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							            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 30
            Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                               och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
            22D                 22D                     ohne                        72,6                   820     2175     03/16
            22D                 22D                     ohne                        72,6                   830     2150     03/16
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : M-V; M3; M390; M85; X1; X1-N1
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : X-N1; (Nur BMW X1)
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
§22 50471




            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : 187
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : 346R; 560X; 346C; 346K; 346L; 182; Z89; 390X; 187; ZR;
                                                      1C; 392C; 390L; 3K-N1; 3K; 3L; 3C
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : 3-V; M3
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                      für Typ : K-N1; X3; UKL/X; UKL-C/X; GT; 3C; 5K; 3-V; 1C; UKL-N1;
                                                      X-N1; 5L; 6C
            Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                      Typ : X83
            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R
                                                      120 Nm für Typ : M-V; M3; M390; M85; ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C;
                                                      3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X
                                                      120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                      120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                      140 Nm für Typ : GT; K-N1; M3; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3;
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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                                                     X83; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C
                                                     140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                                     3L
            Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
            M390         e1*2001/116*0345*.. 309          245/35R19         51G; 57E; 575            Nur M3;
                                                                                                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                     51A; 6AZ; 71E; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 76A

            Verkaufsbezeichnung:     BMW M3,1ER REIHE M
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
            M-V          e1*2007/46*0383*.. 309   245/35R19                 51G; 57E; 575            Nur M3;
                                                                                                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                     51A; 6AZ; 71E; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 76A

            Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
            X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19        11A; 24J; 51G; 57E;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        575                          12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                          245/40R19 94W 11A; 24J; 57E; 993           723; 73C; 74A
                                                          255/40R19 96  11A; 24C; 24D
§22 50471




            Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
            3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 11A; 246; 26P;             BMW 3er (F31) ab
            3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        57E                             2012;
                                                                                                    Ab
                                                          225/40R19 93Y     11A; 246; 248; 26P; 27I e24*2007/46*0022*03;
                                                                                                    Ab
                                                                                                    e1*2007/46*0315*06;
                                                          235/35R19 91Y     11A; 22M; 22P; 24J;     Radschraube
                                                                            248; 26P; 27H; 27I;     M14x1,25;
                                                                            5GG                     Allradantrieb;
                                                          245/35R19 93      11A; 22M; 22P; 24J;     Heckantrieb;
                                                                            244; 247; 26P; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/35R19 92Y     GA4; 11A; 22L; 22Q;     12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                            244; 247; 27B; 27F;     6AZ; 71E; 723; 73C;
                                                                            57F
                                                                                                    74A
            3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 265 225/40R19 93       11A; 24J; 248; 27I      BMW 3er (F30) ab
                                                                                                    2012;
                                                          235/35R19 91Y     11A; 22P; 24J; 248;     Ab
                                                                            26P; 27H                e1*2007/46*0314*05;
                                                                                                    Limousine; Stufenheck;
                                                          245/35R19 93      11A; 22M; 22P; 24J;     Allradantrieb;
                                                                            24M; 26P; 27B; 27H      Heckantrieb;
                                                          255/35R19 92      11A; 22M; 22P; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            247; 27B; 27H; 57F;     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                            6AA
                                                                                                    71E; 723; 73C; 74A
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 3 von 31
            Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/40R19 93          XFC                      ab
                                                                                                     e1*2007/46*0559*01;
                                                           225/45R19 96     XFB                      Allradantrieb;
                                                           235/40R19 96     XFD; 11A; 26P; 67H       Heckantrieb;
                                                           235/45R19 95     11A; 26P; 67K            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R19 99     11A; 26P; 67K            12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 73C; 74A
            3-V            e1*2007/46*0559*..    100 - 250 245/40R19 98     XFB; 11A; 248; 57F       ab
                                                                                                     e1*2007/46*0559*01;
                                                           255/40R19 96     GA8; 11A; 248; 57F       Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71E; 723; 73C; 74A;
                                                                                                     76B
            346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 142   235/35R19 91     11A; 21B; 21J; 22B;      Kompakt; Cabrio;
                           e1*98/14*0112*..                                 22L; 24C; 24M; 54A       Coupe; Limousine;
            346K           e1*2001/116*0167*.., 77 - 170   225/35R19 88W    11A; 21B; 21J; 24C;      Stufenheck 4-türig;
                           e1*98/14*0167*..                                 57E; 585                 10B; 11B; 11G; 11H;
            346L           e1*97/27*0097*..,               235/35R19 87W    11A; 21B; 21J; 24C;      12A; 51A; 6AZ; 71E;
                           e1*98/14*0097*..                                 54A; 57E; 671; 68X       723; 729; 73C; 74A;
            346R           e1*2001/116*0146*..,            255/30R19 91     11A; 22B; 22F; 22L;      744
§22 50471




