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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48473 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Y6515
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                 Ziegeleistraße 25
                                 67105 Schifferstadt
                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              Y6515
Radgröße                         6,5Jx15H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
-            Y6515 LK114,3/Ø70-Ø60,1              5/114,3/60,1        45          650    2020
             Nr. 20

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       48473
Herstellerzeichen                AUTEC
Radtyp und Ausführung            Y6515 (s.o.)
Radgröße                         6,5Jx15H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5                Kegel 60°      100                      28,5
S03       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°      110                      -
S04       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°      90                       -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Fiat
                                 Suzuki
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Y6515
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        195/65R15   A13                                 A16 A57 A82
FY                     79-99,2        205/60R15   A39                                 B03 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        205/65R15   A39                                 S02
                       79-99,2        215/60R15   A12
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                                 A16 A58 A82
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                                 B03 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A39                                 S02
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                                 A16 A57 A82
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                                 B03 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A39                                 S02
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         195/65R15                                       A12 A16 A58
GY                     79, 88         205/60R15                                       A82 Lim S04
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/60R15   A01 K1b
- Limousine
Suzuki Swift Sport     92             185/60R15   A33                                 A16 A58 A82
MZ                     92             195/55R15   A12                                 Flh S02
e4*2001/116*0090*..    92             205/50R15   A12
                       92             205/55R15   A01 A12 K42
Toyota Auris (I)       66-97          195/65R15   A33                                 A16 A82 B03
E15J, E15UT..          66-97          205/60R15   A91                                 Flh V15 S03
e11*2001/116*0299*..; 66-97           215/60R15   A12
0305*00-13;            66-97          225/55R15   A12
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)      82, 85, 97     195/65R15   A33                                 A16 A58 A82
E15UT(a), E15UTN(a) 82, 85, 97        205/60R15   A91                                 Car F24 Flh
e11*2001/116*          82, 85, 97     215/60R15   A12                                 Pe2 S03
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II)      66, 73, 85     195/65R15   A33                                 A16 A58 A82
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73, 85        205/60R15   A91                                 Car F23 Flh
e11*2001/116*          66, 73, 85     215/60R15   A12                                 Pe2 S03
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48473 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Y6515
Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid (I)   73            195/65R15   A33                                  A16 A82 B03
HE15U(a)                  73            205/60R15   A91                                  Flh S03
e11*2007/46*
0018*00-04
Toyota Auris Hybrid(II)   73            195/65R15   A33                                  A16 A58 A82
HE15U(a)                  73            205/60R15   A91                                  Car F24 Flh
e11*2007/46*              73            215/60R15   A12                                  Pe2 S03
0018*05-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Avensis Verso      85,110        205/65R15   A11                                  A16 A82 B03
M2                        85,110        215/60R15   A12                                  S03
e6*98/14*0083*..,
e6*2001/116*0083*..
Toyota Corolla            66, 73, 97    195/65R15   A33                                  A16 A58 A82
E15EJ                     66, 73, 97    205/60R15   A91                                  F23 Lim Pe2
e11*2001/116*             66, 73, 97    215/60R15   A12                                  S03
0304*09-..
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Corolla            66-97         195/65R15   A33                                  A16 A82 B03
E15EJ, E15ES              66-97         205/60R15   A91                                  Sth V15 S03
e11*2001/116*             66-97         215/60R15   A12
0304*00-08;               66-97         225/55R15   A12
e11*2001/116*0314*.


Allgemeine Hinweise

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48473 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Y6515
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 6

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt wer-
den.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48473 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Y6515
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 5 von 6

F23       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15      225/50R15
Nr.   5   205/65R15      225/60R15
Nr.   6   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48473 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Y6515
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Februar 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Februar 2016




Coen                                                                  00242791.DOC




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