Kraftfahrt-Bundesamt
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ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48696*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 EH2+
Typ: AC-MB1_18
Inhaber der ABE RVS S.R.L.
und Hersteller: IT-31033 Castelfranco Veneto TV / Italien
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
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Nummer der ABE: 48696*01
Die ABE-Nr. 48696 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ ,
Typ AC-MB1_18, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55808511
(2.Ausfertigung) vom 19.07.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in der Anlage Nr.
5, (1. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.07.2013
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 18.11.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55808511 (2.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
18.11.2013
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Nummer der ABE: 48696*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.