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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54384 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ AC-520 2085
Hersteller                       RVS Srl

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                     RVS Srl
                                 via per Salvatronda 60
                                 I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                 QM-Nr.: 39020150706

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           AC-520
Typ                              AC-520 2085
Radgröße                         8,5JX20H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
27A          AC-520 2085 27A / ohne Ring           5/110/65,1         31        750    2280

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       54384
Herstellerzeichen                RVS
Radtyp und Ausführung            AC-520 2085...(s.o.)
Radgröße                         8,5JX20H2
Einpresstiefe                    ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M12x1,25      Kegel 60°     120                   22,5
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110                   26
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°     135                   26
S04       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     110                   25
S05       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     130                   25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Alfa Romeo
                                 Chrysler
                                 Fiat
                                 Opel

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ AC-520 2085
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 159/159 Sportw.   85-147        245/30R20    G16 K1c K2c K42 K46 K56 T90      A01 A12 A14
939                                                                                A18 A58 B02
e3*2001/116*0212*..                                                                B29 Car Lim
                                                                                   Pe7 S04
Alfa Brera, Spider     120-147       245/30R20    K1c K2b K46 K56 T90              A01 A12 A14
939                                                                                A18 A58 B02
e3*2001/116*0212*..                                                                B29 Cbo Cpe
                                                                                   Pe7 S04
Alfa Stelvio           110-206       235/45R20    A32                              A14 A18 A57
949                    110-206       245/45R20    A91                              B02 S05
e3*2007/46*0435*..     110-206       255/40R20    A12
                       110-206       255/45R20    A12
Jeep Cherokee          103-200       235/40R20    K1c T96                          A01 A12 A14
KL                     103-200       245/40R20    K1c                              A18 A57 JnT
e4*2007/46*0783*..     103-200       255/35R20    K1c K2c                          R34 S03
                       103-200       255/40R20    K1c K2c
Jeep Cherokee          200           245/45R20                                     A12 A14 A18
Trailhawk              200           245/50R20    A01 K2b                          A56 KMV
KL                     200           255/45R20    A01 K2b                          R55
e4*2007/46*0783*..     200           265/45R20    A01 K2b                          S03

Jeep Compass           88-125        235/40R20    K1a K2b                          A01 A12 A14
MX, MP                 88-125        245/35R20    K1a K2b                          A18 A57 NoP
e11*2007/46*4037*..,   88-125        245/40R20    K1a K2b                          S03
e4*2007/46*1410*..
e3*2007/46*0508*..
Jeep Renegade 2WD      81-103        235/40R20    K2b K6v                          A01 A12 A14
BU                     81-103        245/35R20    K1a K2b K6v                      A18 A58 S01
e3*2007/46*0300*..     81-103        245/40R20    K1a K2b K6v
Jeep Renegade 4WD      88-125        235/40R20    K2b K6v                          A01 A12 A14
BU                     88-125        245/35R20    K1a K2b K6v                      A18 A56 S01
e3*2007/46*0300*..     88-125        245/40R20    K1a K2b K6v
Fiat 500X 2WD          70-103        235/30R20    K1c K2b K6w                      A01 A12 A14
334                    70-103        235/35R20    K1c K2b K6w                      A18 A58 S01
e3*2007/46*0318*..     70-103        245/30R20    K1c K2b K6w
Fiat 500X 4WD          100-125       235/30R20    K1c K2b K6w                      A01 A12 A14
334                    100-125       235/35R20    K1c K2b K6w                      A18 A56 S01
e3*2007/46*0318*..     100-125       245/30R20    K1c K2b K6w
Opel Signum            74-184        235/30R20    K1c K2b K45 K56 T88              A01 A12 A14
Vectra/Car, Z-C/S      74-184        245/30R20    G73 K1c K2b K45 K56 T90          A18 Flh S02
e1*2001/116*0214*..,
e1*2001/116*0291*..
Opel Vectra-C          74-206        235/30R20    K1c K2b K45 K56 T88              A01 A12 A14
Vectra/Lim, Z-C        74-206        245/30R20    G73 K1c K2b K45 K56 T90          A18 Flh Lim
e1*98/14*0187*..,                                                                  S02
e1*2001/116*0290*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54384 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ AC-520 2085
Hersteller                       RVS Srl

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-C           74-206        235/30R20     K1c K2b K45 K56 T88                   A01 A12 A14
Vectra/SW, Z-C/SW       74-206        245/30R20     G73 K1c K2b K45 K56 T90               A18 Car S02
e1*2001/116*0238*..,
e1*2001/116*0292*..
- Caravan, Kombi


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54384 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ AC-520 2085
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                       Seite 4 von 7

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54384 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ AC-520 2085
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                       Seite 5 von 7

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

JnT     Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee
Trailhawk mit serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54384 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ AC-520 2085
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 6 von 7

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

Pe7    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 305
mm an Achse 1.

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R55    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
245/65R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54384 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ AC-520 2085
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                           Seite 7 von 7

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Oktober 2022 in Lambsheim statt.


Anlage ohne Verwendung

Für die Ausführung FEB wurde keine Verwendung erstellt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Oktober 2022




Schmidt                                                                         00398753.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim