X65164450945xx Gutachten zur ABE Leichtmetallrad X6516 5/114,3 – ET 44 AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 info@autec-wheels.de D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de AUTECundRDKS Ful lSer viceausei nerHand EXKLUSI VbeiAUTEC:i M TPMS DerOE- Repl acement - SensoriM TPMSmussni chtprogr am- mier t,sonder nledigli cham Fahrzeugangeler ntwerden. MehrereSensorartenmitunt erschi edli chenProt okoll endecken nahezuall eFahr zeugeim Marktab. Vor tei ledesi M TPMS: +Kei neVor progr ammi erung +Schnel l eundei nfacheMont age +HoheFahr zeugabdeckung +Ger ingesGewi cht +At tr akt ivePr eiskondi ti onen Zudem f ühr enwi rzahl rei cheOE- Sensor enderf olgenden Her stel leri m Pr ogr amm: Detai ll i ert eFahrz euganwendungenfi ndenSieinunser em RDKS- Konfi guratoraufwww. aut ec-wheel s.de.Gern berat enwirSieauc htel efoni sc er+49( hunt 0)6235/9266- 0 oderperE-Mailaninfo@autec-wheel s.de. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 48808*07 special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2 Nummer der Genehmigung: 48808 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: AUTEC GmbH & Co. KG DE-67105 Schifferstadt 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: X6516 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 48808 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 48808*07 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH DE-67245 Lambsheim 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 31.01.2018 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 55038512 (8. Ausfertigung) Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 48808 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 4, 24 2. Ausfertigung 8, 18, 23 3. Ausfertigung 3, 5, 13, 15 4. Ausfertigung 1, 7 5. Ausfertigung 17, 20 6. Ausfertigung unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. § 22 48808*07 The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 48808 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): eine weitere Fertigungsstätte kommt hinzu a further manufacturer plant is added Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 12.02.2018 Date: § 22 48808*07 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 48808 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: Ausgabedatum: 16.07.2012 letztes Änderungsdatum: 12.02.2018 Date of issue: last date of amendment: 1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal 2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date X6516 13.03.2012 X6516 04.10.2017 3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum: § 22 48808*07 Test report(s) No.: Date 55038512 (1. Ausfertigung) 06.06.2012 55038512 (2. Ausfertigung) 24.07.2013 55038512 (3. Ausfertigung) 01.09.2014 55038512 (4. Ausfertigung) 26.11.2014 55038512 (5. Ausfertigung) 13.10.2015 55038512 (6. Ausfertigung) 30.06.2016 55038512 (7. Ausfertigung) 20.12.2016 55038512 (8. Ausfertigung) 31.01.2018 4. Beschreibung der Änderungen: Description of the changes: siehe Punkt 13. der Allgemeinen Betriebserlaubnis see point 13. of the National Type Approval Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 48808*07 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 48808 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder § 22 48808*07 bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 48808*07 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. § 22 48808*07 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg. GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55038512 (8. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 4 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ X6516 Radgröße 6,5 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ Mitten- tiefe (kg) (mm) datum loch-ø (mm) (mm) - X6516 LK108/Ø70-Ø60,1 5/108/60,1 45 735 2180 3/2012 Nr. 20 - X6516 LK108/Ø70-Ø63,4 5/108/63,4 45 735 2180 3/2012 Nr. 12 - X6516 LK108/Ø70-Ø65,1 5/108/65,1 45 735 2180 3/2012 Nr. 3 31 X6516 LK112/ohne Ring 5/112/57,1 33 720 2030 3/2012 - X6516 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 50 865 2100 3/2012 § 22 48808*07 Nr. 13 - X6516 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 50 865 2100 3/2012 Nr. 2 - X6516 LK112/Ø70-Ø66,7 5/112/66,7 50 865 2100 3/2012 Nr. 42 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø56,6 5/114,3/56,6 40 735 2180 3/2012 Nr. 33 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø56,6 5/114,3/56,6 45 705 2030 3/2012 Nr. 33 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø60,1 5/114,3/60,1 40 735 2180 3/2012 Nr. 20 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø60,1 5/114,3/60,1 45 705 2030 3/2012 Nr. 20 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 40 735 2180 3/2012 Nr. 22 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 45 705 2030 3/2012 Nr. 22 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,1 5/114,3/66,1 40 735 2180 3/2012 Nr. 21 45 X6516 LK114,3/ohne Ring 5/114,3/66,1 44 825 2100 9/2016 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,1 5/114,3/66,1 45 705 2030 3/2012 Nr. 21 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 40 735 2180 3/2012 Nr. 2 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 45 705 2030 3/2012 Nr. 2 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 40 735 2180 3/2012 Nr. 1 - X6516 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 45 705 2030 3/2012 Nr. 1 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55038512 (8. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 4 Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ Mitten- tiefe (kg) (mm) datum loch-ø (mm) (mm) 34 X6516 LK115/ohne Ring 5/115/70,2 41 690 2210 3/2012 22 X6516 LK118/ohne Ring 5/118/71,1 47 840 2100 3/2012 30 X6516 LK120/ohne Ring 5/120/65,1 50 900 2130 3/2012 25 X6516 LK120/ohne Ring 5/120/72,6 46 840 2100 3/2012 Kennzeichnung KBA-Nummer 48808 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung X6516 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen ww. PR, MS, OMI, LHT Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente § 22 48808*07 Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe- reichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr- zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/108 45 735 2180 5/112 33 720 2030 5/112 50 865 2100 5/114,3 40 735 2180 5/114,3 44 825 2100 5/118 47 840 2100 5/120 50 900 2130 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55038512 (8. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 4 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/108 185/50R16 45 735 5/112 185/50R16 50 865 5/118/70,1 185/50R16 47 840 5/120/65,1 185/50R16 50 900 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120/65,1 255/70R16 50 900 5/120/65,1 255/70R16 50 900 5/120/65,1 255/70R16 50 900 5/120/65,1 255/70R16 50 900 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest § 22 48808*07 Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof- fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 120/5-ET50 betrug 8,769 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ab März 2012 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin- gungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung - 13.03.2012 mit Änderung vom 04.10.2017 Radzeichnung Blatt 1-3 PR-491-16X6.5 22.12.2011 mit Änderung vom 30.04.2012 Radzeichnung Blatt 1-3 W-606665-2406-00 08.02.2013 mit Änderung vom 26.02.2013 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55038512 (8. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 4 Anlagen (Forts.) Radzeichnung Blatt 1-3 AU03-6516-00 19.04.2016 mit Änderung vom 03.04.2017 Radzeichnung Blatt 1-3 W2-8424 12.07.2017 Zubehörzeichnung AUTEC-Z-001 06.08.2004 mit Änderung vom 23.01.2018 Verwendungen Anlage 1 bis 24 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 31. Januar 2018 § 22 48808*07 Coen 00286707.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 4 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ X6516 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 45 X6516 LK114,3/ohne Ring 5/114,3/66,1 44 825 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48808 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung X6516 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr § 22 48808*07 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 27,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Nissan Opel Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Talento 66-103 205/65R16C A13 R09 A07 A16 A21 FJL, FFL 66-107 215/60R16C A91 A58 S02 e2*2007/46*0496*...; 66-107 215/65R16 A12 T02 e2*2007/46*0497*.. 66-107 215/65R16C A12 - geschl. Aufbau 66-107 225/60R16 A12 T02 66-107 225/60R16C A12 Nissan NV300 66-103 205/65R16C A13 R09 A07 A16 A21 4, J4 66-107 215/60R16C A91 A58 S02 e2*2007/46*0037*11-.. 66-107 215/65R16 A12 T02 e2*98/14*0271*35-..; 66-107 215/65R16C A12 - geschl. Aufbau 66-107 225/60R16 A12 T02 66-107 225/60R16C A12 Opel Vivaro-B 66-103 205/65R16C A13 R09 A07 A16 A21 X83, F7 66-107 215/60R16C A91 A58 S02 e1*98/14*0170*30-..; 66-107 215/65R16 A12 T02 e1*2007/46*0575*12-.. 66-107 215/65R16C A12 - geschl. Aufbau 66-107 225/60R16 A12 T02 (FIN: WOL..7...) 66-107 225/60R16C A12 § 22 48808*07 Renault Trafic (III) 66-103 205/65R16C A13 R09 A07 A16 A21 JL, L 66-107 215/60R16C A91 A58 S02 e2*98/14*0213*48-..; 66-107 215/65R16 A12 T02 e2*2007/46*0014*21-.. 66-107 215/65R16C A12 - geschl. Aufbau 66-107 225/60R16 A12 T02 (FIN: ?????L...) 66-107 225/60R16C A12 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 4 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. § 22 48808*07 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 4 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 30. Januar 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis § 22 48808*07 Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 30. Januar 2018 Coen 00286629.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Wichtige Hinweise zur Pflege Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder. Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B. heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann. Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten: 1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden? Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken. 2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden? Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs- anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder Radbolzen an. 3. Was gibt es sonst noch zu beachten? - Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden. - Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden. - Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten. - Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle, Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln. - Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und Bremsstaub gereinigt werden. - Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden. - Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder Textilien in Kontakt kommen. - Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden. - Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch hier die Gebrauchsanweisung beachten. 4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“ In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder: - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht! - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können. - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen, dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung! Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen, dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann. Schifferstadt, 21. März 2012 AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 Email: info@autec-wheels.de D – 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de