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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55038512 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               X6516
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                     kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                           tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
               -            X6516 LK112/Ø70,0x66,45mm Nr.2 5/112/66,6              50          865    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        48808
               Herstellerzeichen                 AUTEC
               Radtyp und Ausführung             X6516 (s.o.)
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr
§22 48808*10




               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 28
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                 33
               S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 30
               S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      180                 33

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55038512 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               A-Klasse               60-85         195/55R16    A13                                 A16 A21 B56
               169                    60-85         205/50R16    A12                                 S01
               e1*2001/116*0288*..    60-85         205/55R16    A01 A12 G01
               B-Klasse               70,85         195/55R16    A11 R37                             A16 A21 B56
               245                    70,85         195/60R16    A11 R37                             S01
               e1*2001/116*0314*..    70,85         205/50R16    A11 R37
                                      70,85         195/55R16    A11 M+S
                                      70,85         205/50R16    A11 M+S
                                      70,85         205/55R16    A11
                                      70,85         215/50R16    A12
               CLA-Klasse             85-120        205/60R16    A90                                 A16 A21 A58
               F2CLA                  85-120        215/60R16    A12                                 B31 F24 Lim
               e1*2007/46*1912*..     85-120        225/55R16    A12                                 NoP V16 Z16
                                                                                                     S03
               CLA-Klasse Shooting    80-135        205/55R16    A33                                 A16 A21 A57
               Brake                  80-135        215/55R16    A12                                 Car Pe2 V00
               245G                   80-135        225/50R16    A12                                 V16 S03
               e1*2001/116*
§22 48808*10




               0470*12-..
               CLA-Klasse Shooting    85-120        205/60R16    A90                                 A16 A21 A57
               Brake                  85-120        215/60R16    A12                                 B31 Car F24
               F2CLA                  85-120        225/55R16    A12                                 NoP V00 V16
               e1*2007/46*1912*..                                                                    Z16 S03
               Vito                   58-105        215/60R16    K42 R35 T95 T99                     A01 A12 A16
               638                    58-105        225/55R16    K2c K42 K56 T95 T99                 A21 B03 S02
               e9*93/81,98/14,
               2001/116*0005*..
               Vito                   60-105        215/60R16    K42 R35 T99                         A01 A12 A16
               638/1                  60-105        225/55R16    K2c K42 K56 T99                     A21 B03 S02
               K 393
               Vito/Viano             65-165        205/65R16C   A11                                 A16 A21 A57
               639, -/2, -/4, -/5     65-165        215/60R16    A11 T99                             B03 S04
               e9*2001/116*0048*..,   65-165        215/65R16    A11 T02 T98
               e1*2007/46*            65-165        215/65R16C   A11
               0457*00-08,            65-165        225/60R16    A12 T02 T98
               0458*00-07,            65-165        225/60R16C   A12
               0459*00-05,            65-190        205/65R16C   A11 M+S
               L275, L720             65-190        215/60R16    A11 M+S T99
               - incl. MJ 2011        65-190        215/65R16    A11 M+S T02 T98
                                      65-190        215/65R16C   A11 M+S
                                      65-190        225/60R16    A12 M+S T02 T98
                                      65-190        225/60R16C   A12 M+S
               V-Klasse               72-128        215/60R16    K42 R35 T94 T95 T99                 A01 A12 A16
               638/2                  72-128        225/55R16    K2c K42 K56 T94 T95 T99             A21 B03 S02
               e9*95/54, 98/14,
               2001/116*0020*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55038512 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               V-Klasse/Vito         100-140        195/65R16C   A10 R09 R35 173                      A16 A21 A58
               639/2, 639/4          100-140        205/65R16    A10 T99 173                          AHa B03 B29
               e1*2007/46*           100-140        205/65R16C   A10 173                              NoE S04
               0457*09-..            100-140        215/60R16    A10 T99 173
               0458*08-..            100-140        215/60R16C   A10 173
               (FIN: W..447...)      100-140        215/65R16    A12 T02 T98 173
               nur Heckantrieb       100-140        215/65R16C   A12 173
               - incl. Marco Polo,   100-140        225/60R16    A10 T02 T98 173
               Mixto,..              100-140        225/60R16C   A10 173



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
§22 48808*10




               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48808 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55038512 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               173      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1730 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
§22 48808*10




               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)




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               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55038512 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 8

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B29     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
               gen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               B31     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
               gen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

               B56    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an
               Achse 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
§22 48808*10




               nier, Variant, …).

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").




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               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55038512 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 6 von 8

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
               an Achse 1.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 48808*10




               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55038512 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 7 von 8

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
               ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16     205/45R16
               Nr. 2    185/60R16     205/55R16
               Nr. 3    195/40R16     215/35R16
               Nr. 4    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16     215/45R16
               Nr. 6    205/45R16     225/40R16
               Nr. 7    205/50R16     225/45R16
               Nr. 8    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16     225/55R16
               Nr. 10   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16     235/50R16
               Nr. 12   225/40R16     245/35R16
               Nr. 13   225/50R16     245/45R16
               Nr. 14   225/55R16     245/50R16
§22 48808*10




               Nr. 15   225/60R16     245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 20. Januar 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ X6516
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                 Seite 8 von 8

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 20. Januar 2023




               Kocher                                                            00402626.DOC
§22 48808*10




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim