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							X65164450945xx




          Gutachten zur
              ABE

               Leichtmetallrad
                          X6516
               5/114,3 – ET 44


AUTEC GmbH & Co. KG          Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                             Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25            info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt      www.autec-wheels.de
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                         hunt     0)6235/9266-
                                             0
oderperE-Mailaninfo@autec-wheel
                              s.de.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 48808*07




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


                Nummer der Genehmigung: 48808                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      AUTEC GmbH & Co. KG
                      DE-67105 Schifferstadt

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      X6516
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 48808                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 48808*07




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                      DE-67245 Lambsheim

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      31.01.2018

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      55038512 (8. Ausfertigung)
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 48808                    Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      4, 24                                                  2. Ausfertigung
                      8, 18, 23                                              3. Ausfertigung
                      3, 5, 13, 15                                           4. Ausfertigung
                      1, 7                                                   5. Ausfertigung
                      17, 20                                                 6. Ausfertigung

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 48808*07




                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                       essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 48808                      Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                       Extension No.:

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      eine weitere Fertigungsstätte kommt hinzu
                      a further manufacturer plant is added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        12.02.2018
                      Date:
§ 22 48808*07




                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 48808                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:


                Ausgabedatum:        16.07.2012                 letztes Änderungsdatum: 12.02.2018
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                      Information document No.:                                         Date
                      X6516                                                             13.03.2012
                      X6516                                                             04.10.2017

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
§ 22 48808*07




                      Test report(s) No.:                                               Date
                      55038512 (1. Ausfertigung)                                        06.06.2012
                      55038512 (2. Ausfertigung)                                        24.07.2013
                      55038512 (3. Ausfertigung)                                        01.09.2014
                      55038512 (4. Ausfertigung)                                        26.11.2014
                      55038512 (5. Ausfertigung)                                        13.10.2015
                      55038512 (6. Ausfertigung)                                        30.06.2016
                      55038512 (7. Ausfertigung)                                        20.12.2016
                      55038512 (8. Ausfertigung)                                        31.01.2018

                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes:
                      siehe Punkt 13. der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                      see point 13. of the National Type Approval
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 48808*07

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 48808

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 48808*07




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 48808*07

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 48808*07




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55038512 (8. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 4

                Auftraggeber                  AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                Typ                           X6516
                Radgröße                      6,5 J x 16 H2
                Zentrierart                   Mittenzentrierung

                Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                führung                                           Lochkreis-      press-   last   umfang Herstell-
                                                                  (mm)/ Mitten-   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                  loch-ø (mm)     (mm)
                -         X6516 LK108/Ø70-Ø60,1                   5/108/60,1      45       735    2180       3/2012
                          Nr. 20
                -         X6516 LK108/Ø70-Ø63,4                   5/108/63,4      45       735    2180       3/2012
                          Nr. 12
                -         X6516 LK108/Ø70-Ø65,1                   5/108/65,1      45       735    2180       3/2012
                          Nr. 3
                31        X6516 LK112/ohne Ring                   5/112/57,1      33       720    2030       3/2012
                -         X6516 LK112/Ø70-Ø57,1                   5/112/57,1      50       865    2100       3/2012
§ 22 48808*07




                          Nr. 13
                -         X6516 LK112/Ø70-Ø66,6                   5/112/66,6      50       865    2100       3/2012
                          Nr. 2
                -         X6516 LK112/Ø70-Ø66,7                   5/112/66,7      50       865    2100       3/2012
                          Nr. 42
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø56,6                 5/114,3/56,6    40       735    2180       3/2012
                          Nr. 33
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø56,6                 5/114,3/56,6    45       705    2030       3/2012
                          Nr. 33
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø60,1                 5/114,3/60,1    40       735    2180       3/2012
                          Nr. 20
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø60,1                 5/114,3/60,1    45       705    2030       3/2012
                          Nr. 20
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø64,1                 5/114,3/64,1    40       735    2180       3/2012
                          Nr. 22
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø64,1                 5/114,3/64,1    45       705    2030       3/2012
                          Nr. 22
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,1                 5/114,3/66,1    40       735    2180       3/2012
                          Nr. 21
                45        X6516 LK114,3/ohne Ring                 5/114,3/66,1    44       825    2100       9/2016
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,1                 5/114,3/66,1    45       705    2030       3/2012
                          Nr. 21
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,6                 5/114,3/66,6    40       735    2180       3/2012
                          Nr. 2
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,6                 5/114,3/66,6    45       705    2030       3/2012
                          Nr. 2
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø67,1                 5/114,3/67,1    40       735    2180       3/2012
                          Nr. 1
                -         X6516 LK114,3/Ø70-Ø67,1                 5/114,3/67,1    45       705    2030       3/2012
                          Nr. 1




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55038512 (8. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 2 von 4

                Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                führung                                            Lochkreis-      press-   last   umfang Herstell-
                                                                   (mm)/ Mitten-   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                   loch-ø (mm)     (mm)
                34         X6516 LK115/ohne Ring                   5/115/70,2      41       690    2210       3/2012
                22         X6516 LK118/ohne Ring                   5/118/71,1      47       840    2100       3/2012
                30         X6516 LK120/ohne Ring                   5/120/65,1      50       900    2130       3/2012
                25         X6516 LK120/ohne Ring                   5/120/72,6      46       840    2100       3/2012

                Kennzeichnung

                KBA-Nummer                      48808
                Herstellerzeichen               AUTEC
                Radtyp und Ausführung           X6516 (s.o.)
                Radgröße                        6,5Jx16H2
                Einpreßtiefe                    ET (s.o.)
                Gießereikennzeichen             ww. PR, MS, OMI, LHT
                Herstellungsdatum               Monat und Jahr


                Befestigungselemente
§ 22 48808*07




                Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
                reichsgutachten zu entnehmen.


                Prüfungen

                Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
                zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.


                Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

                - Biegeumlaufprüfung
                - Abrollprüfung
                - Impactprüfung


                Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

                Anschluß               Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)            Abrollumfang
                5/108                  45                     735                     2180
                5/112                  33                     720                     2030
                5/112                  50                     865                     2100
                5/114,3                40                     735                     2180
                5/114,3                44                     825                     2100
                5/118                  47                     840                     2100
                5/120                  50                     900                     2130




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55038512 (8. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 4

                Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

                Anschluß            Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                5/108               185/50R16                45                     735
                5/112               185/50R16                50                     865
                5/118/70,1          185/50R16                47                     840
                5/120/65,1          185/50R16                50                     900


                Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

                Anschluß            Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                5/120/65,1          255/70R16                50                     900
                5/120/65,1          255/70R16                50                     900
                5/120/65,1          255/70R16                50                     900
                5/120/65,1          255/70R16                50                     900

                Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
                sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

                - Salzsprühtest
§ 22 48808*07




                Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

                Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
                fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

                Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 120/5-ET50 betrug 8,769 kg.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen
                GmbH ab März 2012 durchgeführt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
                den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
                gungen zu verwenden.


                Anlagen

                Beschreibung                      -                               13.03.2012
                                                  mit Änderung vom                04.10.2017
                Radzeichnung Blatt 1-3            PR-491-16X6.5                   22.12.2011
                                                  mit Änderung vom                30.04.2012
                Radzeichnung Blatt 1-3            W-606665-2406-00                08.02.2013
                                                  mit Änderung vom                26.02.2013




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55038512 (8. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 4
                Anlagen (Forts.)

                Radzeichnung Blatt 1-3            AU03-6516-00                     19.04.2016
                                                  mit Änderung vom                 03.04.2017
                Radzeichnung Blatt 1-3            W2-8424                          12.07.2017
                Zubehörzeichnung                  AUTEC-Z-001                      06.08.2004
                                                  mit Änderung vom                 23.01.2018
                Verwendungen                      Anlage 1 bis 24

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

                Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
                Bedenken.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 31. Januar 2018
§ 22 48808*07




                Coen                                                                 00286707.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 1 von 4

                Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                Ziegeleistraße 25
                                                67105 Schifferstadt
                                                QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Typ                             X6516
                Radgröße                        6,5Jx16H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                45           X6516 LK114,3/ohne Ring             5/114,3/66,1        44          825    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      48808
                Herstellerzeichen               AUTEC
                Radtyp und Ausführung           X6516 (s.o.)
                Radgröße                        6,5Jx16H2
                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 48808*07




                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60°         160                   27,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Fiat
                                                Nissan
                                                Opel
                                                Renault

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 2 von 4

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat Talento          66-103        205/65R16C    A13 R09                              A07 A16 A21
                FJL, FFL              66-107        215/60R16C    A91                                  A58 S02
                e2*2007/46*0496*...;  66-107        215/65R16     A12 T02
                e2*2007/46*0497*..    66-107        215/65R16C    A12
                - geschl. Aufbau      66-107        225/60R16     A12 T02
                                      66-107        225/60R16C    A12
                Nissan NV300          66-103        205/65R16C    A13 R09                              A07 A16 A21
                4, J4                 66-107        215/60R16C    A91                                  A58 S02
                e2*2007/46*0037*11-.. 66-107        215/65R16     A12 T02
                e2*98/14*0271*35-..;  66-107        215/65R16C    A12
                - geschl. Aufbau      66-107        225/60R16     A12 T02
                                      66-107        225/60R16C    A12
                Opel Vivaro-B         66-103        205/65R16C    A13 R09                              A07 A16 A21
                X83, F7               66-107        215/60R16C    A91                                  A58 S02
                e1*98/14*0170*30-..;  66-107        215/65R16     A12 T02
                e1*2007/46*0575*12-.. 66-107        215/65R16C    A12
                - geschl. Aufbau      66-107        225/60R16     A12 T02
                (FIN: WOL..7...)      66-107        225/60R16C    A12
§ 22 48808*07




                Renault Trafic (III)  66-103        205/65R16C    A13 R09                              A07 A16 A21
                JL, L                 66-107        215/60R16C    A91                                  A58 S02
                e2*98/14*0213*48-..;  66-107        215/65R16     A12 T02
                e2*2007/46*0014*21-.. 66-107        215/65R16C    A12
                - geschl. Aufbau      66-107        225/60R16     A12 T02
                (FIN: ?????L...)      66-107        225/60R16C    A12


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 3 von 4

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 48808*07




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 4

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                sichtigen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 30. Januar 2018 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis
§ 22 48808*07




                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 30. Januar 2018




                Coen                                                                   00286629.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.

Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:

1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.

2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs-
anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.

3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
 -   Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
 -   Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
 -   Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
 -   Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
     Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
 -   Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
     Bremsstaub gereinigt werden.
 -   Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
 -   Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
     Textilien in Kontakt kommen.
 -   Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
 -   Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
     hier die Gebrauchsanweisung beachten.

4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
  - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
     (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
     spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
  - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
     des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
     ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
  - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
     dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
     jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.

                                                                            Schifferstadt, 21. März 2012


AUTEC GmbH & Co. KG                                              Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                                                                 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25                                                Email: info@autec-wheels.de
D – 67105 Schifferstadt                                          www.autec-wheels.de