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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50327 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55059915 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ X8518
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 1 von 6

                Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                Ziegeleistraße 25
                                                67105 Schifferstadt
                                                QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Typ                             X8518
                Radgröße                        8.5Jx18H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                30           X8518 LK120 / ohne Ring             5/120/65,1          50          950    2400

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50327
                Herstellerzeichen               AUTEC
                Radtyp und Ausführung           X8518 (s.o.)
                Radgröße                        8.5Jx18H2
                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 50327*03




                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund               Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 28 mm         180                      36
                S03       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 28 mm         160                      36

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Volkswagen

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50327 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55059915 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ X8518
                Hersteller                            AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                           weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 K1c K2c T05 190                 A01 A07 A16
                2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A32 K1c K2c T05 T09 190             A21 A57 KOV
                e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A32 K1c K2c 190                     S02
                e1*2007/46*0750*..
                - Pickup
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                VW Amarok                    90-165        245/60R18   A10 T05 190                         A07 A16 A21
                2H, 2HS2                     90-165        255/55R18   A32 T05 T09 190                     A57 KMV S02
                e1*2007/46*0356*..;          90-165        255/60R18   A12 190
                e1*2007/46*0750*..
                - Pickup
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                                 A07 A12 A16
                7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        245/45R18   T00                                 A21 S02
                e1*2001/116*                 62-173        255/45R18   T03 T99
                0220*00-35;
§ 22 50327*03




                e1*2001/116*0286*..,
                L148
                - Multivan, California,
                Transporter,...
                VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                                 A07 A12 A16
                7HM, 7HMA                    62-173        245/45R18   T00                                 A21 S02
                e1*2001/116*0218*..,         62-173        255/45R18   T03 T99
                e1*2001/116*
                0289*00-24
                - Multivan, California,...
                VW Bus (T5)                  62-150        235/50R18   T01 T97                             A07 A12 A16
                7J0                          62-150        245/45R18   T00                                 A21 S02
                e1*2007/46*                  62-150        255/45R18   T03 T99
                0130*00-15
                - Transporter
                - geschl. Aufbau
                VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                                 A07 A12 A16
                7HC                          62-150        245/45R18   T00                                 A21 A57 S02
                e1*2001/116*                 62-150        255/45R18   T03 T99
                0220*36-..
                - Multivan, California,
                Transporter,...
                VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                                 A07 A12 A16
                7HMA                         62-150        255/45R18   T03                                 A21 A57 S02
                e1*2001/116*
                0289*25-..
                - California




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55059915 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ X8518
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 3 von 6

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Bus (T6)            62-150         235/50R18     T01                                    A07 A12 A16
                7J0                    62-150         245/45R18     T00                                    A21 A57 S02
                e1*2007/46*            62-150         255/45R18     T03 T99
                0130*16-..
                -Transporter
                - geschl.Aufbau
                VW Touareg R5 (I)      120,128        235/60R18     A11 M+S T02 T03 T07                    A07 A16 A21
                7L                     120,128        255/55R18     A01 A30 K1c K2b                        S03
                e1*2001/116*0203*..    120,128        285/50R18     A01 A12 K1c K2c

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
§ 22 50327*03




                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50327 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55059915 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ X8518
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 6

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
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                genrand hinausragen.

                A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50327 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55059915 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ X8518
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 6

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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                T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. November 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50327 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55059915 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ X8518
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 6

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 28. November 2017




                Coen                                                                  00283856.DOC
§ 22 50327*03




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim