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							Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
                                           (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH,
                                           VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 22 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 26
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                  Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
G8B               G8B                        ohne                        66,6                     900      2380    10/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-M08 2210 KBA: 53612 Lochkreis: 5x112 ET: 19


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KARP




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 31.01.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : F2
Zubehör                                    : LS17D27R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : GE
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 4L1; FY; 4L
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2
                                             140 Nm für Typ : FY; F2
                                             160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                         TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  11A; 241; 244; 246;    A6; Kombilimousine;
                                                        247; 26B; 26N; 27F;    Limousine;
                                                        5JA
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                               73C; 74A
F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  11A; 24J; 248; 26B;    A6 ALLROAD
                                                        26N; 27H               QUATTRO;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                               73C; 74A
F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 265/30R22 98  11A; 248; 26B; 26N     A7 Sportback;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                               73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen              Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..   158       255/40R22 103 5LK                                e-tron; e-tron
                                            265/40R22 106                                    Sportback;
                                            275/35R22 104 11A; 245; 248; 5MA                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/40R22 107 11A; 245; 248                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74D; 75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 31.01.2022
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Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97     11A; 24J; 248; 26N;               Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                                           5IM                               SQ5 Sportback;
                                          255/35R22 99     11A; 241; 244; 246;               Allradantrieb;
                                                           26J; 5JK                          Frontantrieb; inkl.
                                          265/35R22 102 11A; 241; 244; 246;                  Hybrid;
                                                           26J; 26P; 27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                                ab
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 5LA; 52J                            e13*2007/46*1081*06;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74D; 75I; PDH

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                     ab
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 5LA; 52J                 e1*2001/116*0350*20;
                                                                                  Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                  73C; 74D; 75I; PDH


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/35R22 97        11A; 24J; 248; 26N;     Q5; Q5 Sportback; SQ5
                                                                     5IM                     Sportback;
                                                 255/35R22 99        11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                     26J; 5JK                Frontantrieb; inkl.
                                                 265/35R22 102       11A; 241; 244; 246;     Hybrid;
                                                                     26J; 26P; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74D


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-M08 2210 KBA: 53612 Lochkreis: 5x112 ET: 19


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 31.01.2022
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Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KARP
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : S17F29R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
BMWi-N       e1*2018/858*00109*.. 102 - 140 265/40R22 106          11A; 248; 5NA             Allradantrieb;
                                            275/40R22 107          11A; 248                  Elektro;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 75I
G4X            e1*2007/46*1881*..      120 - 210 255/35R22 99      YAO; YC2; 11A; 26P;       inkl. Hybrid;
                                                                   57E; KARP                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76A
G4X            e1*2007/46*1881*..      240 - 265 255/35R22 99      YAO; YC2; 11A; 26P;       M SERIE; inkl. Hybrid;
                                                                   57E; KARP                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/35R22 99             YAO; 11A; 245; 248;       Allradantrieb; inkl.
                                                                   26P; 27I                  Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A
G3X            e1*2007/46*1797*..      100 - 210 255/35R22 99      YAO; 11A; 245; 248;       Allradantrieb;
                                                                   26P; 27I; 5JK             Heckantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/35R22 99  YAO; 57E; KARP      BMW X3, BMW X4;
                                          265/35R22 102 11A; 57E; 6BP; KARP 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                            73C; 74A; 76A


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-M08 2210 KBA: 53612 Lochkreis: 5x112 ET: 19




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 31.01.2022
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Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KARP
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : LS17D27R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102            11A; 24J; 248; 26P;     Allradantrieb;
                                                                     5LA                     Heckantrieb; Elektro;
                                                 275/35R22 104       11A; 24J; 244; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; PDJ

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 245/35R22 97 CFB; 11A; 24J; 57E;                  AMG GLC 43; AMG
                                                        KARP                                 GLC
                                                                                             43 4MATIC; Coupe;
                                                                                             SUV;
                                                 255/35R22 99        YAO; 11A; 24J; 57E;     Allradantrieb;
                                                                     KARP                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/35R22 98        11A; 24J; 26P; 57E; 99I 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76A


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : LS17D27R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 275/30R22 99              11A; 24J; 24M; 26P;     nicht S 580 e; inkl.
                                                                     5JK                     Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 80Q


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103                                    inkl. Hybrid;
                                          265/35R22 102                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                           73C; 74D; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        265/35R22
                     Hinterachse:                        295/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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                                                                                                     Seite: 9 von 19
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
     Vorderachse zulässig
99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          265/35R22
                     Hinterachse:                          305/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R22
                     Hinterachse:                          285/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen A brollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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KARP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse AC-M08 2210 KBA: 53612 Lochkreis 5x112 ET: 19
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R22
                    Hinterachse:                          295/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R22
                    Hinterachse:                          285/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        F2
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1801*..
        Handelsbez.:        A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 200              y = 200                VA
              26B                        x = 250              y = 250                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 250        y = 250           8                VA
              26J                     x = 250        y = 250          30                VA
              27H                     x = 250        y = 300           8                HA
              27F                     x = 250        y = 300          20                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        F2
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1801*..
        Handelsbez.:        A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 200              y = 300                VA
              26B                        x = 250              y = 350                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 250        y = 350           8                VA
              26J                     x = 250        y = 350          30                VA
              27H                     x = 200        y = 350           8                HA
              27F                     x = 200        y = 350          30                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        FY
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1550*..
        Handelsbez.:        Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250              y = 250                VA
              26P                        x = 250              y = 200                VA
              27B                        x = 250              y = 300                HA
              27I                        x = 250              y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250        y = 250          10                VA
              26N                     x = 250        y = 250          10                VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        G3X
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1797*..
        Handelsbez.:        BMW X-REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250              y = 250                VA
              27I                        x = 200              y = 250                HA
              27B                        x = 250              y = 300                HA
              26P                        x = 200              y = 200                VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        G4X
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1881*..
        Handelsbez.:        BMW X REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 200              y = 200                VA
              26P                        x = 200              y = 200                VA
              27B                        x = 200              y = 200                HA
              27I                        x = 200              y = 200                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250        y = 250          30                VA
              26N                     x = 250        y = 250           8                VA
              27H                     x = 250        y = 250           8                HA
              27F                     x = 250        y = 250          25                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        204 X
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0480*..
        Handelsbez.:        GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26B                      x = 315              y = 310                  VA
              26P                      x = 265              y = 260                  VA
              27B                      x = 325              y = 315                  HA
              27I                      x = 275              y = 265                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]       bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 315        y = 310            20                VA
              26N                   x = 315        y = 310             8                VA
              27F                   x = 325        y = 315            25                HA
              27H                   x = 325        y = 315             8                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         MERCEDES
        Fahrzeugtyp:        R2S
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*2115*..
        Handelsbez.:        S-Klasse

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 275              y = 295                VA
              26P                        x = 225              y = 245                VA
              27B                        x = 230              y = 250                HA
              27I                        x = 180              y = 200                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 275        y = 295          15                VA
              26N                     x = 275        y = 295           8                VA
              27F                     x = 230        y = 250          10                HA
              27H                     x = 230        y = 250           8                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         MERCEDES
        Fahrzeugtyp:        E2EQSW
        Genehm.Nr.:         e1*2018/858*00035*..
        Handelsbez.:        EQS-Klasse

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 330              y = 335                VA
              26P                        x = 280              y = 285                VA
              27B                        x = 320              y = 370                HA
              27I                        x = 270              y = 320                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 330        y = 335          30                VA
              26N                     x = 330        y = 335           8                VA
              27F                     x = 320        y = 370          20                HA
              27H                     x = 320        y = 370           8                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00313-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53611
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-M08 2290
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         QUATTRO
        Fahrzeugtyp:        FY
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1685*..
        Handelsbez.:        Q5

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250              y = 250                VA
              26P                        x = 250              y = 200                VA
              27B                        x = 250              y = 300                HA
              27I                        x = 250              y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250        y = 250          10                VA
              26N                     x = 250        y = 250          10                VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.