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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 5

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               Z5514
                Radgröße                          5,5Jx14H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                11           Z5514 LK100/Ø60,1-Ø56,1               4/100/56,1          43          560    1910
                             Nr. 61

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        47722
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             Z5514 (s.o.)
                Radgröße                          5,5Jx14H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 47722*08




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Honda
                                                  Kia
                                                  MG Rover
                                                  Mitsubishi

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Civic             66-81          185/70R14   A11 R09                             A16 A82 B03
                EP1, -2, -4             66-81          195/65R14   A30                                 Flh S02
                e11*98/14*
                0173,0174,0188*..
                Honda Civic             66-81          185/70R14   A11                                 A16 A82 B03
                EU5,-6,-7,-8,-9         66-81          195/65R14   A30                                 Flh S02
                e11*98/14*
                0158-0161,0189*..
                Honda Jazz              57,61          175/65R14   A13                                 A16 A82 B03
                GD1,GD5,GE2,GE3         57,61          185/60R14   A12                                 S02
                e6*98/14*0088,87*..,
                e6*2001/116*0101*..,
                e6*2001/116*0102*..
                Kia Sephia, Shuma       65-84,3        185/65R14   R37                                 A12 A16 A82
                FB                      65-84,3        195/60R14                                       B03 Flh Sth
                e4*96/27*0024*..,                                                                      S02
                e4*98/14*0024*..
                - Shuma I/II, Spectra
§ 22 47722*08




                Rover 2..,-25,MG ZR     55-107         175/65R14   A11 R09                             A16 A82 B03
                RF, F                   55-107         175/70R14   A11 R09                             Npf S02
                H224,                   55-107         185/60R14   A85 R09
                e11*93/81,              55-107         185/65R14   A11 R09
                2001/116*0016*..
                Rover 4..,-45, MG ZS    55-100         175/65R14   R09                                 A11 A16 A82
                RT, T                   55-100         175/65R14   M+S R09                             B03 S02
                H093,                   55-100         185/60R14   R09
                e11*93/81*0014*..,      55-100         185/65R14   R09
                e11*2001/116*0014*.     74-110         175/70R14   R09
                Mitsubishi Carisma      66             175/65R14   R09                                 A11 A16 A82
                DAO                     66             175/70R14   R09                                 B02 B03 S02
                e4*93/81*0005*..,       66             185/65R14   R37
                e4*98/14*0005*..        66             195/60R14
                Mitsubishi Colt/Lancer  55-76          175/65R14   R37                                 A12 A16 A58
                CJO                     55-76          185/60R14   R37                                 A82 B02 B03
                e1*93/81*0031*..        55-76          185/65R14   R09                                 S02
                Mitsubishi Lancer SW    50-83          175/65R14   R37                                 A12 A16 A58
                CAOW, CAO               50-83          185/60R14   R09                                 A82 B02 B03
                G230,                   50-83          185/70R14   R09                                 S02
                e1*96/79*0061*..
                Mitsubishi Space Star 52, 59           165/65R14   A90                                 A16 A16 A58
                A00, Z30               52, 59          175/60R14   A90                                 A82 Flh S02
                e1*2007/46*0951*..;
                e1*2001/116*0271*18-
                ..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 3 von 5

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.
§ 22 47722*08




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
                von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
                geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A85    Die Verwendung von Schneeketten für diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn
                der Fahrzeughersteller Schneeketten für diese Reifenbreite aber mit größerem Reifen-
                Querschnittsverhältnis freigegeben hat (s. Betriebsanleitung).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 5

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
§ 22 47722*08




                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 1. März 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514
                Hersteller                   AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 5 von 5

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 1. März 2017




                Coen                                                              00266225.DOC
§ 22 47722*08




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