GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55065009 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 7
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ Z5514
Radgröße 5,5Jx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
11 Z5514 LK100/ohne Ring 4/100/60,1 38 560 1940
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47722
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung Z5514 (s.o.)
Radgröße 5,5Jx14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 -
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 30,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55065009 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan 50-65 165/80R14 A11 R37 A16 A82 B03
SD/SR 50-65 165R14 A11 R37 Sth S04
e2*2001/116* 50-65 175/70R14 A31 R37
0314*00-61; 50-77 185/70R14 A12
0323*00-29; 50-77 195/65R14 A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV 50-77 185/70R14 A11 A16 A82 B03
SD/SR 50-77 195/65R14 A12 Car S04
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero 50-77 165/80R14 A11 A16 A82 B03
SD/SR 50-77 165R14 A11 Flh S04
e2*2001/116* 50-77 175/70R14 A11
0314*00-61; 50-77 185/70R14 A11
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Micra 48-65 165/70R14 A12 A16 A82
K12 48-65 175/65R14 A01 K1c K2c B03 Flh S02
e11*2001/116*0195*. 48-65 185/60R14 A01 K1c K2c
48-65 195/60R14 A01 K1c K2c K42
Nissan Micra 59, 72 165/70R14 A13 A16 A82 Flh
K13 59, 72 175/65R14 A01 A12 K1a K1b S03
e13*2007/46*1111*.. 59, 72 185/60R14 A01 A12 K1c K2b
incl. Facelift 2014 59, 72 185/65R14 A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
Renault Clio (I) 40-55 165/60R14 A12 A16 A82
57 40-55 185/50R14 B03 S02
e2*93/81*0064*.. 66-79 175/60R14
66-79 185/55R14
Renault Clio (II) 40-72 165/65R14 A11 R37 A16 A82 B03
B 40-72 175/60R14 A11 R37 S02
e2*93/81*0126*.. 40-72 185/55R14 A85
e2*98/14*0126*.. 40-79 185/60R14 A11
42-79 175/65R14 A11 R09
Renault Laguna 61-84 185/65R14 R37 T86 T90 112 A12 A16 A82
B56 61-84 195/60R14 R37 T86 112 B02 B03 S02
G638, 61-84 195/65R14 R09 112
e2*93/81*0012*.., 61-84 205/60R14 T88 112
e2*98/14*0012*..
Renault Laguna 61-84 185/65R14 R37 T86 T90 112 A12 A16 A82
K56 61-84 195/60R14 R37 T86 112 B02 B03 S02
e2*93/81*0011*.., 61-84 195/65R14 R09 T86 T90 112
e2*98/14*0011*.. 61-84 205/60R14 T88 112
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55065009 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane 47-84 175/65R14 A12 A16 A82
BA 47-84 175/70R14 R09 B02 B03 S02
e2*93/81*0010*.. 47-84 185/55R14 T79
e2*98/14*0010*.. 47-84 185/60R14
47-84 185/65R14 A01 K42 R09
47-84 195/55R14 A01 K42
47-84 195/60R14 A01 K2b K42
51,5 165/65R14 T79
51,5 175/60R14 T79
Renault Megane 47-70 175/70R14 R09 A12 A16 A82
Break 47-70 185/65R14 B02 B03 S02
KA
e2*98/14*0192*..
Renault Megane 66-84 175/65R14 A12 A16 A82
Cabrio 66-84 185/55R14 B02 B03 S02
EA 66-84 185/60R14
e2*93/81*0103*.. 66-84 195/55R14
e2*98/14*0103*..
Renault Megane 47-83,5 175/65R14 A12 A16 A82
Classic 47-83,5 175/70R14 R09 B02 B03 S02
LA 47-83,5 185/55R14 T79
e2*93/81*0072*.., 47-83,5 185/60R14
e2*98/14*0072*.. 47-83,5 195/55R14
Renault Megane 66-83,5 175/65R14 A12 A16 A82
Coupé 66-83,5 175/70R14 R09 B02 B03 S02
DA 66-83,5 185/55R14 T79
e2*93/81*0009*.. 66-83,5 185/60R14
e2*98/14*0009*.. 66-83,5 185/65R14 A01 K42 R09
66-83,5 185/65R14 A01 K42 X04
66-83,5 195/55R14 A01 K42
66-83,5 195/60R14 A01 K2b K42
Renault Scénic 55-66 175/70R14 A13 A16 A82 B02
JA 55-66 185/65R14 A12 B03 X04 S02
e2*93/81*0068*..,
e2*98/14*0068*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55065009 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 7
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
112 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55065009 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 7
A85 Die Verwendung von Schneeketten für diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn
der Fahrzeughersteller Schneeketten für diese Reifenbreite aber mit größerem Reifen-
Querschnittsverhältnis freigegeben hat (s. Betriebsanleitung).
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55065009 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 6 von 7
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X04 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 27. Oktober 2014 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55065009 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 7 von 7
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2009.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 27. Oktober 2014
Haasis 00219108.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim