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							X65164550521xx




          Gutachten zur
              ABE

               Leichtmetallrad
                          X6516
                  5/108 – ET 45


AUTEC GmbH & Co. KG          Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                             Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25            info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt      www.autec-wheels.de
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              48808*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 16 H2


Typ:                         X6516



Inhaber der ABE              AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller:              DE-67105 Schifferstadt




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48808*01

Die ABE-Nr. 48808 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ X6516, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55038512 (2.Ausfertigung) vom
24.07.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

01; 07 - 10; 17; 18; 20; 21           (2. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 24.07.2013
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 06.08.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55038512 (2.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
25.07.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48808*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                 Ziegeleistraße 25
                                 67105 Schifferstadt
                                 QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              X6516
Radgröße                         6,5 J x 16 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/         Ein-    Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                         Lochkreis- (mm)/ press-   last   umfang Herstell-
                                                Mittenloch-ø (mm) tiefe   (kg)   (mm)    datum
                                                                  (mm)
-             X6516 LK108/Ø70-Ø60,1             5/108/60,1        45      735    2180       3/2012
              Nr. 20
-             X6516 LK108/Ø70-Ø63,4             5/108/63,4       45       735    2180       3/2012
              Nr. 12
-             X6516 LK108/Ø70-Ø65,1             5/108/65,1       45       735    2180       3/2012
              Nr. 3
31            X6516 LK112/ohne Ring             5/112/57,1       33       720    2030       3/2012
-             X6516 LK112/Ø70-Ø57,1             5/112/57,1       50       865    2100       3/2012
              Nr. 13
-             X6516 LK112/Ø70-Ø66,6             5/112/66,6       50       865    2100       3/2012
              Nr. 2
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø56,6           5/114,3/56,6     40       735    2180       3/2012
              Nr. 33
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø56,6           5/114,3/56,6     45       705    2030       3/2012
              Nr. 33
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø60,1           5/114,3/60,1     40       735    2180       3/2012
              Nr. 20
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø60,1           5/114,3/60,1     45       705    2030       3/2012
              Nr. 20
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø64,1           5/114,3/64,1     40       735    2180       3/2012
              Nr. 22
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø64,1           5/114,3/64,1     45       705    2030       3/2012
              Nr. 22
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,1           5/114,3/66,1     40       735    2180       3/2012
              Nr. 21
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,1           5/114,3/66,1     45       705    2030       3/2012
              Nr. 21
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,6           5/114,3/66,6     40       735    2180       3/2012
              Nr. 2
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø66,6           5/114,3/66,6     45       705    2030       3/2012
              Nr. 2
-             X6516 LK114,3/Ø70-Ø67,1           5/114,3/67,1     40       735    2180       3/2012
              Nr. 1




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 2 von 4

Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Ein-    Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                          Lochkreis- (mm)/ press-   last   umfang Herstell-
                                                 Mittenloch-ø (mm) tiefe   (kg)   (mm)    datum
                                                                   (mm)
-          X6516 LK114,3/Ø70-Ø67,1               5/114,3/67,1      45      705    2030       3/2012
           Nr. 1
34         X6516 LK115/ohne Ring                 5/115/70,2       41       690    2210       3/2012
22         X6516 LK118/ohne Ring                 5/118/71,1       47       840    2100       3/2012
30         X6516 LK120/ohne Ring                 5/120/65,1       50       900    2130       3/2012
25         X6516 LK120/ohne Ring                 5/120/72,6       46       840    2100       3/2012

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    48808
Herstellerzeichen             AUTEC
Radtyp und Ausführung         X6516 (s.o.)
Radgröße                      6,5Jx16H2
Einpreßtiefe                  ET (s.o.)
Gießereikennzeichen           ww. PR; MS
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)     Abrollumfang
5/118        47                   840              2100
5/112        33                   720              2030
5/120        50                   900              2130
5/112        50                   865              2100
5/108        45                   735              2180
5/114,3      40                   735              2180




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 3 von 4

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/108          185/50R16     45                   735
5/112          185/50R16     50                   865
5/118/70,1     185/50R16     47                   840
5/120/65,1     185/50R16     50                   900

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120          255/70R16     50                 900

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,769 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab März 2012 durchgeführt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.


Anlagen

Beschreibung                     -                               13.03.2012
Radzeichnung Bl. 1-3             PR-491-16X6.5                   22.12.2011
                                 mit Änderung vom                30.04.2012
Zubehörzeichnung                 AUTEC-Z-001                     06.08.2004
                                 mit Änderung vom                24.01.2013
Beschreibung                     -                               01.07.2013
Radzeichnung Bl. 1-3             W-606665-2406-00                08.02.2013
                                 mit Änderung vom                26.02.2013
Verwendungen                     Anlage 1 bis 22




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 4 von 4

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Juli 2013




Haasis                                                               00198107.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               X6516
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            X6516 LK108/Ø70-Ø60,1                 5/108/60,1          45          735    2180
             Nr. 20

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48808
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             X6516 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               28,5
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               28,5


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citan                 55, 66        195/60R16   A31 T89                              A02 A04 A05
X                     55, 66        205/55R16   A01 A12 K4c                          A08 A09 A16
e2*2007/46*0129*..;   55, 66        215/50R16   A01 A12 K4c T90                      A58 A82 Y14
e2*2007/46*0130*..    55, 66        215/55R16   A01 A12 K4c                          S03
Renault Kangoo        66,76,78      205/55R16   K78                                  A01 A02 A04
BeBop                 66,76,78      205/60R16   K78                                  A05 A08 A09
W                     66,76,78      215/55R16   K78                                  A12 A16 A58
e2*2001/116*0364*..                                                                  A82 S03
Renault Kangoo II     50-80         195/55R16   A31 T87 T91                          A02 A04 A05
W                     50-80         195/60R16   A31 T89                              A08 A09 A16
e2*2001/116*0364*..   50-80         205/55R16   A01 A12 K78                          A58 A82 Y14
                      50-80         205/60R16   A01 A12 G03 K78                      S03
                      50-80         215/50R16   A01 A12 K78 T90
                      50-80         215/55R16   A01 A12 K78
Renault Kangoo II     50-80         195/55R16   A31 T87 T91                          A02 A04 A05
/Rapid                50-80         195/60R16   A31 T89                              A08 A09 A16
W, FW                 50-80         205/55R16   A01 A12 K78                          A58 A82 Y14
N196,                 50-80         205/60R16   A01 A12 G03 K78                      S03
e2*2007/46*0006*..    50-80         215/50R16   A01 A12 K78 T90
                      50-80         215/55R16   A01 A12 K78

Renault Laguna        66-152        205/55R16   T88 T89                              A02 A04 A05
G                     68-152        205/60R16   R09                                  A08 A09 A11
e2*98/14*0206*..                                                                     A16 A74 A82
                                                                                     B03 Car Lim
                                                                                     RDK X38 S03
Renault Megane        110           205/55R16   A63                                  A02 A04 A05
M                     110           225/50R16   A12                                  A08 A09 A16
e2*98/14*0272*..                                                                     A74 A82 B03
                                                                                     Flh RDK V16
                                                                                     S02
Renault Megane        110           205/55R16   A63                                  A02 A04 A05
Cabrio                110           225/50R16   A12                                  A08 A09 A16
M                                                                                    A74 A82 B03
e2*98/14*0272*..                                                                     Cbo Cpe
- Cabrio/Coupé                                                                       RDK V16 S02
Renault Megane        110           205/55R16   A63                                  A02 A04 A05
Grandtour             110           225/50R16   A12                                  A08 A09 A16
M                                                                                    A74 A82 B03
e2*98/14*0272*..                                                                     Car RDK V16
                                                                                     S02


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 6

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 4 von 6

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K4c     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Kunststoffeinsätze
an den Radhausinnenwänden zu entfernen. Die Kunststoffeinsätze sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K78     Die Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Kunststoffeinsätze an den hinteren
Radhausinnenwänden sind zu entfernen und die Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu
zu befestigen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 5 von 6

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


X38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
an Achse 1.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 6 von 6

Y14     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 14 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Juli 2013




Haasis                                                                00198101.DOC




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 1 von 10

Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                 Ziegeleistraße 25
                                 67105 Schifferstadt
                                 QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              X6516
Radgröße                         6,5Jx16H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-    Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            X6516 LK108/Ø70-Ø63,4                  5/108/63,4          45          735     2180
             Nr. 12

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       48808
Herstellerzeichen                AUTEC
Radtyp und Ausführung            X6516 (s.o.)
Radgröße                         6,5Jx16H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5                Kegel 60°          110                      -
S03       Mutter M12x1,5                Kegel 60°          120                      -
S04       Mutter M12x1,5                Kegel 60°          125                      -
S05       Mutter M12x1,5                Kegel 60°          130                      -
S06       Mutter M14x1,5                Kegel 60°          140                      -
S07       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)   Kegel 60°          130                      -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Ford
                                 Jaguar
                                 Landrover
                                 Volvo

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX            66-107         205/55R16   A33                              A02 A04 A05
DM2                   66-107         215/50R16   A12                              A08 A09 A16
e13*2001/116*0109*.   66-107         225/50R16   A01 A12 K2b K42 K46 K56 R03      A82 B02 V16
                                                                                  S02
Ford C-Max            70-134         205/55R16   A33 R09                          A02 A04 A05
(Compact)             70-134         205/60R16   A12 R37                          A08 A09 A16
DXA                   70-134         215/55R16   A91                              A58 A82 B02
e13*2007/46*1103*..   70-134         225/50R16   A12                              KoS V16 S05

Ford Focus            166            205/55R16   A33 M+S                          A02 A04 A05
DA3, DB3              59-107         205/55R16   A33                              A08 A09 A16
e13*2001/116*         59-107         215/50R16   A12                              A82 B02 Car
0144,0157*..          59-107         215/55R16   A12                              Flh Sth V16
                      59-107         225/50R16   A12                              S05
                      59-92          195/55R16   A33 R37 T87
Ford Focus            63-134         205/55R16   A13                              A02 A04 A05
DYB                   63-134         215/55R16   A91                              A08 A09 A16
e13*2007/46*1138*..   63-134         225/50R16   A12                              A58 A82 Car
                                                                                  Flh Lim V16
                                                                                  S05
Ford Focus Cabrio     74-107         205/55R16   A33                              A02 A04 A05
DB3                   74-107         215/50R16   A12                              A08 A09 A16
e13*2001/116*0157*.   74-107         215/55R16   A12                              A82 B02 Cbo
                      74-107         225/50R16   A12                              V16 S05
Ford Focus ST         184            215/55R16   A91 M+S                          A02 A04 A05
DYB                   184            225/50R16   A12 M+S                          A08 A09 A16
e13*2007/46*1138*..                                                               A58 A82 Car
                                                                                  Flh S05
Ford Galaxy           74-149         215/60R16   A33 T94 T95                      A02 A04 A05
WA6                   74-149         225/55R16   A12 T94 T95                      A08 A09 A16
e13*2001/116*0185*.   74-149         235/50R16   A12                              A58 A74 A82
                                                                                  B02 S06
Ford Grand C-Max      70-134         215/55R16   A01 A91 G40 T93 T97              A02 A04 A05
DXA                   70-134         215/55R16   A91 R09 T93 T97                  A08 A09 A16
e13*2007/46*1103*..   70-134         225/50R16   A12 T92 T96                      A58 A82 B02
                      77,92          205/55R16   A33 NoD R09 T94                  KmS V16 S05
Ford Kuga (I)         100            215/70R16   R09                              A02 A04 A05
DM2                   100-147        215/65R16                                    A08 A09 A13
e13*2001/116*         100-147        225/65R16                                    A16 A57 A82
0109*19-31            100-147        235/60R16                                    B02 S05
Ford Kuga (II)        85-134         215/65R16   A13                              A02 A04 A05
DM2                   85-134         225/60R16   A13                              A08 A09 A16
e13*2001/116*         85-134         225/65R16   A33                              A57 A82 B03
0109*31-..            85-134         235/60R16   A13                              S05
- Modell 2013




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo            66-150         205/50R16    A13 R37 T87 T91                 A02 A04 A05
B4Y, B5Y               66-150         205/55R16    A13 T91                         A08 A09 A16
e1*98/14*              66-166         205/55R16    A13 M+S                         A58 A82 B02
0154,0155*..                                                                       B03 Flh Sth
                                                                                   S02
Ford Mondeo            74-176         215/55R16    A33 R09                         A02 A04 A05
BA7                    74-176         215/55R16    A01 A33 G03                     A08 A09 A16
e13*2001/116*0249*.    74-92          205/55R16    A13 R37                         A58 A74 A82
- incl. MJ 2011                                                                    B02 Flh Lim
                                                                                   S07
Ford Mondeo Turnier    74-176         215/55R16    A33 R09 T91 T93                 A02 A04 A05
BA7                    74-176         215/55R16    A01 A33 G03 T91 T93             A08 A09 A16
e13*2001/116*0249*.    74-92          205/55R16    A13 R37 T91 T93                 A58 A74 A82
- incl. MJ 2011                                                                    B02 Car S07
Ford Mondeo Turnier    66-150         205/50R16    A13 R37 T87 T91                 A02 A04 A05
BWY                    66-150         205/55R16    A13 T91                         A08 A09 A16
e1*98/14*0156*..       66-150         215/50R16    A01 A12 K1a T90                 A58 A82 B02
                       66-150         215/55R16    A01 A12 K1a                     B03 Car V16
                       66-150         225/50R16    A01 A12 K2b K46                 S02
                       66-166         205/55R16    A13 M+S T91
Ford S-Max             74-176         215/60R16    A33 T94 T95                     A02 A04 A05
WA6                    74-176         225/55R16    A12 T94 T95                     A08 A09 A16
e13*2001/116*0185*.    74-176         235/50R16    A12                             A58 A74 A82
                                                                                   B02 S06
Ford Tourneo Connect   55-85          205/55R16    K2b T91 T94                     A01 A02 A04
PH2, PJ2               55-85          225/50R16    B49 K2b K46 T92 T93             A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                       A12 A16 A82
0206*,0207* ..                                                                     B02 S03
Ford Transit Connect   55-85          205/55R16    K2b T91 T93 T94                 A01 A02 A04
PT2, PU2               55-85          225/50R16    B49 K2b K46 T92 T93             A05 A08 A09
L071; L072;                                                                        A12 A16 A82
e1*2007/46*0271*..;                                                                B02 S03
e1*2007/46*0272*..
Jaguar S-Type          147,175        205/60R16                                    A02 A04 A05
CCX                                                                                A08 A09 A12
e11*98/14*0115*..                                                                  A16 A82 B02
                                                                                   B03 Y62 S04
Jaguar X-Type          96-170         205/55R16    K41 K45 K46 K56                 A01 A02 A04
CF1                    96-170         215/50R16    K1a K2b K41 K45 K46 K56         A05 A08 A09
e11*98/14*0176*..      96-170         225/50R16    K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56     A12 A16 A82
                                                                                   B02 B03 L02
                                                                                   Lim V16 S02
Land Rover             110-118        215/75R16                                    A02 A04 A05
Freelander 2           110-118        225/70R16                                    A08 A09 A16
LF                     110-118        225/75R16C                                   A44 A82 B03
e11*2001/116*0300*.    110-118        235/70R16                                    S06




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo C30              73-169          195/60R16   A33 R37                               A02 A04 A05
M, M-2D                73-169          205/55R16   A33                                   A08 A09 A16
e4*2001/116*0076*..,   73-169          215/50R16   A12                                   A58 A82 B02
e1*2001/116*0427*..    73-169          215/55R16   A12                                   Com V16 S02
                       73-169          225/50R16   A01 A12 K25 R02
                       73-169          225/50R16   A12 R03
Volvo S40, V50         73-169          195/60R16   A11 R37                               A02 A04 A05
M                      73-169          205/55R16   A01 A33 K46                           A08 A09 A16
e4*2001/116*0076*..    73-169          215/50R16   A01 A12 K42 K46                       A82 B02 B03
                       73-169          215/55R16   A01 A12 K42 K46                       Car Lim V00
                       73-169          225/50R16   A01 A12 K1b K25 K2b K42 K46           V16 S02
Volvo V40              84              195/60R16   A13 R37                               A02 A04 A05
M, M-N2E               84 - 187        205/55R16   A33                                   A08 A09 A16
e4*2001/116*           84 - 187        215/55R16   A12                                   A58 A82 Flh
0076*27-..;            84 - 187        225/50R16   A12                                   V16 X4V S05
e13*2007/46*1337*..
Volvo V40 CC           84-187          205/60R16   A13                                   A02 A04 A05
M                      84-187          215/55R16   A13                                   A08 A09 A16
e4*2001/116*           84-187          215/60R16   A13                                   A57 A82 Flh
0076*29-..             84-187          225/55R16   A13                                   S05
- Cross Country


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 5 von 10

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A44    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 6 von 10

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B49    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 30 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 7 von 10

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KmS    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 8 von 10

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 9 von 10

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
(Typ M).

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55038512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 10 von 10

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Juli 2013




Haasis                                                               00198102.DOC




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55038512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               X6516
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-            X6516 LK108/Ø70-Ø65,1                 5/108/65,1         45       735     2180
             Nr. 3

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48808
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             X6516 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                28,5
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130               33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Peugeot
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55038512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 607            79-116         215/60R16    R37                                   A02 A04 A05
9 / 9*****             79-116         225/55R16                                          A08 A09 A16
e2*98/14*0199*..                                                                         A30 A74 A82
                                                                                         B03 Pe8 RDK
                                                                                         S01
Volvo S60, -/BiFuel    85-191         205/55R16    A11                                   A02 A04 A05
R, H                   85-191         205/55R16    A11 M+S                               A08 A09 A16
e9*98/14, 2001/116*    85-191         215/55R16    A12                                   A82 B02 B03
0036,0044*..                                                                             S02
Volvo S80, -/BiFuel    96-125         205/60R16    A13 R37                               A02 A04 A05
T, K                   96-166         215/55R16    A13                                   A08 A09 A16
e9*96/79,98/14,        96-200         215/55R16    A13 M+S                               A82 B02 B03
2001/116*              96-200         225/55R16    A12                                   NBF S02
0028,0043*..
Volvo V70, -/BiFuel    85-191         205/55R16    A11 T88 T89 T91                       A02 A04 A05
S, J                   85-191         205/55R16    A11 M+S T88 T89 T91                   A08 A09 A16
e4*98/14,2001/116*     85-191         215/55R16    A12                                   A82 B02 B03
0040,0061*..                                                                             X7V S02
Volvo XC70; V70 XC     120-154        205/55R16    A13 M+S R09 T90 T91                   A02 A04 A05
S                      120-154        215/65R16    A63                                   A08 A09 A16
e4*98/14*0040*..,      120-154        225/60R16    A12                                   A82 B02 B03
e4*2001/116*0040*..                                                                      KMV S02
- XC (Cross Country)

Auflagen und Hinweise

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55038512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55038512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 5

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juni 2012 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55038512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 5 von 5

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Juni 2012




Haasis                                                               00181297.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.

Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:

1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.

2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs-
anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.

3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
 -   Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
 -   Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
 -   Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
 -   Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
     Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
 -   Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
     Bremsstaub gereinigt werden.
 -   Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
 -   Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
     Textilien in Kontakt kommen.
 -   Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
 -   Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
     hier die Gebrauchsanweisung beachten.

4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
  - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
     (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
     spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
  - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
     des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
     ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
  - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
     dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
     jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.

                                                                            Schifferstadt, 21. März 2012


AUTEC GmbH & Co. KG                                              Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                                                                 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25                                                Email: info@autec-wheels.de
D – 67105 Schifferstadt                                          www.autec-wheels.de