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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                               Ziegeleistraße 25
                               67105 Schifferstadt
                               QM-Nr.: QA 05 113 9096

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         -
Typ                            Z5514
Radgröße                       5,5Jx14H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
31             Z5514 LK100/ohne Ring               5/100/57,1         35        500    1820

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47722
Herstellerzeichen              AUTEC
Radtyp und Ausführung          Z5514 (s.o.)
Radgröße                       5,5Jx14H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           SD ww. EX
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel Bund              Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø26            120                    27

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55065009 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Seat
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza             44-77          175/70R14      A13                           A02 A04 A05
6J, 6JN                44-77          185/65R14      A13                           A07 A08 A09
e9*2001/116*0067*..,   44-77          195/60R14      A12                           A16 A82 B03
e9*2007/46*0001*..     59             165/70R14      A13 R09                       Flh S01
Seat Ibiza / Cordoba   44-63          165/70R14      A13 R09 T81 T85               A02 A04 A05
6L                     44-63          175/65R14      A13 R37 T82 T86               A07 A08 A09
e9*98/14*0041*..,      44-77          185/60R14      A13 T82 T86                   A16 A82 B03
e9*2001/116*0041*..    44-77          195/55R14      A12 T82                       Flh Sth V14
                       44-77          195/60R14      A12                           S01
                       44-77          205/50R14      A01 A12 K1a K2b
                       44-77          205/55R14      A01 A12 K1a K2b
Skoda Fabia            44-63          165/70R14      A90 T81 T85                   A02 A04 A05
5J                     44-63          175/65R14      A90 T82 T86                   A07 A08 A09
e11*2001/116*          44-63          185/60R14      A90 T82 T86                   A16 A82 B03
0291*08-..;            44-63          185/65R14      A12                           Car Flh S01
e11*2007/46*0013*..    44-63          195/55R14      A12 T82
                       44-63          195/60R14      A12
Skoda Fabia            37-74          165/70R14      A11 R37                       A02 A04 A05
6Y                     37-74          185/60R14      A11                           A07 A08 A09
e11*98/14*0123*..      37-74          195/55R14      A01 A12 K1a K2b               A16 A82 B03
                                                                                   Car Flh Sth
                                                                                   S01
Skoda Praktik          51,63          175/70R14      99                            A02 A04 A05
5J                     51,63          185/60R14      T82 T86 100                   A07 A08 A09
N083;                  51,63          185/65R14      100                           A13 A16 A58
e11*2007/46*0013*..                                                                A82 B03 S01
Skoda Roomster         47,51,63       175/70R14                                    A02 A04 A05
5J                     47,51,63       185/60R14      T82 T86                       A07 A08 A09
e11*2001/116*0291*;    47,51,63       185/65R14                                    A13 A16 A58
e11*2007/46*0013*..                                                                A82 B03 Npf
                                                                                   S01
VW Fox                 40,51,55       165/70R14      A13                           A02 A04 A05
5Z                     40,51,55       175/65R14      A13                           A07 A08 A09
e1*2001/116*0301*..    40,51,55       185/60R14      A33                           A16 A82 B03
                       40,51,55       185/65R14      A12                           Flh Npf S01
VW Polo                44-77          175/70R14      A13                           A02 A04 A05
6R                     44-77          185/65R14      A13                           A07 A08 A09
e1*2001/116*0510*..    44-77          195/60R14      A12                           A16 A82 B03
                                                                                   Flh S01




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Polo                40-63          165/70R14         A13 R09 T81 T85                    A02 A04 A05
9N                     40-63          175/65R14         A90 R37                            A07 A08 A09
e1*98/14*0174*..,      40-74          185/60R14         A90                                A16 A82 B03
e1*2001/116*0174*..    40-74          195/55R14         A12 T82                            Flh Npf Sth
                       40-74          195/60R14         A12                                V14 S01
                       40-74          205/50R14         A01 A12 K1a K2b
                       40-74          205/55R14         A01 A12 K1a K2b

Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

99       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 4 von 7

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 5 von 7

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout.
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite
1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 6 von 7

V14    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/70R14     205/60R14
Nr.   2   185/55R14     205/50R14
Nr.   3   185/60R14     205/55R14
Nr.   4   185/50R14     195/45R14, 215/40R14, 225/40R14, 255/35R14
Nr.   5   195/45R14     215/40R14, 225/40R14
Nr.   6   205/45R14     225/40R14
Nr.   7   225/40R14     255/35R14

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 12.05.09 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 07.5.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 7 von 7

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 7.Mai 2010




Haasis                                                             00150771.DOC




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