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							             Gutachten 366-0189-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50897
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC515 7.5JX17H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.12.2016
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        246
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0751*..
                     Handelsbez.:        B-Klasse

                     Variante(n):        Frontantrieb, Kombi

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26P                        x = 305             y = 335                VA
                           26B                        x = 355             y = 385                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26N                     x = 355       y = 385           8                VA
                           26J                     x = 355       y = 385          18                VA
                           27H                     x = 310       y = 295           8                HA
                           27F                     x = 310       y = 295          13                HA
§ 22 50897
             Gutachten 366-0189-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50897
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC515 7.5JX17H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.12.2016
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             Fahrzeughersteller                      : DAIMLER (D)
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 52,5
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             P4B                 66,6                    ohne                        66,6                    650     2000    04/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D)
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93                                      A-Klasse;
§ 22 50897




                                                       215/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             66 - 160 225/45R17              51G                        12A; 51A; 71E; 721;
                                             155 - 160 205/50R17 93          52J                        729; 73C; 74C; 76S
                                                       215/45R17 91          52J

             Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
             246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93                                      B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                      215/45R17 91                                      nicht Natural Gas
                                                      225/45R17              51G                        Drive; nicht Electric
                                                                                                        Drive; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74C;
                                                                                                        76S

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93                                     CLA; nicht
                                                       215/45R17 91                                     Sportfahrwerk; CLA
                                                       225/45R17 91                                     Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        73C; 74C; 76S
             Gutachten 366-0189-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50897
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC515 7.5JX17H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.12.2016
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             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93                                   B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                       215/45R17 91                                   nicht Natural Gas
                                                       225/45R17    51G                               Drive; nicht Electric
                                                                                                      Drive; Kombi;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74C;
                                                                                                      76S
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 125 205/50R17 93                               A-Klasse;
                                                            215/45R17 91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  66 - 160 225/45R17         51G                      12A; 51A; 71E; 721;
                                                  155 - 160 205/50R17 93     52J                      729; 73C; 74C; 76S
                                                            215/45R17 91     52J
             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 225/45R17        51G                      CLA; CLA Limousine;
                                                                                                      CLA Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 721;
§ 22 50897




                                                                                                      73C; 74C; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93                                    CLA; nicht
                                                      215/45R17 91                                    Sportfahrwerk; CLA
                                                      225/45R17 91                                    Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76S

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
             Gutachten 366-0189-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50897
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC515 7.5JX17H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.12.2016
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                   Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                   gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
§ 22 50897




                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                  Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                  serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                  zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.