GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 6 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ Z5514 Radgröße 5,5Jx14H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) 31 Z5514 LK100/ohne Ring 5/100/57,1 35 500 1820 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47722 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung Z5514 (s.o.) Radgröße 5,5Jx14H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 120 27 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Seat Ibiza / Cordoba 44-63 165/70R14 A13 T81 T85 A02 A04 A05 6L 44-63 175/65R14 A13 T82 T86 A07 A08 A09 e9*98/14*0041*.., 44-63 185/60R14 A13 T82 T86 A16 A82 B03 e9*2001/116*0041*.. 44-63 195/55R14 A12 T82 Flh Sth V14 44-63 195/60R14 A12 S01 44-63 205/50R14 A01 A12 K1a K2b 44-63 205/55R14 A01 A12 K1a K2b Seat Ibiza / Ibiza ST 44-77 175/70R14 A13 A02 A04 A05 6J, 6JN 44-77 185/65R14 A13 A07 A08 A09 e9*2001/116*0067*.., 44-77 195/60R14 A12 A16 A82 B03 e9*2007/46*0001*.. 59 165/70R14 A13 R09 Car Flh S01 Skoda Fabia 44-66 165/70R14 A90 T81 T85 A02 A04 A05 5J 44-66 175/65R14 A90 T82 T86 A07 A08 A09 e11*2001/116*0291*..; 44-66 185/60R14 A90 T82 T86 A16 A82 B03 e11*2007/46*0013*.. 44-66 185/65R14 A12 Car Flh S01 44-66 195/55R14 A12 T82 44-66 195/60R14 A12 Skoda Fabia 37-63 165/70R14 A13 A02 A04 A05 6Y 37-63 185/60R14 A13 A07 A08 A09 e11*98/14*0123*.. 37-63 195/55R14 A01 A12 K1a K2b A16 A82 B03 Car Flh Sth S01 Skoda Praktik 51-66 175/70R14 99 A02 A04 A05 5J 51-66 185/60R14 T82 T86 100 A07 A08 A09 N083; 51-66 185/65R14 100 A13 A16 A58 e11*2007/46*0013*.. A82 B03 S01 Skoda Roomster 47,51,63 175/70R14 99 A02 A04 A05 5J 47,51,63 185/60R14 T82 T86 100 A07 A08 A09 e11*2001/116*0291*; 47,51,63 185/65R14 100 A13 A16 A58 e11*2007/46*0013*.. A82 B03 Npf S01 VW Cross Polo 51-77 175/70R14 A13 A02 A04 A05 6R 51-77 185/65R14 A13 A07 A08 A09 e1*2001/116*0510*.. 51-77 195/60R14 A12 A16 A82 B03 Flh KMV S01 VW Fox 40-55 165/70R14 A13 A02 A04 A05 5Z 40-55 175/65R14 A13 A07 A08 A09 e1*2001/116*0301*.. 40-55 185/60R14 A33 A16 A82 B03 40-55 185/65R14 A12 Flh Npf S01 VW Polo 44-77 175/70R14 A13 A02 A04 A05 6R 44-77 185/65R14 A13 A07 A08 A09 e1*2001/116*0510*.. 44-77 195/60R14 A12 A16 A82 B03 e1*2007/46*0486*.. Flh Npf S01 VW Polo 40-63 165/70R14 A13 T81 T85 A02 A04 A05 9N 40-63 175/65R14 A90 A07 A08 A09 e1*98/14*0174*.., 40-63 185/60R14 A90 A16 A82 B03 e1*2001/116*0174*.. 40-63 195/55R14 A12 T82 Flh Npf Sth 40-63 195/60R14 A12 V14 S01 40-63 205/50R14 A01 A12 K1a K2b 40-63 205/55R14 A01 A12 K1a K2b Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 6 Auflagen und Hinweise 100 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 99 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 6 A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen) R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 6 S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V14 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/70R14 205/60R14 Nr. 2 185/50R14 195/45R14, 215/40R14, 225/40R14 Nr. 3 195/45R14 215/40R14, 225/40R14 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 28. Juli 2011 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2009. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55065009 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 Lambsheim, 28. Juli 2011 Haasis 00168699.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim