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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54360 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55807522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                           Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   RVS Srl
                                              via per Salvatronda 60
                                              I 31033 Castelfranco Veneto TV



               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         AC-521
               Typ                            AC-521 2080
               Radgröße                       8JX20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                U98           AC-521 2080 U98 / ohne Ring           5/108/63,4        49         725      2300


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55800123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54362 ,
               RADTYP AC-521 2090) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.
§22 54360*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54360
               Herstellerzeichen              RVS
               Radtyp und Ausführung          AC-521 2080 ... (s.o.)
               Radgröße                       8JX20H2
               Einpresstiefe                  ET... (s.o.)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5            Kegel 60°               140               33,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Volvo

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54360 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55807522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
               Hersteller                    RVS Srl

                                                                                                         Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Polestar 2                80,160        245/40R20        A98 R02 T99                   A14 A18 A57
                V                                                                                      B66 Lim VA1
                e9*2007/46*6834*..;                                                                    S01
                e9*2018/858*
                11085*00-03
                - Elektro
                - bis Modelljahr 2023
                Polestar 2                192           245/40R20        A98 R02 T99                   A14 A18 A56
                V                                                                                      B66 Lim VA1
                e9*2018/858*                                                                           S01
                11085*04-..
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modelljahr 2024
                Polestar 2                109-141       245/40R20        A12 R02 T99                   A14 A18 A58
                V                                                                                      AHa B66 Lim
                e9*2018/858*                                                                           VA1 S01
§22 54360*01




                11085*04-..
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modelljahr 2024
                Volvo C40                 80, 160       235/45R20        A92 R02                       A14 A18 A57
                X                         80, 160       245/40R20        A01 A12 R02                   V20 Vn2 VA1
                e9*2007/46*                                                                            S01
                3146*13-15
                - Elektro
                - bis Modell 2022
                Volvo EC40, C40           183           235/45R20        A92 R02                       A14 A18 A56
                X                         183           245/40R20        A01 A12 R02                   V20 Vn2 VA1
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                  S01
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EC40, C40           101-128       235/45R20        R02                           A12 A14 A18
                X                         101-128       245/40R20        A01 R02                       A58 AHa V20
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                  Vn2 VA1 S01
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EX40, XC40          101-128       235/45R20        R02                           A12 A14 A18
                Recharge                  101-128       245/40R20        A01 R02                       A58 AHa V20
                X                                                                                      Vn2 VA1 S01
                e9*2007/46*3146*16-..
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modell 2023



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54360 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55807522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
               Hersteller                    RVS Srl

                                                                                                          Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Volvo EX40, XC40           183           235/45R20       A92 R02                        A14 A18 A56
                Recharge                   183           245/40R20       A01 A12 R02                    V20 Vn2 VA1
                X                                                                                       S01
                e9*2007/46*3146*16-..
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo XC40 Recharge        80, 160       235/45R20       A92 R02                        A14 A18 A57
                X                          80, 160       245/40R20       A01 A12 R02                    V20 Vn2 VA1
                e9*2007/46*                                                                             S01
                3146*09-15
                - Elektro
                - bis Modell 2022


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55800123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54362 ,
               RADTYP AC-521 2090) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
§22 54360*01




               Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55807522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
               Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                            Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 54360*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54360 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55807522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
               Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                               Seite 5 von 7

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A92       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
               dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               A98       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen
               zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               B66      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an
               Achse 1.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
§22 54360*01




               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54360 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55807522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                             Seite 6 von 7

               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20      285/40R20
               Nr. 15   255/50R20      285/45R20
               Nr. 16   255/55R20      295/45R20
               Nr. 17   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 18   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
§22 54360*01




               Nr. 19   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 20   265/45R20      295/40R20
               Nr. 21   265/50R20      295/45R20
               Nr. 22   275/35R20      305/30R20
               Nr. 23   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 24   275/45R20      305/40R20
               Nr. 25   285/35R20      335/30R20
               Nr. 26   285/40R20      325/35R20
               Nr. 27   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55800123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54362 ,
               RADTYP AC-521 2090) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Oktober 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54360 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55807522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ AC-521 2080
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                              Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 1. Oktober 2025
§22 54360*01




               Schmidt                                                                                         00456551.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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