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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               Z5514
               Radgröße                          5,5Jx14H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               11           Z5514 LK100/ohne Ring                 4/100/60,1          38          560    1940

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        47722
               Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung             Z5514 (s.o.)
               Radgröße                          5,5Jx14H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr
§22 47722*10




               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   30,5
               S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
               S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   30,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Dacia
                                                 Nissan
                                                 Renault

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Logan (I)          50-65         165/80R14   A11 R37                              A16 A82 B03
               SD/SR                    50-65         165R14      A11 R37                              Sth S03
               e2*2001/116*             50-65         175/70R14   A31 R37
               0314*00-61;              50-77         185/70R14   A12
               0323*00-29;              50-77         195/65R14   A12
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               Dacia Logan MCV (I)      50-77         185/70R14   A11                                  A16 A82 B03
               SD/SR                    50-77         195/65R14   A12                                  Car S03
               e2*2001/116*
               0314*00-61;
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Kombi
               Dacia Sandero (I)        50-77         165/80R14   A11                                  A16 A82 B03
               SD/SR                    50-77         165R14      A11                                  Flh S03
               e2*2001/116*             50-77         175/70R14   A11
§22 47722*10




               0314*00-61;              50-77         185/70R14   A11
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Spring             19 (18,6)     165/70R14                                        A12 A16 A58
               DBG                      19 (18,6)     175/65R14                                        A82 Y85 ZAB
               e9*2018/858*11001*..     19 (18,6)     185/60R14   A01 K2b                              S03
               - Elektro
               - max. Leistung: 33 kW
               Nissan Micra (III)       48-65         165/70R14                                        A12 A16 A82
               K12                      48-65         175/65R14   A01 K1c K2c                          B03 Flh S01
               e11*2001/116*0195*.      48-65         185/60R14   A01 K1c K2c
                                        48-65         195/60R14   A01 K1c K2c K42
               Nissan Micra (IV)        59, 72        165/70R14   A13                                  A16 A82 Flh
               K13                      59, 72        175/65R14   A01 A12 K1a K1b                      S02
               e13*2007/46*1111*..      59, 72        185/60R14   A01 A12 K1c K2b
               incl. Facelift 2014      59, 72        185/65R14   A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
               Renault Clio (II)        40-72         165/65R14   A11 R37                              A16 A82 B03
               B                        40-72         175/60R14   A11 R37                              S01
               e2*93/81*0126*..         40-72         185/55R14   A85
               e2*98/14*0126*..         40-79         185/60R14   A11
                                        42-79         175/65R14   A11 R09
               Renault Megane (I)       47-84         175/65R14                                        A12 A16 A82
               BA                       47-84         175/70R14   R09                                  B02 B03 S01
               e2*93/81*0010*..         47-84         185/55R14   T79
               e2*98/14*0010*..         47-84         185/60R14
                                        47-84         185/65R14   A01 K42 R09
                                        47-84         195/55R14   A01 K42
                                        47-84         195/60R14   A01 K2b K42
                                        51,5          165/65R14   T79
                                        51,5          175/60R14   T79



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Megane (I)     47-70          175/70R14    R09                                  A12 A16 A82
               Break                  47-70          185/65R14                                         B02 B03 S01
               KA
               e2*98/14*0192*..
               Renault Megane (I)     66-84          175/65R14                                         A12 A16 A82
               Cabrio                 66-84          185/55R14                                         B02 B03 S01
               EA                     66-84          185/60R14
               e2*93/81*0103*..       66-84          195/55R14
               e2*98/14*0103*..
               Renault Megane (I)     47-83,5        175/65R14                                         A12 A16 A82
               Classic                47-83,5        175/70R14    R09                                  B02 B03 S01
               LA                     47-83,5        185/55R14    T79
               e2*93/81*0072*..,      47-83,5        185/60R14
               e2*98/14*0072*..       47-83,5        195/55R14

               Renault Megane (I)     66-83,5        175/65R14                                         A12 A16 A82
               Coupé                  66-83,5        175/70R14    R09                                  B02 B03 S01
               DA                     66-83,5        185/55R14    T79
               e2*93/81*0009*..       66-83,5        185/60R14
§22 47722*10




               e2*98/14*0009*..       66-83,5        185/65R14    A01 K42 R09
                                      66-83,5        185/65R14    A01 K42 X04
                                      66-83,5        195/55R14    A01 K42
                                      66-83,5        195/60R14    A01 K2b K42

               Renault Scenic (I)     55-66          175/70R14    A13                                  A16 A82 B02
               JA                     55-66          185/65R14    A12                                  B03 X04 S01
               e2*93/81*0068*..,
               e2*98/14*0068*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 47722*10




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 7

               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
               von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
               geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A85    Die Verwendung von Schneeketten für diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn
               der Fahrzeughersteller Schneeketten für diese Reifenbreite aber mit größerem Reifen-
               Querschnittsverhältnis freigegeben hat (s. Betriebsanleitung).

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
§22 47722*10




               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 6 von 7

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
§22 47722*10




               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               X04      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Schräghecklimousine (Fließheck).

               ZAB    Abweichend von der im Gutachten angegebenen Zentrierart des Sonderrades hat dieser
               Fahrzeugtyp eine „Lochkreiszentrierung“.




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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2022 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2009.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
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               Lambsheim, 10. März 2022




               Kocher                                                                00385919.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim