GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ Z5514
Radgröße 5,5Jx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
11 Z5514 LK100/ohne Ring 4/100/60,1 38 560 1940
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47722
Herstellerzeichen AUTEC Germany
Radtyp und Ausführung Z5514 (s.o.)
Radgröße 5,5Jx14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 47722*10
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 30,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan (I) 50-65 165/80R14 A11 R37 A16 A82 B03
SD/SR 50-65 165R14 A11 R37 Sth S03
e2*2001/116* 50-65 175/70R14 A31 R37
0314*00-61; 50-77 185/70R14 A12
0323*00-29; 50-77 195/65R14 A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (I) 50-77 185/70R14 A11 A16 A82 B03
SD/SR 50-77 195/65R14 A12 Car S03
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I) 50-77 165/80R14 A11 A16 A82 B03
SD/SR 50-77 165R14 A11 Flh S03
e2*2001/116* 50-77 175/70R14 A11
§22 47722*10
0314*00-61; 50-77 185/70R14 A11
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Spring 19 (18,6) 165/70R14 A12 A16 A58
DBG 19 (18,6) 175/65R14 A82 Y85 ZAB
e9*2018/858*11001*.. 19 (18,6) 185/60R14 A01 K2b S03
- Elektro
- max. Leistung: 33 kW
Nissan Micra (III) 48-65 165/70R14 A12 A16 A82
K12 48-65 175/65R14 A01 K1c K2c B03 Flh S01
e11*2001/116*0195*. 48-65 185/60R14 A01 K1c K2c
48-65 195/60R14 A01 K1c K2c K42
Nissan Micra (IV) 59, 72 165/70R14 A13 A16 A82 Flh
K13 59, 72 175/65R14 A01 A12 K1a K1b S02
e13*2007/46*1111*.. 59, 72 185/60R14 A01 A12 K1c K2b
incl. Facelift 2014 59, 72 185/65R14 A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
Renault Clio (II) 40-72 165/65R14 A11 R37 A16 A82 B03
B 40-72 175/60R14 A11 R37 S01
e2*93/81*0126*.. 40-72 185/55R14 A85
e2*98/14*0126*.. 40-79 185/60R14 A11
42-79 175/65R14 A11 R09
Renault Megane (I) 47-84 175/65R14 A12 A16 A82
BA 47-84 175/70R14 R09 B02 B03 S01
e2*93/81*0010*.. 47-84 185/55R14 T79
e2*98/14*0010*.. 47-84 185/60R14
47-84 185/65R14 A01 K42 R09
47-84 195/55R14 A01 K42
47-84 195/60R14 A01 K2b K42
51,5 165/65R14 T79
51,5 175/60R14 T79
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane (I) 47-70 175/70R14 R09 A12 A16 A82
Break 47-70 185/65R14 B02 B03 S01
KA
e2*98/14*0192*..
Renault Megane (I) 66-84 175/65R14 A12 A16 A82
Cabrio 66-84 185/55R14 B02 B03 S01
EA 66-84 185/60R14
e2*93/81*0103*.. 66-84 195/55R14
e2*98/14*0103*..
Renault Megane (I) 47-83,5 175/65R14 A12 A16 A82
Classic 47-83,5 175/70R14 R09 B02 B03 S01
LA 47-83,5 185/55R14 T79
e2*93/81*0072*.., 47-83,5 185/60R14
e2*98/14*0072*.. 47-83,5 195/55R14
Renault Megane (I) 66-83,5 175/65R14 A12 A16 A82
Coupé 66-83,5 175/70R14 R09 B02 B03 S01
DA 66-83,5 185/55R14 T79
e2*93/81*0009*.. 66-83,5 185/60R14
§22 47722*10
e2*98/14*0009*.. 66-83,5 185/65R14 A01 K42 R09
66-83,5 185/65R14 A01 K42 X04
66-83,5 195/55R14 A01 K42
66-83,5 195/60R14 A01 K2b K42
Renault Scenic (I) 55-66 175/70R14 A13 A16 A82 B02
JA 55-66 185/65R14 A12 B03 X04 S01
e2*93/81*0068*..,
e2*98/14*0068*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 47722*10
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
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A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A85 Die Verwendung von Schneeketten für diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn
der Fahrzeughersteller Schneeketten für diese Reifenbreite aber mit größerem Reifen-
Querschnittsverhältnis freigegeben hat (s. Betriebsanleitung).
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
§22 47722*10
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
§22 47722*10
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
X04 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck).
ZAB Abweichend von der im Gutachten angegebenen Zentrierart des Sonderrades hat dieser
Fahrzeugtyp eine „Lochkreiszentrierung“.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55065009 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2022 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2009.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 47722*10
Lambsheim, 10. März 2022
Kocher 00385919.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim