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							            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.08.2016
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            Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 35
            Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                               och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
            34D                 AC-MB1 34D              ohne                        72,6                    765     2147    02/16
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG
            Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 6C; 3L; 3K-N1; 3K; 1K2; 1K4; 1C; X3; X-N1; 3C; 3-V
            Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : X83
            Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : X-N1; X3; X83; 1C; 3C; 3-V; 6C
                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                                       3L
§22 50899




            Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/35R20 91W 11A; 24J; 57E; 997;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     998                               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                       255/35R20 93W 11A; 24J; 24M                     723; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
            3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/35R20 90Y GA5; 57E                            BMW 3er (F31) ab
                                                                                                       2012;
            3K-N1          e24*2007/46*0022*..            235/30R20 88Y 57E; 577; 679                  Ab
                                                          255/30R20 92Y GA5; 11A; 22M; 22P;            e24*2007/46*0022*03;
                                                                        24M; 27H; 27I; 57F             Ab
                                                                                                       e1*2007/46*0315*06;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                                       6AZ; 71K; 723; 73C;
                                                                                                       74A
            3L             e1*2007/46*0314*..     85 - 265 225/35R20 90     GA5; 57E                   BMW 3er (F30) ab
                                                                                                       2012;
                                                          235/30R20 88      57E; 577; 6AA; 679         Ab
                                                                                                       e1*2007/46*0314*05;
                                                          255/30R20 92      GA5; 11A; 22M; 22P;        Limousine; Stufenheck;
                                                                            248; 27H; 27I; 57F         Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                       71K; 723; 73C; 74A
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.08.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 235/35R20 88Y 5FE; 67J; 67X                    ab
                                                                                                     e1*2007/46*0559*01;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71K; 723; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/35R20 90  GA5; 57E                         4er Gran Coupe (F36);
                                                      255/30R20 92Y GA5; 11A; 248; 27H;              ab
                                                                    27I; 57F                         e1*2007/46*0316*10;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                     71K; 723; 73C; 74A
            3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 225/35R20 90      GA5; 57E                 ab
                                                                                                     e1*2007/46*0316*08;
                                                          255/30R20 92      GA5; 11A; 248; 27H;      4er Coupe (F32);
                                                                            27I; 57F                 Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
§22 50899




                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71K; 723; 73C; 74A
            3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 225/35R20 90      GA5; 57E                 ab
                                                                                                     e1*2007/46*0316*09;
                                                          255/30R20 92Y GA5; 11A; 248; 27H;          4er Cabrio (F33);
                                                                        27I; 57F                     Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                     71K; 723; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/40R20 95W         11A; 248                 BMW X3; BMW X4;
                                                      255/35R20 97          11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                      255/40R20 97          11A; 245; 248            Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     723; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/40R20 95W         11A; 248                 BMW X3; BMW X4;
                                                      255/35R20 97          11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                      255/40R20 97          11A; 245; 248            Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     723; 73C; 74A
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.08.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
            1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 175 225/30R20 85Y          11A; 24J; 26B; 26N;      BMW 1er (F20 2011);
            1K4          e1*2007/46*0283*..                                 56G; 57E; 67W            BMW 1er (F21 2012);
                                            70 - 240 235/30R20 88Y          11A; 22M; 241; 244;      Ab
                                                                            246; 247; 26B; 26J;      e1*2007/46*0283*04;
                                                                            27H; 54A                 Ab
                                                                                                     e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     723; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 235/30R20 88Y 11A; 241; 244; 246;              2ER REIHE; ab
                                                                    247; 26B; 26J; 27F;              e1*2007/46*0277*08;
                                                                    5FE; 54A; 6AI                    Cabrio; Coupe;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                     71K; 723; 73C; 74A
§22 50899




            Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92          5GM; 51J; 57E; 67J;      Lim (Gran Coupe 4-
                                                                            67X                      türig); Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71K; 723; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 76A; BE0
            6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/35R20 92      5GM; 51J; 57E; 67J       Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                                     4-türig); Cabrio;
                                                                                                     Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71K; 723; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 76A; BE0

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                 Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.08.2016
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            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                 der Fahrzeugpapiere enthält.
            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 50899




                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                 des Reifens) herzustellen.
            22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                 Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
            241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                 befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                 im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.08.2016
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            247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                 befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                 Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                 im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 50899




                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                   der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.08.2016
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                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
            54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                 Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                 berücksichtigen.
            56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                 erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
            573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                    Reifengröße:
                                Vorderachse:                        235/30R20
                                Hinterachse:                        285/25R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 50899




            57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
            57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
            5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1120kg.
            5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1260kg.
            679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/30R20
                                Hinterachse:                          275/25R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/35R20
                                Hinterachse:                          265/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.08.2016
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                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          225/30R20
                                Hinterachse:                          275/25R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/35R20
                                Hinterachse:                          275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 50899




                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                 deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            6AI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                    Reifengröße:
                                Vorderachse:                        225/30R20
                                Hinterachse:                        235/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                 entsprechen.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                 Tiefbetts angebracht werden.
            723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                 Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                 von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.08.2016
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            729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                 das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                 Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                 beachten.
            76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                 unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
            997) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          245/35R20
                                Hinterachse:                          275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                  Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 50899




            998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          245/35R20
                                Hinterachse:                          285/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                  Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm
                 (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
            GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Reifengröße:
                 Vorderachse: 225/35R20
                 Hinterachse: 255/30R20
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.08.2016
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            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        3L
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
                    Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                   Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
            Stufenheck

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26P                        x = 175             y = 270                VA
                          26B                        x = 225             y = 320                VA
                          27I                        x = 170             y = 260                HA
                          27B                        x = 220             y = 310                HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 50899




                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26J                     x = 225       y = 320          23                VA
                          26N                     x = 225       y = 320           8                VA
                          27H                     x = 220       y = 310           8                HA
                          27F                     x = 220       y = 310          25                HA
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        3K
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
                    Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26P                        x = 175             y = 270                VA
                          26B                        x = 225             y = 320                VA
                          27I                        x = 170             y = 260                HA
                          27B                        x = 220             y = 310                HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26N                     x = 225       y = 320           8                VA
                          26J                     x = 225       y = 320          25                VA
§22 50899




                          27H                     x = 220       y = 310           8                HA
                          27F                     x = 220       y = 310          25                HA
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        3C
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0316*..
                    Handelsbez.:        BMW 4ER REIHE

                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
            Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 225             y = 320                VA
                          26P                        x = 175             y = 270                VA
                          27B                        x = 220             y = 310                HA
                          27I                        x = 170             y = 260                HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26J                     x = 225       y = 320          12                VA
§22 50899




                          26N                     x = 225       y = 320           8                VA
                          27F                     x = 220       y = 310          33                HA
                          27H                     x = 220       y = 310           8                HA
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        1C
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
                    Handelsbez.:        2ER REIHE

                    Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 250             y = 250                VA
                          26P                        x = 200             y = 200                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26J                     x = 250       y = 250          30                VA
                          26N                     x = 250       y = 250           8                VA
                          27F                     x = 280       y = 370          30                HA
                          27H                     x = 280       y = 370           8                HA
§22 50899
            Gutachten 366-0294-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50899
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.08.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        1K4
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
                    Handelsbez.:        1ER REIHE

                    Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 190             y = 220                VA
                          26P                        x = 140             y = 170                VA
                          27B                        x = 220             y = 270                HA
                          27I                        x = 170             y = 240                HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26N                     x = 190       y = 220           8                VA
                          27F                     x = 220       y = 270          30                HA
§22 50899




                          27H                     x = 220       y = 270           8                HA
                          26J                     x = 190       y = 220          25                VA