegel 60°   90                      -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Fiat
                                                Hyundai
                                                Kia
                                                Mazda
                                                Suzuki
                                                Toyota

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087213 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat 124 Spider         103          205/40R18   K1c K2b K3u K4h K6c                 A01 A12 A16
                NF                      103          215/35R18   K1c K2b K4h K6c                     A21 Cbo V18
                e11*2007/46*3320*..     103          225/35R18   K1c K2b K4h K6c                     S04
                Hyundai i20 Active      66-88        205/40R18   K6w                                 A01 A12 A16
                GB, GB-HME              66-88        215/35R18   K1a K1b K2b K4h K6x K8c T84         A21 Flh KMV
                e11*2007/46*1600*..;    66-88        215/40R18   G01 K1a K1b K2b K4h K6x K8c         V18 S03
                e13*2007/46*1603*..     66-88        225/35R18   K1a K1b K2b K4h K5v K6x K8c
                Kia Rio                 65-83        205/35R18   K1c K2b K41 K44 K56 R70 T81         A01 A12 A16
                DE                      65-83        215/35R18   K1c K2c K41 K44 K56 T80 T84         A21 Flh S03
                e4*2001/116*0093*..
                Kia Rio                 55-80        205/40R18   K1c K2b K4i K8c                     A01 A12 A16
                UB                      55-80        215/35R18   K1c K2b K4i K8c T84                 A21 A58 Flh
                e11*2007/46*0195*..                                                                  S03
                - incl. Facelift 2015
                Mazda MX-5 (II)         81-107       205/35R18   G10 K1a K2b K42 R70                 A01 A12 A16
                NB, NBD                                                                              A21 S03
                e11*96/79*0083*..,
                e11*98/14*0083*..,
§ 22 49618*03




                e1*98/14*0192*..
                Mazda MX-5 1,5l (IV)    96           215/35R18   K1c K2b K6d                         A01 A12 A16
                ND                      96           225/35R18   K1c K2b K3u K4h K6d                 A21 Cbo S04
                e11*2007/46*2661*..
                - Roadster
                Mazda MX-5 2,0l (IV)    118          205/40R18   K1c K2b K3u K6d                     A01 A12 A16
                ND                      118          215/35R18   K1c K2b K6d                         A21 Cbo V18
                e11*2007/46*2661*..     118          225/35R18   K1c K2b K4h K6d                     S04
                - Roadster / RF
                Suzuki Swift            67-75        205/35R18   K1c K2b K41 K42 K44 R70             A01 A12 A16
                EZ                      67-75        215/35R18   K1c K2b K41 K42 K44                 A21 A58 Flh
                e4*2001/116*0102*..                                                                  S05
                Suzuki Swift            51-75        205/35R18   K1c K2b K41 K42 K44 R70             A01 A12 A16
                MZ                      51-75        215/35R18   K1c K2b K41 K42 K44                 A21 A58 Flh
                e4*2001/116*0090*..                                                                  S02
                Suzuki Swift 4x4        67-68        205/35R18   K1c K2b K42 R70                     A01 A12 A16
                EZ                      67-68        215/35R18   K1c K2b K42                         A21 A56 Flh
                e4*2001/116*0102*..                                                                  S05
                Toyota Corolla          66-141       215/35R18   K1c K2c K41 K42 T80 T84             A01 A12 A16
                E12-U -J -J1 -T -TS     66-141       225/35R18   K1c K2c K41 K42 LK6 T83 T87         A21 Car Flh
                e11*98/14,2001/116*     66-141       235/35R18   K1c K2c K41 K42 K43 K44 LK6         Sth Ver S03
                0178-0181,0251*..
                Toyota MR2              103          215/35R18   G01 K1c K2b                         A01 A12 A16
                W3                                                                                   A21 K41 K42
                e11*98/14*0128*..,                                                                   K45 S03
                e11*2001/116*0128*.

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087213 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 3 von 7
                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
§ 22 49618*03




                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087213 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 4 von 7
                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.
§ 22 49618*03




                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
                kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
                bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087213 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 7
                K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
§ 22 49618*03




                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087213 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 6 von 7
                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 49618*03




                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 18   255/50R18      285/45R18
                Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. Februar 2017 in Lambsheim statt.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087213 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 7 von 7
                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 6. Februar 2017
§ 22 49618*03




                Coen

                BW/CC                                                                               00264773.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim