GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 5 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ Z5514 Radgröße 5,5Jx14H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 11 Z5514 LK100/Ø60,1-Ø56,1 4/100/56,1 43 560 1910 Nr. 61 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47722 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung Z5514 (s.o.) Radgröße 5,5Jx14H2 Einpresstiefe ET (s.o.) § 22 47722*08 Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Kia MG Rover Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic 66-81 185/70R14 A11 R09 A16 A82 B03 EP1, -2, -4 66-81 195/65R14 A30 Flh S02 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic 66-81 185/70R14 A11 A16 A82 B03 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 195/65R14 A30 Flh S02 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Jazz 57,61 175/65R14 A13 A16 A82 B03 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 185/60R14 A12 S02 e6*98/14*0088,87*.., e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*.. Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/65R14 R37 A12 A16 A82 FB 65-84,3 195/60R14 B03 Flh Sth e4*96/27*0024*.., S02 e4*98/14*0024*.. - Shuma I/II, Spectra § 22 47722*08 Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 175/65R14 A11 R09 A16 A82 B03 RF, F 55-107 175/70R14 A11 R09 Npf S02 H224, 55-107 185/60R14 A85 R09 e11*93/81, 55-107 185/65R14 A11 R09 2001/116*0016*.. Rover 4..,-45, MG ZS 55-100 175/65R14 R09 A11 A16 A82 RT, T 55-100 175/65R14 M+S R09 B03 S02 H093, 55-100 185/60R14 R09 e11*93/81*0014*.., 55-100 185/65R14 R09 e11*2001/116*0014*. 74-110 175/70R14 R09 Mitsubishi Carisma 66 175/65R14 R09 A11 A16 A82 DAO 66 175/70R14 R09 B02 B03 S02 e4*93/81*0005*.., 66 185/65R14 R37 e4*98/14*0005*.. 66 195/60R14 Mitsubishi Colt/Lancer 55-76 175/65R14 R37 A12 A16 A58 CJO 55-76 185/60R14 R37 A82 B02 B03 e1*93/81*0031*.. 55-76 185/65R14 R09 S02 Mitsubishi Lancer SW 50-83 175/65R14 R37 A12 A16 A58 CAOW, CAO 50-83 185/60R14 R09 A82 B02 B03 G230, 50-83 185/70R14 R09 S02 e1*96/79*0061*.. Mitsubishi Space Star 52, 59 165/65R14 A90 A16 A16 A58 A00, Z30 52, 59 175/60R14 A90 A82 Flh S02 e1*2007/46*0951*..; e1*2001/116*0271*18- .. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 5 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. § 22 47722*08 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A85 Die Verwendung von Schneeketten für diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller Schneeketten für diese Reifenbreite aber mit größerem Reifen- Querschnittsverhältnis freigegeben hat (s. Betriebsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 5 A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg- hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- § 22 47722*08 ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 1. März 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47722 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55065009 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ Z5514 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 5 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 1. März 2017 Coen 00266225.DOC § 22 47722*08 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim