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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54362 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                           Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   RVS Srl
                                              via per Salvatronda 60
                                              I 31033 Castelfranco Veneto TV



               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         AC-521
               Typ                            AC-521 2090
               Radgröße                       9JX20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                7C8           AC-521 2090 7C8 / ohne Ring           5/108/63,4        52         725      2300


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55807522, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54360 , RADTYP AC-521 2080) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54362*02




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54362
               Herstellerzeichen              RVS
               Radtyp und Ausführung          AC-521 2090 ... (s.o.)
               Radgröße                       9JX20H2
               Einpresstiefe                  ET... (s.o.)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5            Kegel 60°               140               33,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Volvo

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54362 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
               Hersteller                    RVS Srl

                                                                                                        Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Polestar 2                80,160        245/40R20       A12 R03 T99                   A14 A18 A57
                V                                                                                     B66 Lim HA2
                e9*2007/46*6834*..;                                                                   S01
                e9*2018/858*
                11085*00-03
                - Elektro
                - bis Modelljahr 2023
                Polestar 2                192           245/40R20       A12 R03 T99                   A14 A18 A56
                V                                                                                     B66 Lim HA2
                e9*2018/858*                                                                          S01
                11085*04-..
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modelljahr 2024
                Polestar 2                109-141       245/40R20       A92 R03 T99                   A14 A18 A58
                V                                                                                     AHa B66 Lim
                e9*2018/858*                                                                          HA2 S01
§22 54362*02




                11085*04-..
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modelljahr 2024
                Volvo C40                 80, 160       255/40R20       A12 R03                       A14 A18 A57
                X                         80, 160       265/40R20       A12 R03                       V20 Vn2 HA2
                e9*2007/46*               80, 160       275/35R20       A01 A12 K2a K2b R03           S01
                3146*13-15
                - Elektro
                - bis Modell 2022
                Volvo EC40, C40           183           255/40R20       A12 R03                       A14 A18 A56
                X                         183           265/40R20       A12 R03                       V20 Vn2 HA2
                e9*2007/46*3146*16-..     183           275/35R20       A01 A12 K2a K2b R03           S01
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EC40, C40           101-128       255/40R20       R03                           A12 A14 A18
                X                         101-128       265/40R20       R03                           A58 AHa V20
                e9*2007/46*3146*16-..     101-128       275/35R20       A01 K2a K2b R03               Vn2 HA2 S01
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EX40, XC40          101-128       255/40R20       R03                           A12 A14 A18
                Recharge                  101-128       265/40R20       R03                           A58 AHa V20
                X                         101-128       275/35R20       A01 K2a K2b R03               Vn2 HA2 S01
                e9*2007/46*3146*16-..
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modell 2023



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54362 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
               Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                          Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Volvo EX40, XC40            183          255/40R20      A12 R03                         A14 A18 A56
                Recharge                    183          265/40R20      A12 R03                         V20 Vn2 HA2
                X                           183          275/35R20      A01 A12 K2a K2b R03             S01
                e9*2007/46*3146*16-..
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo XC40 Recharge         80, 160      255/40R20      A12 R03                         A14 A18 A57
                X                           80, 160      265/40R20      A12 R03                         V20 Vn2 HA2
                e9*2007/46*                 80, 160      275/35R20      A01 A12 K2a K2b R03             S01
                3146*09-15
                - Elektro
                - bis Modell 2022


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55807522, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54360 , RADTYP AC-521 2080) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
§22 54362*02




               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%    100% 100%
               230 km/h                 94%    100% 100%
               240 km/h                 91%    100% 100%
               250 km/h                 -      95%      100%
               260 km/h                 -      90%      100%
               270 km/h                 -      85%      100%
               280 km/h                 -      -        95%
               290 km/h                 -      -        90%
               300 km/h                 -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54362 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                            Seite 4 von 7
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 54362*02




               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A92       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
               dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.



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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                              Seite 5 von 7

               B66      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an
               Achse 1.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55807522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54360 ,
               RADTYP AC-521 2080) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
§22 54362*02




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54362 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                             Seite 6 von 7

               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20      285/40R20
               Nr. 15   255/50R20      285/45R20
               Nr. 16   255/55R20      295/45R20
               Nr. 17   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 18   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
§22 54362*02




               Nr. 19   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 20   265/45R20      295/40R20
               Nr. 21   265/50R20      295/45R20
               Nr. 22   275/35R20      305/30R20
               Nr. 23   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 24   275/45R20      305/40R20
               Nr. 25   285/35R20      335/30R20
               Nr. 26   285/40R20      325/35R20
               Nr. 27   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Oktober 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                              Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 1. Oktober 2025
§22 54362*02




               Schmidt                                                                                         00456552.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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