Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 31 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 22D 22D ohne 72,6 820 2175 03/16 22D 22D ohne 72,6 830 2150 03/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M-V; M3; M390; M85; X1; X1-N1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; (Nur BMW X1) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) §22 50471 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 346R; 560X; 346C; 346K; 346L; 182; Z89; 390X; 187; ZR; 1C; 392C; 390L; 3K-N1; 3K; 3L; 3C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3-V; M3 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K-N1; X3; UKL/X; UKL-C/X; GT; 3C; 5K; 3-V; 1C; UKL-N1; X-N1; 5L; 6C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R 120 Nm für Typ : M-V; M3; M390; M85; ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : GT; K-N1; M3; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 31 X83; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M390 e1*2001/116*0345*.. 309 245/35R19 51G; 57E; 575 Nur M3; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: BMW M3,1ER REIHE M Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M-V e1*2007/46*0383*.. 309 245/35R19 51G; 57E; 575 Nur M3; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19 11A; 24J; 51G; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 6AZ; 71E; 245/40R19 94W 11A; 24J; 57E; 993 723; 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 24C; 24D §22 50471 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 11A; 246; 26P; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 57E 2012; Ab 225/40R19 93Y 11A; 246; 248; 26P; 27I e24*2007/46*0022*03; Ab e1*2007/46*0315*06; 235/35R19 91Y 11A; 22M; 22P; 24J; Radschraube 248; 26P; 27H; 27I; M14x1,25; 5GG Allradantrieb; 245/35R19 93 11A; 22M; 22P; 24J; Heckantrieb; 244; 247; 26P; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92Y GA4; 11A; 22L; 22Q; 12A; 51A; 512; 6AA; 244; 247; 27B; 27F; 6AZ; 71E; 723; 73C; 57F 74A 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/40R19 93 11A; 24J; 248; 27I BMW 3er (F30) ab 2012; 235/35R19 91Y 11A; 22P; 24J; 248; Ab 26P; 27H e1*2007/46*0314*05; Limousine; Stufenheck; 245/35R19 93 11A; 22M; 22P; 24J; Allradantrieb; 24M; 26P; 27B; 27H Heckantrieb; 255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 27B; 27H; 57F; 12A; 51A; 573; 6AZ; 6AA 71E; 723; 73C; 74A Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/40R19 93 XFC ab e1*2007/46*0559*01; 225/45R19 96 XFB Allradantrieb; 235/40R19 96 XFD; 11A; 26P; 67H Heckantrieb; 235/45R19 95 11A; 26P; 67K 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 99 11A; 26P; 67K 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 245/40R19 98 XFB; 11A; 248; 57F ab e1*2007/46*0559*01; 255/40R19 96 GA8; 11A; 248; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A; 76B 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 22L; 24C; 24M; 54A Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 24C; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 57E; 585 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24C; 12A; 51A; 6AZ; 71E; e1*98/14*0097*.. 54A; 57E; 671; 68X 723; 729; 73C; 74A; 346R e1*2001/116*0146*.., 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 744 §22 50471 e1*98/14*0146*.. 24D; 57F; 585; 671 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22L; 24C; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 170 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24C; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 54A; 57E; 671; 68X 723; 729; 73C; 74A; 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 744 24D; 57F; 671 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 57E; 670; Nur bis 673 e1*2001/116*0308*08; 235/35R19 87Y 11A; 24J; 57E; 676; Touring; Heckantrieb; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91Y 11A; 24J 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 235/35R19 91 11A; 21P Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 235/35R19 87Y 11A; 21P; 57E; 676; Facelift ab September 68X 2008; Nur bis 235/35R19 91Y 11A; 21P e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 235/35R19 87Y 11A; 21P; 57E; 676; e1*2007/46*0314*04; 68X Facelift ab September 235/35R19 91 11A; 21P 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 57E; 670; Nur bis 673 e1*2001/116*0308*08; 235/35R19 87Y 11A; 24J; 57E; 676; Limousine; 68X Heckantrieb; 235/35R19 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/35R19 88 11A; 24J; 57E; 575 Nur bis 235/35R19 91 11A; 24J e1*2001/116*0344*05; 155 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 57E; 575 Touring; Limousine; 235/35R19 87Y 11A; 24J; 5ET; 57E; Allradantrieb; 990 10B; 11B; 11G; 11H; §22 50471 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 235/35R19 91 11A; 24J bis 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/35R19 88 AFQ; 11A; 24J; 57E e1*2007/46*0316*07; 235/35R19 91 11A; 24J; 57E; 990 Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/35R19 88 5FE; 57E; 575 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/35R19 91 11A; 21P; 245; 5FE e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 255/30R19 91 11A; 22I; 248; 5GG; Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. 57F; 575 e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 235/35R19 91Y 11A; 24J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 105 - 225 225/35R19 88W 11A; 24J; 57E; 575; e1*2007/46*0316*07; 670; 673 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R19 87Y 11A; 24J; 5ET; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 671; 676; 68X 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 31 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 235/35R19 91 11A; 24J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 225/35R19 88W 11A; 24J; 57E; 575; e1*2007/46*0316*07; 670; 673 Coupe; Heckantrieb; 235/35R19 87Y 11A; 24J; 5ET; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 671; 676; 68X 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y GA4; 11A; 245; 248; ab 27I e1*2007/46*0316*09; 4er Cabrio (F33); 235/35R19 91Y 11A; 24J; 248; 26P; Cabrio; Allradantrieb; 27H; 27I; 5GG; 68X Heckantrieb; 245/35R19 93Y 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H; 68R 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; 71E; 723; 73C; 74A 27B; 27H; 57F 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W GA4; 11A; 245; 248; 4er Gran Coupe (F36); 27I ab e1*2007/46*0316*10; 235/35R19 91Y 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; §22 50471 27H; 27I; 68X Heckantrieb; 245/35R19 93W 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H; 68R 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; 71E; 723; 73C; 74A 27B; 27H; 57F 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93 GA4; 11A; 245; 248; ab 27I e1*2007/46*0316*08; 4er Coupe (F32); 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26P; Coupe; Allradantrieb; 27H; 27I; 68X Heckantrieb; 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H; 68R 12A; 51A; 573; 6AZ; 255/35R19 92 GA4; 11A; 244; 247; 71E; 723; 73C; 74A 27B; 27H; 57F Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y 11A; 22I; 24J; 24M nur Limousine 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24C; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y 11A; 24J; 24M nur Kombi 255/35R19 96 11A; 22I; 24C; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 31 Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R19 89 11A; 21Q; 24J; 57E; M Roadster (Cabrio); 672 M Coupe; 235/35R19 87 11A; 24J; 57E; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89 11A; 24C; 57E; 68R 12A; 51A; 533; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A; 76A; 97K Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88 11A; 21B; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 272 12A; 51A; 6AZ; 71E; 225/40R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 723; 73C; 74A 247; 273 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/35R19 88 11A; 21B; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 272 12A; 51A; 6AZ; 71E; 225/40R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 723; 73C; 74A 247; 273 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) §22 50471 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/35R19 88 11A; 21B; 24C; 244; ab 247; 272 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 247; 273 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: M2, M3, M4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e1*2007/46*0377*.. 317 - 331 255/35R19 92 575 M3; M4; ab e1*2007/46*0377*06; Cabrio; Coupe; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A; 76A; 97D Verkaufsbezeichnung: M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e1*2007/46*0377*.. 309 245/35R19 51G; 57E; 575 Nur M3; bis e1*2007/46*0377*05; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A; 76A Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 31 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 245; 57E Nur BMW X1; 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 245; Allradantrieb; 248; 51J Heckantrieb; 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244; 71E; 723; 729; 73C; 57F 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 245; 57E Nur BMW X1; 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 245; Allradantrieb; 248; 51J Heckantrieb; 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244; 71E; 723; 729; 73C; 57F 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/45R19 98 11A; 245; 248 BMW X3; BMW X4; 255/40R19 96W 11A; 24J; 244 Allradantrieb; §22 50471 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 245; 57E Nur BMW X1; 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 245; Allradantrieb; 248; 51J Heckantrieb; 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244; 71E; 723; 729; 73C; 57F 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/45R19 98 11A; 245; 248 BMW X3; BMW X4; 255/40R19 96W 11A; 24J; 244 Allradantrieb; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 73C; 74A Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 31 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/35R19 91 11A; 21N; 22I; 245; 248 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 250 225/35R19 88 57E; 670; 673 12A; 51A; 6AZ; 71E; 235/35R19 87 11A; 21N; 245; 57E; 723; 729; 73C; 74A; 676; 68X 97K 235/35R19 91 11A; 21N; 245; 57E; 676; 68X 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 248; 57F; 673 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 225/35R19 88W 11A; 22M; 241; 244; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 246; 247; 26B; 26J; BMW 1er (F21 2012); 27F 225/35R19 88Y 11A; 22M; 241; 244; Ab 246; 247; 26B; 26J; e1*2007/46*0283*04; 27F Ab e1*2007/46*0273*04; 235/35R19 91 11A; 22M; 24C; 24D; Kombilimousine; 26B; 26J; 27F; 54A Allradantrieb; 245/30R19 89 GA0; 11A; 22L; 24D; Heckantrieb; §22 50471 27F; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 22L; 24D; 27F; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 57F; 673 71E; 723; 73C; 74A 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 24C; 24D e1*2007/46*0277*07; 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 22B; Cabrio; Coupe; 24C; 24D Heckantrieb; 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71E; 100 - 240 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 24C; 723; 729; 73C; 74A; 57E; 670; 673; 677 744; 76R 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24C; 57E; 671; 68X 245/30R19 89Y 11A; 22B; 22H; 24D; 57F; 677; 678 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 24D; 57F; 671; 673 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis 24C; 24D e1*2001/116*0287*09; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; 4-türig; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 24D; 57F; 671; 673 723; 729; 73C; 74A; 744 Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 31 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 24C; 24M e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis 24C; 24D; 270 e1*2007/46*0273*03; 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; Ab 271; 57F; 671; 673 e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/35R19 88Y GA0; 11A; 241; 244; 2ER REIHE; ab 246; 247; 26B; 26J; e1*2007/46*0277*08; 27H; 5FE Cabrio; Coupe; 225/40R19 93 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26J; 27F; Heckantrieb; 54A; 6AE 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 247; 26B; 26J; 27F; 71E; 723; 73C; 74A §22 50471 6AF 245/30R19 89Y GA0; 11A; 24D; 27H; 57F 245/35R19 89Y 11A; 24D; 27F; 54A; 57F; 6AE 255/30R19 91W 11A; 24D; 27F; 57F; 6AF 1C e1*2007/46*0277*.. 240 225/35R19 88Y GA0; 11A; 241; 246; 2ER REIHE; ab 26B; 26J; 5FE; 57E e1*2007/46*0277*08; 225/40R19 93 11A; 241; 246; 26B; Cabrio; Coupe; 26J; 57E; 6AE Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 241; 246; 26B; Heckantrieb; 26J; 57E; 6AF 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R19 89Y GA0; 11A; 24D; 27H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 57F 71E; 723; 73C; 74A 245/35R19 89Y 11A; 24D; 27F; 57F; 6AE 255/30R19 91W 11A; 24D; 27F; 57F; 6AF Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 31 Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/45R19 51G; 52J Nur BMW 5er Gran 245/45R19 98 57E; 575 Turismo; 255/40R19 100 Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744; 75I; 765 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R19 93 51J; 57E; 572; 67C Nur BMW 5er Touring; 245/40R19 98 51J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 765 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/40R19 98 51J Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 50471 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 765 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 245/35R19 93Y 5HA; 51J Stufenheck; 245/40R19 94Y 5HI; 51J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 765 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/40R19 94Y Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 765 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/45R19 51G; 52J Nur BMW 5er Gran 245/45R19 98 57E; 575 Turismo; 255/40R19 100 Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744; 75I; 765 Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 31 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19 98 51J Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 765 K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R19 93 51J; 57E; 572; 67C Nur BMW 5er Touring; 245/40R19 98 51J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 765 Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92 57E; 67H Lim (Gran Coupe 4- 245/35R19 93 57E; 572; 67U türig); Allradantrieb; 245/40R19 94 Heckantrieb; 255/35R19 96 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A §22 50471 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92W 5GM; 57E; 67H Nicht Lim (Gran Coupe 235/40R19 92Y 57E; 67H 4-türig); Cabrio; 245/35R19 93W 5HA; 57E; 572 Coupe; Allradantrieb; 245/35R19 93Y 57E; 572 Heckantrieb; 245/40R19 94 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 26P 12A; 51A; 573; 6AZ; 71E; 723; 729; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 31 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) §22 50471 herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 31 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter §22 50471 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 31 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 50471 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 31 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 50471 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 31 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 50471 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 31 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. §22 50471 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 31 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 255/35R19 §22 50471 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 31 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 50471 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 31 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 50471 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 31 GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 255/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 50471 XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 31 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 50471 Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 50471 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA §22 50471 27F x = 220 y = 310 25 HA 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 220 y = 310 33 HA §22 50471 27H x = 220 y = 310 8 HA 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA §22 50471 Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA 26B x = 300 y = 500 VA 26P x = 290 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 330 28 HA 27H x = 300 y = 330 8 HA §22 50471 26J x = 300 y = 500 10 VA 26N x = 300 y = 500 8 VA Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA §22 50471 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA §22 50471 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 280 HA 27B x = 300 y = 330 HA 26P x = 300 y = 450 VA 26B x = 350 y = 500 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 28 HA §22 50471 26N x = 350 y = 500 8 VA 26J x = 350 y = 500 16 VA Gutachten 366-0309-16-MURD zur Erteilung der ABE 50471 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB1 8.5JX19EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 31 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*.. Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4) Variante(n): BMW X3, BMW X4 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA §22 50471