                           e1*98/14*0146*..                                 24D; 57F; 585; 671
            346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 142   235/35R19 91     11A; 21B; 21J; 22B;      Touring;
                           e1*98/14*0097*..                                 22L; 24C; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 85 - 170 235/35R19 87W     11A; 21B; 21J; 24C;      12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                            54A; 57E; 671; 68X       723; 729; 73C; 74A;
                                                           255/30R19 91     11A; 22B; 22F; 22L;      744
                                                                            24D; 57F; 671
            390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 225/35R19 88Y     11A; 24J; 57E; 670;      Nur bis
                                                                            673                      e1*2001/116*0308*08;
                                                           235/35R19 87Y    11A; 24J; 57E; 676;      Touring; Heckantrieb;
                                                                            68X                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/35R19 91Y    11A; 24J                 12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 235/35R19 91  11A; 21P                     Nur bis
            3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                e1*2007/46*0315*05;
            390L           e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y 11A; 21P; 57E; 676;          Facelift ab September
                                                                        68X                          2008; Nur bis
                                                          235/35R19 91Y 11A; 21P                     e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                     Ab
                                                                                                     e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                     Touring; Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            3L           e1*2007/46*0314*..  85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                    Nur bis
            390L         e1*2001/116*0308*..          235/35R19 87Y 11A; 21P; 57E; 676;              e1*2007/46*0314*04;
                                                                    68X                              Facelift ab September
                                                      235/35R19 91  11A; 21P                         2008; Ab
                                                                                                     e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                     Limousine;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 57E; 670;          Nur bis
                                                                        673                          e1*2001/116*0308*08;
                                                          235/35R19 87Y 11A; 24J; 57E; 676;          Limousine;
                                                                        68X                          Heckantrieb;
                                                          235/35R19 91  11A; 24J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 190 225/35R19 88     11A; 24J; 57E; 575       Nur bis
                                                           235/35R19 91     11A; 24J                 e1*2001/116*0344*05;
                                                 155 - 225 225/35R19 88Y    11A; 24J; 57E; 575       Touring; Limousine;
                                                           235/35R19 87Y    11A; 24J; 5ET; 57E;      Allradantrieb;
                                                                            990                      10B; 11B; 11G; 11H;
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                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 200 235/35R19 91     11A; 24J                 bis
            390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 225 225/35R19 88     AFQ; 11A; 24J; 57E       e1*2007/46*0316*07;
                                                           235/35R19 91     11A; 24J; 57E; 990       Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/35R19 88     5FE; 57E; 575            Nur bis
            3K-N1          e24*2007/46*0022*..             235/35R19 91     11A; 21P; 245; 5FE       e1*2007/46*0314*04;
            3L             e1*2007/46*0314*..              255/30R19 91     11A; 22I; 248; 5GG;      Nur bis
            390X           e1*2001/116*0344*..                              57F; 575                 e1*2007/46*0315*05;
                                                                                                     Nur bis
                                                                                                     e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                     Ab
                                                                                                     e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                     Touring; Limousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71E; 723; 73C; 74A
            3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 235/35R19 91Y 11A; 24J                    bis
            392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 225 225/35R19 88W 11A; 24J; 57E; 575;         e1*2007/46*0316*07;
                                                                         670; 673                    Cabrio; Heckantrieb;
                                                           235/35R19 87Y 11A; 24J; 5ET; 57E;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         671; 676; 68X               12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            3C           e1*2007/46*0316*..  90 - 200 235/35R19 91  11A; 24J                         bis
            392C         e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 225/35R19 88W 11A; 24J; 57E; 575;              e1*2007/46*0316*07;
                                                                    670; 673                         Coupe; Heckantrieb;
                                                      235/35R19 87Y 11A; 24J; 5ET; 57E;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    671; 676; 68X                    12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y GA4; 11A; 245; 248;              ab
                                                                    27I                              e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                     4er Cabrio (F33);
                                                           235/35R19 91Y 11A; 24J; 248; 26P;         Cabrio; Allradantrieb;
                                                                         27H; 27I; 5GG; 68X          Heckantrieb;
                                                           245/35R19 93Y 11A; 24J; 248; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27B; 27H; 68R               12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                           255/35R19 96  GA4; 11A; 244; 247;         71E; 723; 73C; 74A
                                                                         27B; 27H; 57F
            3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 225/40R19 93W GA4; 11A; 245; 248;         4er Gran Coupe (F36);
                                                                         27I                         ab
                                                                                                     e1*2007/46*0316*10;
                                                           235/35R19 91Y 11A; 24J; 248; 26P;         Allradantrieb;
§22 50471




                                                                         27H; 27I; 68X               Heckantrieb;
                                                           245/35R19 93W 11A; 24J; 248; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27B; 27H; 68R               12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                           255/35R19 96  GA4; 11A; 244; 247;         71E; 723; 73C; 74A
                                                                         27B; 27H; 57F
            3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 265 225/40R19 93  GA4; 11A; 245; 248;         ab
                                                                         27I                         e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                     4er Coupe (F32);
                                                          235/35R19 91      11A; 24J; 248; 26P;      Coupe; Allradantrieb;
                                                                            27H; 27I; 68X            Heckantrieb;
                                                          245/35R19 93      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            27B; 27H; 68R            12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                          255/35R19 92      GA4; 11A; 244; 247;      71E; 723; 73C; 74A
                                                                            27B; 27H; 57F

            Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
            560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y 11A; 22I; 24J; 24M              nur Limousine
                                                       245/35R19 93Y 11A; 22I; 24C; 24M              Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 245/35R19 93Y 11A; 24J; 24M               nur Kombi
                                                           255/35R19 96  11A; 22I; 24C; 24M          Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
            M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R19 89              11A; 21Q; 24J; 57E;      M Roadster (Cabrio);
                                                                            672                      M Coupe;
                                                          235/35R19 87      11A; 24J; 57E; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/35R19 89      11A; 24C; 57E; 68R       12A; 51A; 533; 6AZ;
                                                                                                     71E; 723; 73C; 74A;
                                                                                                     76A; 97K

            Verkaufsbezeichnung:     MINI
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
            UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 225/35R19 88       11A; 21B; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            247; 272                 12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                          225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      723; 73C; 74A
                                                                            247; 273

            Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/35R19 88          11A; 21B; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            247; 272                 12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                          225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      723; 73C; 74A
                                                                            247; 273

            Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
§22 50471




            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/35R19 88          11A; 21B; 24C; 244;      ab
                                                                            247; 272                 e1*2007/46*0563*01;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                            247; 273                 723; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     M2, M3, M4
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            M3           e1*2007/46*0377*..  317 - 331 255/35R19 92         575                      M3; M4; ab
                                                                                                     e1*2007/46*0377*06;
                                                                                                     Cabrio; Coupe;
                                                                                                     Limousine;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                     97D

            Verkaufsbezeichnung:     M3
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
            M3           e1*2007/46*0377*..     309       245/35R19         51G; 57E; 575            Nur M3; bis
                                                                                                     e1*2007/46*0377*05;
                                                                                                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                     51A; 6AZ; 71E; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 76A
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 245; 57E               Nur BMW X1;
                                                      235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 245;              Allradantrieb;
                                                                    248; 51J                         Heckantrieb;
                                                      245/35R19 93  11A; 21P; 22I; 244; 245          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                          255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244;          71E; 723; 729; 73C;
                                                                        57F                          74A; 744

            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 245; 57E                Nur BMW X1;
                                                     235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 245;               Allradantrieb;
                                                                   248; 51J                          Heckantrieb;
                                                     245/35R19 93  11A; 21P; 22I; 244; 245           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                          255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244;          71E; 723; 729; 73C;
                                                                        57F                          74A; 744

            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen Auflagen
            X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/45R19 98          11A; 245; 248      BMW X3; BMW X4;
                                                      255/40R19 96W         11A; 24J; 244      Allradantrieb;
§22 50471




                                                      255/45R19 100         11A; 24J; 248; 27I Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                               723; 73C; 74A
            X-N1           e1*2007/46*0454*..   85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 245; 57E      Nur BMW X1;
                                                         235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 245;     Allradantrieb;
                                                                       248; 51J                Heckantrieb;
                                                         245/35R19 93  11A; 21P; 22I; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                         255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244;     71E; 723; 729; 73C;
                                                                       57F                     74A; 744

            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/45R19 98          11A; 245; 248            BMW X3; BMW X4;
                                                      255/40R19 96W         11A; 24J; 244            Allradantrieb;
                                                      255/45R19 100         11A; 24J; 248; 27I       Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 73C; 74A
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
            ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/35R19 91         11A; 21N; 22I; 245; 248 Cabrio; Heckantrieb;
            Z89          e1*2001/116*0499*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             115 - 250 225/35R19 88         57E; 670; 673           12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                       235/35R19 87         11A; 21N; 245; 57E;     723; 729; 73C; 74A;
                                                                            676; 68X                97K
                                                          235/35R19 91      11A; 21N; 245; 57E;
                                                                            676; 68X
                                                          255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 248;
                                                                            57F; 673

            Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 225/35R19 88W 11A; 22M; 241; 244;               BMW 1er (F20 2011);
            1K4          e1*2007/46*0283*..                        246; 247; 26B; 26J;               BMW 1er (F21 2012);
                                                                   27F
                                                     225/35R19 88Y 11A; 22M; 241; 244;               Ab
                                                                   246; 247; 26B; 26J;               e1*2007/46*0283*04;
                                                                   27F                               Ab
                                                                                                     e1*2007/46*0273*04;
                                                          235/35R19 91      11A; 22M; 24C; 24D;      Kombilimousine;
                                                                            26B; 26J; 27F; 54A       Allradantrieb;
                                                          245/30R19 89      GA0; 11A; 22L; 24D;      Heckantrieb;
§22 50471




                                                                            27F; 57F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/30R19 91      11A; 22L; 24D; 27F;      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                            57F; 673                 71E; 723; 73C; 74A
            1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 130 225/35R19 88W    11A; 21B; 21J; 22B;      1ER REIHE; bis
            182            e1*2001/116*0352*..                              24C; 24D                 e1*2007/46*0277*07;
                                                 100 - 160 225/35R19 88Y    11A; 21B; 21J; 22B;      Cabrio; Coupe;
                                                                            24C; 24D                 Heckantrieb;
                                                          235/35R19 91      11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            24C; 24D                 12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                 100 - 240 225/35R19 88W    11A; 21B; 21J; 24C;      723; 729; 73C; 74A;
                                                                            57E; 670; 673; 677       744; 76R
                                                          235/35R19 87W     11A; 21B; 21J; 24C;
                                                                            57E; 671; 68X
                                                          245/30R19 89Y     11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                            57F; 677; 678
                                                          255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                            57F; 671; 673
            187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/35R19 88      11A; 21B; 22B; 22L;      Nur bis
                                                                            24C; 24D                 e1*2001/116*0287*09;
                                                          235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 22H;      4-türig;
                                                                            22L; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/30R19 91      11A; 22B; 22F; 22L;      12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                            24D; 57F; 671; 673       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     744
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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                                                                                                                 Seite: 9 von 31
            Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 225/35R19 88          11A; 21B; 22B; 22L;      Nur bis
            1K4          e1*2007/46*0283*..                                 24C; 24M                 e1*2007/46*0283*03;
            187          e1*2001/116*0287*..          235/35R19 91          11A; 21B; 22B; 22L;      Nur bis
                                                                            24C; 24D; 270            e1*2007/46*0273*03;
                                                          255/30R19 91      11A; 22B; 22L; 24D;      Ab
                                                                            271; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                     Schrägheck 2-türig;
                                                                                                     Schrägheck 4-türig;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     744

            Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/35R19 88Y GA0; 11A; 241; 244;              2ER REIHE; ab
                                                                    246; 247; 26B; 26J;              e1*2007/46*0277*08;
                                                                    27H; 5FE                         Cabrio; Coupe;
                                                      225/40R19 93  11A; 241; 244; 246;              Allradantrieb;
                                                                    247; 26B; 26J; 27F;              Heckantrieb;
                                                                    54A; 6AE                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246;              12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                    247; 26B; 26J; 27F;              71E; 723; 73C; 74A
§22 50471




                                                                    6AF
                                                      245/30R19 89Y GA0; 11A; 24D; 27H;
                                                                    57F
                                                      245/35R19 89Y 11A; 24D; 27F; 54A;
                                                                    57F; 6AE
                                                      255/30R19 91W 11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                    6AF
            1C           e1*2007/46*0277*.. 240       225/35R19 88Y GA0; 11A; 241; 246;              2ER REIHE; ab
                                                                    26B; 26J; 5FE; 57E               e1*2007/46*0277*08;
                                                      225/40R19 93  11A; 241; 246; 26B;              Cabrio; Coupe;
                                                                    26J; 57E; 6AE                    Allradantrieb;
                                                      235/35R19 91  11A; 241; 246; 26B;              Heckantrieb;
                                                                    26J; 57E; 6AF                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/30R19 89Y GA0; 11A; 24D; 27H;              12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                    57F                              71E; 723; 73C; 74A
                                                      245/35R19 89Y 11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                    6AE
                                                      255/30R19 91W 11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                    6AF
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
            GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/45R19     51G; 52J                        Nur BMW 5er Gran
                                                       245/45R19 98  57E; 575                        Turismo;
                                                       255/40R19 100                                 Kombilimousine;
                                                                                                     Limousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb; nicht
                                                                                                     Hinterachslenkung;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     744; 75I; 765

            Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R19 93          51J; 57E; 572; 67C       Nur BMW 5er Touring;
                                                      245/40R19 98          51J                      Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     765
            5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 245/40R19 98      51J                      Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 50471




                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     765
            5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/35R19 93Y 5HA; 51J                     Stufenheck;
                                                          245/40R19 94Y 5HI; 51J                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     765
            5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/40R19 94Y                              Stufenheck;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     765

            Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/45R19     51G; 52J                         Nur BMW 5er Gran
                                                      245/45R19 98  57E; 575                         Turismo;
                                                      255/40R19 100                                  Kombilimousine;
                                                                                                     Limousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb; nicht
                                                                                                     Hinterachslenkung;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     744; 75I; 765
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19 98          51J                      Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     765
            K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/35R19 93      51J; 57E; 572; 67C       Nur BMW 5er Touring;
                                                          245/40R19 98      51J                      Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71E;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     765

            Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92          57E; 67H                 Lim (Gran Coupe 4-
                                                      245/35R19 93          57E; 572; 67U            türig); Allradantrieb;
                                                      245/40R19 94                                   Heckantrieb;
                                                      255/35R19 96          11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71E; 723; 729; 73C;
                                                                                                     74A
§22 50471




            6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/40R19 92W     5GM; 57E; 67H            Nicht Lim (Gran Coupe
                                                          235/40R19 92Y     57E; 67H                 4-türig); Cabrio;
                                                          245/35R19 93W     5HA; 57E; 572            Coupe; Allradantrieb;
                                                          245/35R19 93Y     57E; 572                 Heckantrieb;
                                                          245/40R19 94      5HI                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/35R19 96      11A; 26P                 12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71E; 723; 729; 73C;
                                                                                                     74A

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                 Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                 der Fahrzeugpapiere enthält.
            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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                   gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                 des Reifens) herzustellen.
            21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
§22 50471




                 herzustellen.
            21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                 Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                 Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
            22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                 des Reifens) herzustellen.
            22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                   Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                   der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                   herzustellen.
            22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                 des Reifens) herzustellen.
            22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                 Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                 Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                 befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§22 50471




                 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                 im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                 befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                 Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                 im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                 genannten Bereich abgedeckt sein.
            24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                 genannten Bereich abgedeckt sein.
            24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 50471




            271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                   der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
            51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
            52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                 konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
            533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                 250 km/h nicht zulässig.
            54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                 Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                 berücksichtigen.
            572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                    Reifengröße:
                                Vorderachse:                        245/35R19
                                Hinterachse:                        285/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 50471




                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
            57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
            585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          225/35R19
                                Hinterachse:                          255/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1090kg.
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1120kg.
            5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1230kg.
            5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1260kg.
            5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1300kg.
            5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                 10% nach ETRTO zulässig.
            670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          225/35R19
                                Hinterachse:                          265/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 50471




            671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/35R19
                                Hinterachse:                          255/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          225/40R19
                                Hinterachse:                          255/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                    Reifengröße:
                                Vorderachse:                        225/35R19
                                Hinterachse:                        255/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/35R19
                                Hinterachse:                          275/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          225/35R19
                                Hinterachse:                          245/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 50471




                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          215/35R19
                                Hinterachse:                          245/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          245/35R19
                                Hinterachse:                          295/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/40R19
                                Hinterachse:                          265/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                    Reifengröße:
                                Vorderachse:                        235/45R19
                                Hinterachse:                        265/40R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          245/35R19
                                Hinterachse:                          255/35R19
§22 50471




                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          245/35R19
                                Hinterachse:                          275/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/35R19
                                Hinterachse:                          265/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                 deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/40R19
                                 Hinterachse:                        245/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/35R19
                                 Hinterachse:                        255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 50471




            6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                 entsprechen.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                 werden.
            723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                 Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                 von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
            729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                 das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                 Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
            744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                 entnehmen.
            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                 beachten.
            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                 mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
            76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                 unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
            76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                 unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
            76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                 unterschritten wird.
            97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                 Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                 Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
                 Sonderrades der Hinterachse sein muß.
            97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                 Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                 Vorderachse.
            990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/35R19
                                Hinterachse:                          265/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 50471




                  An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                  Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          245/40R19
                                Hinterachse:                          275/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                  Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          225/35R19
                                Hinterachse:                          255/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                  Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
                  Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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            GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Reifengröße:
                 Vorderachse: 225/35R19
                 Hinterachse: 245/30R19
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Reifengröße:
                 Vorderachse: 225/40R19
                 Hinterachse: 255/35R19
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Reifengröße:
                 Vorderachse: 225/45R19
                 Hinterachse: 255/40R19
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 50471




            XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          225/45R19
                                Hinterachse:                          245/40R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          225/40R19
                                Hinterachse:                          265/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                    Reifengröße:
                                Vorderachse:                        235/40R19
                                Hinterachse:                        275/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 08.08.2016
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                                                                                                                Seite: 22 von 31
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 50471
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 08.08.2016
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            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW
                    Fahrzeugtyp:        3-V
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0559*..
                    Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):        ab e1*2007/46*0559*01

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          27I                        x = 170             y = 260                HA
                          27B                        x = 220             y = 310                HA
                          26P                        x = 175             y = 270                VA
                          26B                        x = 225             y = 320                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
§22 50471




                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          27H                     x = 220       y = 310           8                HA
                          27F                     x = 220       y = 310          25                HA
                          26J                     x = 225       y = 320          23                VA
                          26N                     x = 225       y = 320           8                VA
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 08.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        3L
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
                    Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                   Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
            Stufenheck

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          27I                        x = 170             y = 260                HA
                          27B                        x = 220             y = 310                HA
                          26P                        x = 175             y = 270                VA
                          26B                        x = 225             y = 320                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          27H                     x = 220       y = 310           8                HA
§22 50471




                          27F                     x = 220       y = 310          25                HA
                          26J                     x = 225       y = 320          23                VA
                          26N                     x = 225       y = 320           8                VA
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 08.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        3C
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0316*..
                    Handelsbez.:        BMW 4ER REIHE

                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
            Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          27B                        x = 220             y = 310                HA
                          27I                        x = 170             y = 260                HA
                          26B                        x = 225             y = 320                VA
                          26P                        x = 175             y = 270                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          27F                     x = 220       y = 310          33                HA
§22 50471




                          27H                     x = 220       y = 310           8                HA
                          26J                     x = 225       y = 320          12                VA
                          26N                     x = 225       y = 320           8                VA
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 08.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        1C
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
                    Handelsbez.:        2ER REIHE

                    Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 250             y = 250                VA
                          26P                        x = 200             y = 200                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          27F                     x = 280       y = 370          30                HA
                          27H                     x = 280       y = 370           8                HA
                          26J                     x = 250       y = 250          30                VA
                          26N                     x = 250       y = 250           8                VA
§22 50471
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 08.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        6C
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
                    Handelsbez.:        6ER REIHE

                    Variante(n):        Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          27B                        x = 300             y = 330                HA
                          27I                        x = 250             y = 280                HA
                          26B                        x = 300             y = 500                VA
                          26P                        x = 290             y = 450                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten        Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                          27F                      x = 300       y = 330           28              HA
                          27H                      x = 300       y = 330            8              HA
§22 50471




                          26J                      x = 300       y = 500           10              VA
                          26N                      x = 300       y = 500            8              VA
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 08.08.2016
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                                                                                                                Seite: 28 von 31

            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        3K
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
                    Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          27I                        x = 170             y = 260                HA
                          27B                        x = 220             y = 310                HA
                          26P                        x = 175             y = 270                VA
                          26B                        x = 225             y = 320                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          27H                     x = 220       y = 310           8                HA
                          27F                     x = 220       y = 310          25                HA
§22 50471




                          26N                     x = 225       y = 320           8                VA
                          26J                     x = 225       y = 320          25                VA
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 08.08.2016
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                                                                                                                Seite: 29 von 31

            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        1K4
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
                    Handelsbez.:        1ER REIHE

                    Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          27B                        x = 220             y = 270                HA
                          27I                        x = 170             y = 240                HA
                          26B                        x = 190             y = 220                VA
                          26P                        x = 140             y = 170                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          27H                     x = 220       y = 270           8                HA
                          26J                     x = 190       y = 220          25                VA
§22 50471




                          26N                     x = 190       y = 220           8                VA
                          27F                     x = 220       y = 270          30                HA
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 08.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        6C
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
                    Handelsbez.:        6ER REIHE

                    Variante(n):        Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          27I                        x = 250             y = 280                HA
                          27B                        x = 300             y = 330                HA
                          26P                        x = 300             y = 450                VA
                          26B                        x = 350             y = 500                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          27H                      x = 300       y = 330           8               HA
                          27F                      x = 300       y = 330          28               HA
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                          26N                      x = 350       y = 500           8               VA
                          26J                      x = 350       y = 500          16               VA
            Gutachten 366-0309-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50471
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 08.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        X3
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0512*..
                    Handelsbez.:        X-REIHE (X3, X4)

                    Variante(n):        BMW X3, BMW X4

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          27B                        x = 330             y = 460                HA
                          27I                        x = 280             y = 410                HA
                          26B                        x = 350             y = 370                VA
                          26P                        x = 300             y = 320                VA
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